#63 Tax-Update September 2026 | Erbschaftsteuer vor dem BVerfG, JStG 2026, Steuerberaterprüfung im Zahlencheck, u.v.m.

Shownotes

Mit unserem monatlichen Tax-Update versorgen wir Sie mit aktuellen und praxisrelevanten Neuigkeiten aus dem (inter-)nationalen (Unternehmens-)Steuerrecht - prägnant aufbereitet und leidenschaftlich diskutiert.

Die Themen im Überblick (09/2026):

01:10 Steuerpolitik aktuell: Der Referentenentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 - wir schauen uns die geplanten Gegenfinanzierungsmaßnahmen an (Stichwort Freibeträge § 16 und 17 EStG) und das Bundeskabinett hat das Jahressteuergesetz 2026 beschlossen: Wir geben einen Kurzüberblick über die Themen Quellensteueranmeldung nach § 50a EStG und Verzinsung ab 01.01.2027

08:45 Erbschaftsteuer aktuell: Das BVerfG hat die mündlichen Verhandlungen in Sachen Erbschaftsteuer terminiert: „Gesetzgebungskompetenzen“ am 12.10.2026 und „Verschonung von Betriebsvermögen“ am 13.10.2026

11:50 Umsatzsteuer aktuell: Eine EuGH-Vorlage des BFH, die sich mit dem Begriff der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte beschäftigt (EuGH-Vorlage des BFH vom 7.5.2026, Az. V R 12/24) und der Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz (BFH-Urteil v. 7.5.2026, Az. V R 15/24)

20:20 Ausführungen BFH zum Wegfall des Verlustabzugs gem. § 10a GewStG infolge des Todes eines Mitunternehmers (BFH-Urteil v. 10.6.2026, Az. IV R 14/24)

23:35 Die Statistik des Monats: Die offiziellen Bestehensquoten der Steuerberaterprüfung 2025/2026 sind raus und wir werfen hier einen Blick auf das Zahlenwerk

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Transkript anzeigen

00:00:07: Hallo und herzlich willkommen zu Textmiefüken, dem Steuer-Podcast von Bergmann Schöne und Partner.

00:00:12: Mein Name ist Philipp Lukas und ich bin Partner und Steuerberater in unserem Frankfurter Standort.

00:00:16: und darf Sie zu unserem Textupdate September begrüßen!

00:00:20: Die Hitzetage sind hoffentlich vorbei, sage ich jetzt mal.

00:00:23: Ein paar warme Tage können gerne noch kommen aber die vierzig Grad-Tage haben wir überstanden.

00:00:27: Die Sonnenbrände sind hoffendlich weggeschildt wie wir auch eben gerade schon besprochen haben und die Sommerpause neigt sich jetzt auch langsam den Ende.

00:00:35: man merkt dass der Gesetzgeber ein bisschen was vor hat und jetzt auch in die Pipeline gibt und deshalb haben wir einige Themen dabei Und die stelle ich natürlich wieder nicht alleine vor.

00:00:44: Wir sind heute zu dritt und da gucke ich als erstes nach rechts, und freue mich dass er dabei ist.

00:00:49: Alexander Seidel unser Umsatzsteuerexperte- und Steuerberater aus Frankfurt.

00:00:53: Grüß dich Alex!

00:00:54: Hallo Philipp, grüß dich

00:00:55: Schön, dass du dabei bist und die Runde kompliziert.

00:00:58: Unser Praktikant Noa Kallenbach das erste Mal dabei und wir haben direkt gesagt soll er doch direkt mit in den Podcast kommen.

00:01:04: Grüß dich Noa.

00:01:05: auch schön, dass Du dabei bist!

00:01:06: Ja hallo Philipp.

00:01:07: vielen Dank, dass ich hier dabei sein darf.

00:01:09: Das freut mich doch gerne.

00:01:10: bis auf jeden Fall herzlich willkommen.

00:01:13: Genau dann starten wir auch direkt los mit unserer Steuerpolitik standesgemäß.

00:01:16: Wir haben zwei relativ große Themen mitgebracht Und da starten wir mal mit einem gelegten Referentenentwurf eines Einkommenssteuereformengesetzes für zwanzig, siebenundzwanzig.

00:01:27: Das hatten wir auch schon mal im Rande angerissen.

00:01:30: Da gab es schonmal ein paar Themen mit der Zerlegenungsmaßstab für die Gewerbesteuer für Rechenzentren wenn Sie sich an die letzte Folge erinnern.

00:01:38: und jetzt sind so ein paar konkrete Punkte aufgenommen worden bzw.

00:01:42: rauskristallisiert, die wir jetzt mal vorstellen wollen.

00:01:46: Nur hier an dieser Stelle der Inweis ist noch nichts final, da kann auch viel passieren.

00:01:49: Aber dennoch sind es schon mal spannende Themen und das zeigt auch ungefähr in welche Richtung das geht bei den erfreulichen Themen.

00:01:57: Da kann man herausheben dass der Grundfreibetrag grundsätzlich angehoben werden soll ab zu achtundzwanzig.

00:02:04: Der soll dann insgesamt auf zwölftausend neunhundert Euro steigen.

00:02:07: so jetzt zumindest die erste Gesetzesfassung.

00:02:11: Ja, da gibt es noch so ein paar Verschiebungen bei den Spitzensteuersätzen von forty-fünfzehn Prozent.

00:02:15: Die reichen Steuer die soll künftig ab zweihundertfünfzigtausend greifen und es soll tatsächlich auch noch eine zusätzliche Steuer oder eine ja vermögenen Steuer eingeführt werden.

00:02:25: Ein Steuersatz von siebenvierzig Prozent der dann wenn das alles so durchgeht ab zweihundertachtsichtausend Euro greifen sollen.

00:02:32: Und der ganze Spaß muss natürlich auch irgendwie gegenfinanziert werden.

00:02:36: und dass sind jetzt die Punkte die neu sind und eher unerfreulich.

00:02:40: Deshalb haben wir die jetzt auch mal mitgenommen.

00:02:42: Das macht nämlich auch im Hinblick auf zukünftige Beteiligungsvoräußerungen oder Unternehmensvoräuserung Sinn, sich mit dem Thema mal zu beschäftigen.

00:02:51: und zwar alles was an Steuererleichterungen gewährt wird muss natürlich auch gegenfinanziert werden.

00:02:58: und da hat sich der Gesetzgeber jetzt insbesondere die Freibeträge des Sechzehn ESCG.

00:03:02: Die Leute, die sich jetzt gerade für den Steuerberater vorbereiten.

00:03:05: Für den Oktober werden das kennen.

00:03:08: Der Freibetrag für die Betriebsveräußerung und für die betriebsaufgabe soll, wenn es so durchgeht komplett gestrichen werden.

00:03:16: Und dass gleiche auch bei den Anteils-Veräußerungen.

00:03:18: der Freibettrag, den Sie aus dem siebzehn Absatz drei ESCG kennen, wo die Berechnung ein bisschen komplizierter ist, der soll auch, wenn das so durch geht, gestrichend werden.

00:03:28: Das heißt von unserer Seite hier der Hinweis Beschäftigen Sie sich damit und schauen, wenn das Gesetz tatsächlich durchgeht und diese beiden Regelungen aufgenommen werden bzw.

00:03:38: gestrichen werden?

00:03:39: Dann machen sie sich schon mal Gedanken, wenn jetzt sowieso eine Betriebsveräußerung geplant sein sollte oder eine Anpalts-Veräußenung dann vielleicht vorziehen und dann auch in den Genuss von den Freibeträgen kommen.

00:03:50: Da gibt es noch ein paar andere Sachen die so ein Stück weit unherfreulich sind.

00:03:54: Die Handwerkerleistung, die bisher von zwanzig Prozent im Rahmen der Steuererklärung von allen Privatleuten gefördert werden.

00:04:00: Die sollen auf fünf zum Prozent abgesenkt werden von zwanzig Prozent und damit mindert sich der Höchstbetrag von tausend zweihundert auf neunhundert Euro.

00:04:08: Und da gibt es noch so ein paar Themen bei den Minijobs, die Pauschalsteuer soll von zwei auf fünf Prozent erhöht werden und noch eine andere Regelung.

00:04:17: aber das würden wir dann erst mal vorstellen wenn das dann auch wirklich alles final ist weil da kann noch relativ viel passieren.

00:04:24: Genau, das sind schon mal soweit die Infos zum Einkommenssteuerreformgesetz und dann würde ich übergeben an den NOAA.

00:04:31: Der hat uns nämlich nochmal ein paar Infos für dieses Jahressteuersetz im Jahr zwanzig sechsundzwanzig mitgebracht und da geht es insbesondere um die Quellensteuer- und die Verzinsung.

00:04:41: Also

00:04:41: also das Bundeskabinett hat jetzt am zwölften August den Regierungsentwurf beschlossen.

00:04:46: Damit geht der Entwurf aus dem Mai jetzt ins parlamentarische Verfahren.

00:04:49: Also Bundestag und Bundesrat sind quasi als nächstes dran.

00:04:53: Final ist es damit noch nicht, aber die Richtung ist jetzt so mit klar und darauf kann man sich dann auch konkret einstellen.

00:05:00: Wer ja nochmal tiefer in das Thema einsteigen will, kann sich auch nochmal die Folge Sechzig anhören.

00:05:05: Da hat Philipp schon mal des Jahressteuergesetzausführlicher besprochen.

00:05:09: Ich habe mir heute zwei Punkte rausgesucht, die wirklich eine Praxisrelevanz sind.

00:05:13: Das erste wäre die Quellensteuer bei Lizenzzahlungen im Ausland.

00:05:18: Kurz zur Ausgangslage, also wenn ein deutsches Unternehmen jetzt Lizenzgebühren an einen ausländischen Empfänger zahlt muss es grundsätzlich die Quelle steuereinbehalten nach Paragraf-Fünfzig A ESTG und wenn das Doppelbesteuerungsabkommen greift kann man darauf verzichten braucht dafür aber normalerweise noch vorab eine Freistellungsbescheinigung vom Bundeszentralapfel Steuern.

00:05:40: Bisher gab es davon jetzt eine Ausnahme bis zu zehntausend Euro pro Jahr.

00:05:44: Ging das auch ohne diese Vorabprüfung und diese Freigrenze steigt jetzt auf hunderttausend Euro, also das Zehnfache an.

00:05:51: Heißt konkret deutlich mehr Lizenzzahlungen laufen künftig ohne Antrag.

00:05:56: Das heißt ohne Wartezeit, ohne Bescheinigung was zu einer spürbaren Entlastung überall dort fühlt wo regelmäßig Software Marken oder andere Lizenzen ins Ausland gezahlt werden.

00:06:07: Das

00:06:07: hauptsächlich im Mittelstand auch gemacht wird Anwendbar erst mal auf Einkünfte, die nach dem ein dreißigsten Dezember.

00:06:13: Zwei sind sechsundzwanzig zu fließen.

00:06:15: Hier noch einen Praxistipp und zwar können die Zahlungen aufgeteilt werden um für die Erstzahlung die Freikrenze von hunderttausend Euro auszunutzen.

00:06:22: als zum Beispiel ein Betrag vom zweihundertausend Euro kann aufgeteilt werden in zwei Zahlungen das nur die Einhunderttaussend Euro quasi besteuert werden müssen.

00:06:31: Trotzdem hier ein Hinweis Die Anwältigung muss trotzdem erfolgen auch wenn die hundert tausend euro nicht überschritten sind, diesen Punkt also auf jeden Fall beachten.

00:06:40: Genau das ist ein super Hinweis weil das vergessen viele in der Praxis die denken sich die Freikrense ist nicht überschritten.

00:06:44: ich muss dann gar nichts machen.

00:06:46: aber klar dass Bundeszentralamt für Steuern will ja immer in die Lage versetzt werden auch sowas prüfen zu können.

00:06:50: deshalb da auf jeden fall dran denken wie denn Noah das gerade gesagt hat.

00:06:54: wenn sie die freikrenze in Anspruch nehmen und keine Quellensteuer einbehalten dann machen Sie trotzdem die Anmeldung damit sie da auf der sicheren Seite sind und auch komplein sind.

00:07:02: Ist die Motivation dahinter dann ein Grunde Bürokratie zu entlasten, dass man dann sagt ja wir erhöhen die Grenze um eben weniger im Grunde Anträge bearbeiten zu müssen?

00:07:12: Ganz genau so ist es gedacht also den Mittelstand entlastet und insbesondere diese Kleinstfälle die das BCST auch bearbeiten muss entsprechend rauszunehmen.

00:07:20: Dann hat das BCSt mehr Zeit um sich wichtigere Sachen zuzuwenden und der Mittelstand muss dann halt keine Quellensteuer einbehalten, muss keiner Startungsantrag im Zweifelsfall stellen.

00:07:30: Das führt auf beiden Seiten zur Entlastung und das ist ein Stück weit die Intention dahinter.

00:07:35: Genau, kommen wir noch zum zweiten Punkt.

00:07:37: Die Vollverzinsung kommt die Steuerfeststation jetzt deutlich später als der Steuerentsteht-Zeitpunkt.

00:07:42: Verzinzt das Finanzamt die Differenz in beide Richtungen?

00:07:45: Zum einen nachzahlungszinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen und zum anderen die Erstattungszincen zugunsten des Steuerplichtigen.

00:07:52: Bisher waren das Nullkommains fünf Prozent im Monat, also eins Komma acht Prozent im Jahr.

00:07:56: Die neue Regelung sieht vor Null Komma drei Prozent im monat Also drei Komma sechs prozent Im jahr.

00:08:01: Eine glatte Verdopplung also.

00:08:03: Das trifft vor allem Betriebsprüfungsfälle reicht eine Prüfung mehrere Jahre zurück und führt zu nachzahlungen mit der Zinsanteil künftig deutlich größer.

00:08:11: die praktische Konsequenz daraus ist Nachzahlungsrisiken müsste man früher bewerten und gegebenenfalls freiwillige Fraustahlungen prüfen.

00:08:18: Das gilt für die Verzinsungszeiträume ab dem ersten Januar.

00:08:22: Das ist ein ganz wichtiger Tipp für die Praxis, wenn Sie da merken dass sie entsprechend hohe Nachzahlungsbeträge fürchten müssen freiwillige Vorauszahlungen das blockt den Zähnslauf und gerade bei Null Komma drei Prozent pro Monat kann das dann beim Millionennachzahlung eventuell auch relativ schnell wehtun.

00:08:38: Besten Dank Noah!

00:08:38: Das ist super zuversammengefasst und das nehmen wir gerne mit und dann können wir auch den Teil der Steuerpolitik damit schließen.

00:08:46: Ja, dann steigen wir schon direkt in KnallerNews ein aus der Erbschaftsteuer.

00:08:51: Und zwar markieren Sie sich den Zwölften und den dreizehnten Oktober mal ganz fett im Kalender.

00:08:57: da werden nämlich endlich Wir hatten es Anfang des Jahres schon angekündigt dass das Bundesverfassungsgericht auch die Urteile zur Erbsraftsteuer insbesondere zur Gesetzgebungskompetenz und was viel wichtiger ist zur Verschonung von Betriebsvermögen dieses Jahr noch sprechen wollte.

00:09:11: Das wurde ja im Jahresbericht veröffentlicht Und jetzt gibt es tatsächlich mal Termine wie gesagt der zwölfte und der dreizehnte Oktober dieses Jahr.

00:09:20: Da soll die mündliche Verhandlungen stattfinden, sodass man dann auch da endlich einmal eine Richtung vorgegeben kriegt in welche Richtung sich das dann entwickeln könnte.

00:09:30: Das heißt bleibt die Verschonungsregelung des Betriebsvermögens in der Art wie sie jetzt besteht bestehen oder gibt's vielleicht schon Hinweise darauf dass das Bundesverfassungsgericht das als nicht verfassungskonform beurteilt Und kann man sich eventuell dann schon darauf einstellen, dass der Gesetzgeber hier aktiv werden wird.

00:09:49: Das werden wir alles am zwölften und am breitzehnten Oktober erfahren nach der Steuerberaterprüfung wohl gemerkt.

00:09:55: Das heißt alle die sich jetzt auf die Prüfung vorbereiten das liegt zeitlich ganz gut.

00:10:00: D. h. es muss man sich im Zweifel zwar nicht in Nochen-Mendekopf behalten und alle in der Praxis wie gesagt diese beiden Tage fett dem Kalender markieren.

00:10:08: und wenn das dann auch gesprochen ist Dann werden wir das natürlich dann auch für das Text-Update für den November mit reinnehmen, weil das wird ja sehr große Auswirkungen haben.

00:10:17: Und man muss sich dann entsprechend auch schon mal Gedanken machen wie das mit den weiteren Gestaltungen und Ja übertragen auf die nächste Generationen ausschaut.

00:10:27: Weil das sind Schritte, die man sich dann auch schon frühzeitig überlegen muss.

00:10:30: Dann also eine Frage eher für die mündliche Prüfung

00:10:33: Das sollte man sich fett für die mündliche Prüfung markieren.

00:10:36: Definitiv, ja!

00:10:37: Wenn ich das richtig verstehe dann geht es im Grunde nur darum also in Anführungszeichen nur darum ob jetzt Betriebsvermögen am Grunde strenger der Abschaftsteuer Schenkungssteuer unterliegen wird.

00:10:49: aber Auswirkungen jetzt auf Privatvermogen hätte sich nicht gegeben weil ich glaube der Ursprungsfall war ja im Grund aus dem Privat-Vermögen heraus dass da eine Ungleichbehandlung.

00:10:59: Der Kleger hatte eigentlich gar nichts mit Betriebsvermögen zu tun, wenn ich den Fall jetzt richtig im Kopf hatte.

00:11:03: Er fand sich nur ungerecht behandelt weil sein Betriebes oder sein Nichtbetriebs vermögen wurde natürlich der Erbschaftssteuer unterworfen und er fand das unfair dass ein betriebs Vermögen grundsätzlich auch Steuerbefreie übertragen werden kann.

00:11:16: Und wie gesagt da hat er gegen die Gleichheitsgrundsatz drei Grundgesetz argumentiert und dann gesagt warum kriegt er das nicht?

00:11:22: aber warum kriegte es als Betriebvermogen?

00:11:24: Das wird jetzt entschieden ob das entsprechend Eine Gleichbehandlung oder eine Ungleichbehandlungen ist die gegen das Grundgesetz verstößt.

00:11:31: Das nehmen wir auf jeden Fall mit, wie gesagt schreiben Sie sich die beiden Daten, zwölf der dreizehnte Oktober dann in den Kalender und spätestens im Text Update für November werden wir das natürlich auch nochmal aufnehmen.

00:11:41: Dann würde ich sagen schließen wir auf den Teil der Erbschaftsteuer und dann kann der Alex durchstarten.

00:11:47: du hast zwei Themen aus der Umsatzsteuer mitgebracht einmal ein Vorlageverfahren zum OIGH Und dann, glaube ich war es noch ein Thema mit dem Vorsteuerabzug zu Beratungskosten.

00:11:58: Da kannst du selbst entscheiden, mit welchem Thema du startest?

00:12:01: Ja genau!

00:12:02: Ich würde in diesem Fall mit dem OGH starten wo ja auch der BfH im Grunde involviert ist denn der hat dem ogh die Frage vorgelegt ob eine ferngesteuerte Trocknungsanlage eine feste Niederlassung im Sinne der Mehrwertsteuersystemrichtlinien darstellt wenn diese eine Leistung weitestgehend autonom erbringt und vor Ort kein eigenes Personal, sondern nur subunternehmertätig sind.

00:12:30: Bevor wir jedoch zum Sachverhalt kommen warum ist diese Frage so wichtig?

00:12:34: Ganz einfach weil der Ort der Leistungen in vielen Fällen davon abhängt ob eine Betriebsstätte vorliegt oder nicht.

00:12:40: denken wir einen grenzüberschreitende Fälle.

00:12:43: kann sich durch eine Betriebstätte die Steuerbarkeit ins Ausland verlagern und so ausländische Registrierungsmelde- und Erklärungspflichten verursachen.

00:12:51: Zudem können unerkannte feste Niederlassungen zur Steuerverkürzung führen und somit empfindliche Steuernachzahlung auslösen.

00:13:00: Soweit zu gut, warum wechsel ich hier stets zwischen den begriffen Betriebsstätten und festen Niederlassen?

00:13:07: Das liegt letztlich daran dass das deutsche Umsatzsteuergesetz den Begriff der Betriebstätte verwendet beispielsweise in § III Absatz I und II USDG wohin gegen das Unionsrecht stets von einer festen Liederlassung spricht.

00:13:21: Für Letzteres hätte sich meines Erachtens auch der deutsche Gesetzgeber entscheiden sollen, da die Betriebsstätte im umsatzsteuerlichen Sinne weder mit der Betriebstätte, die wir aus Paragraph XII AO kennen noch mit der betriebstädte,die uns aus Doppelbesteuerungsabkommen bekannt ist gleichzusetzen ist.

00:13:38: Betriebstätte ist also nicht gleichbetriebsstäte und wird hier im Gesetz sehr missverständlich vom Gesetzgebers verwendet.

00:13:46: Der Begriff der festen Niederlassung ist in Artikel elf, der Mehrwertsteuerverordnung definiert und verlangt einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie – und darauf kommt es jetzt auch an – eine personelle und technische Ausstattung die es ihr erlaubt Dienstleistungen zu erbringen oder zu empfangen.

00:14:05: Begriffe, die also bei deren Auslegung erhebliche Schwierigkeiten in der oder für die Praxis bereitet.

00:14:12: Mit diesem Wissen kommen wir zum Sachverhalt.

00:14:15: Eine deutsche Gemeinde betrieb eine Kläranlage und beauftragte eine in Österreich ansässige Gesellschaft damit, den dort anfallenden Klärschlamm zu entwässern, zu trocknen und zu entsorgen.

00:14:26: Dazu wurde auf dem Grundstück der Klär-Anlage eine Trocknungsanlage installiert die weitestgehend automatisiert arbeitete indem eine Maschine ein sogenannte Wendewolf den Schlamm selbstständig wendete.

00:14:40: Die österreichische Gesellschaft betrieb Diese Anlage per Fernsteuerung aus Österreich und setzte vor Ort kein eigenes Personal ein.

00:14:48: Für die wenigen notwendigen Arbeiten vor Ort sowie die Behebung von Betriebsstörungen beauftragte das österreichische Unternehmen stets selbstständige inländische

00:14:58: Subunternehmer.".

00:14:59: Die österreichliche Gesellschaft rechnete ihre Leistungen so dann ohne Umsatzsteuern im US-Chartverfahren gegenüber der Deutschen Gemeinde ab, Das Finanzamt ordnete den Fall im Rahmen einer Sonderprüfung ebenfalls dem Reverse-Chargeverfahren zu, setzte für die Gemeinde Umsatzsteuerfest und verweigerte zugleich den Vorsteuermabzug.

00:15:22: Hier gegen erhobt Die Gemeinde Sodanklage und führte an, dass die österreichische Gesellschaft aufgrund einer in Deutschland gelegenen festen Niederlassung selbst Steuerschuldnerin sei – damit §.

00:15:33: XIIIb also die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nicht einschlägig sei.

00:15:38: Im Ergebnis konnte der BfH nicht entscheiden ob nun der Kleger oder der beklagte Recht habe, da die unionsrechtlichen Anforderungen an eine feste Niederlassung als ungenügend beschrieben einstuft.

00:15:50: Somit ist das Verfahren aktuell ausgesetzt und der EUGH gefordert hier für Klarheit zu

00:15:56: sorgen.".

00:15:57: Was bedeutet dieser Schöne in klärschlammen Verbindungsstehende Fall nun für Sie?

00:16:03: Für die Praxis muss der EURGH nun klären, autonome Leistungserbringung genügt oder eine vollständige autonone Leistungs- erbringungen erforderlich ist.

00:16:17: Zudem ist zu klären, welche Anforderungen an die personelle Ausstattung zu stellen sind und ob hierfür auch Fremdpersonal eines Subunternehmers herangezogen werden können.

00:16:27: Somit sollten Sie also die Beantwortung der Frage durch den EUGH im Auge behalten und auf Basis bereits ergangenen EUGH Rechtsprechung prüfen ob die Unternehmen gegebenenfalls eine Niederlassung besitzt und sich dadurch Änderungen bezüglich des Leistungsortes ergeben könnten.

00:16:43: Wie so oft, für grenzüberschreitende Fälle ist hier besondere Vorsicht

00:16:47: gebot.".

00:16:48: Das heißt,

00:16:48: alle die einen automatischen Wendewolfe im Garten haben und der automatisch den Klärschlamm verarbeitet ist.

00:16:55: Die sollten sich mit dem Thema beschäftigen.

00:16:56: aber das geht ja dann über den Einzelfall hinaus.

00:16:58: Genau!

00:16:59: Der den klärschlamm wendet und trocknet und quasi zur Entsorgung Vorarbeit leistet da Vorsicht geboten.

00:17:07: In

00:17:07: diesem Zusammenhang hatte ich jetzt tatsächlich auch direkt genial daneben im Kopf der Wendewolf.

00:17:11: Das wäre vielleicht so eine Frage gewesen.

00:17:12: Dann könnte ich mir vorstellen dass das nicht auf Anhieb geklärt worden wäre.

00:17:16: geklärt, passt ja dann auch ganz gut in dem Zusammenhang.

00:17:19: Aber das beobacht man auf jeden Fall und wenn der OGH Klarheit geschaffen hat, wieder Klarheit heute Wortspiele ohne Ende, dann nehmen wir das auch gerne wieder mit auf und klären es dann auch final, wenn die Entscheidung da ist.

00:17:36: Dann macht gerne direkt mit dem zweiten Thema weiter.

00:17:38: du bist im Flow.

00:17:39: Zu

00:17:39: jedem war's auch schwierig eine Brücke jetzt zu bauen von einem Erbschaftsfall zum Klärschlamm- und Drocknungsanlage.

00:17:45: Aber sei es drum, wir machen weiter mit dem BfA das nun auch nicht nur eine Frage stellt sondern auch zu einem Urteil gekommen ist.

00:17:54: Und zwar hat der Bundesfinanzhof entschieden dass Beratungskosten zur Durchsetzung von Schadensersatz auch dann als vorsteuerabziehbar sind wenn das ursprüngliche Geschäft nie zustande kam.

00:18:05: Im entsprechenden Fall hatte ein GmbH mit dem Bund einen Vertrag zur Entwicklung der PKW-Maut geschlossen und beabsichtigte somit steuerpflichtige Ausgangsumsätze zu erbringen.

00:18:15: Nachdem der EUGH bekanntlich die deutschen Mautbleh in Ägypte kündigte, der Bund den Vertrag.

00:18:21: Die GmbH klagte erfolgreich auf Schadensersatz und einigte sich dabei mit dem Bund auf rund zweihundert dreinvierzig Millionen Euro Schadenser Satz.

00:18:29: Für die Anwaltskosten in diesem Verfahren wollte die GmbHA die Vorsteuer gelten machen – das Finanzamt lehnte dies ab weil echter Schadener Satz selbst nicht der Umsatzsteuer unterliege und die Anwaltskosten somit in einem nicht steuerbaren Vorgang mündeten.

00:18:44: Der BfH gab jedoch der GmbH recht, entscheidend sei nicht das Ergebnis sondern die ursprüngliche Absicht.

00:18:51: Wollte das Unternehmen mit dem geplanten Geschäft steuerpflichtige Umsätze erzielen bleibt der Vorsteuerabzug erhalten selbst wenn daraus am Ende ja im Grunde nichts wurde und stattdessen nur eine Schadensersatzzahlung floss.

00:19:05: Nur in Anführungszeichen da wie erwähnt immerhin zweihundert dreiundvierzig Millionen Euro geflossen sind.

00:19:11: an dieser Stelle grüße anders Verkehrsministerium.

00:19:14: Da wird sich der Andi Scheuer, also freuen wir das hier nicht im Witz mehr oder weniger

00:19:19: egal sein?

00:19:19: Es gibt aber einen kleinen Trost.

00:19:21: so hatte das zumindest dann ja die Partei begründet dass die Schadensersatzzahlung durchaus auch hätten höher ausfallen können.

00:19:30: von etwa siebenhundert Millionen Euro war da die Rede.

00:19:33: Da freut sich der deutsche Steuerzahler über die fünfhundert millionen die jetzt für andere Sachen verwendet werden können.

00:19:38: sehr schön in

00:19:39: allen Fällen Ja.

00:19:40: Aber

00:19:40: auch ein spannender Fall dass man einfach auf den ursprünglichen sag ich mal Umsatz dann draufschaut und einfach mal einen Schritt zurückgehen soll.

00:19:46: Finde ich auch irgendwo logisch, kann man auf jeden Fall begründen und nehmen wir mit.

00:19:50: Aktenzeichen etc.

00:19:51: packen wir wieder in die Shownotes.

00:19:53: das heißt im Zweifelsfall wenn sie Schadensersatzfälle haben und da irgendwelche Rechtsansprüche gelten machen müssen und Rechtsanwaltskosten usw.

00:20:00: Dann nehmen Sie sich das Urteil gerne nochmal zu Ärzten und bereiten Sie das dann vor falls das Finanzamt Rückfragen stellt.

00:20:08: Genau, dann können wir den Teil der Umsatzsteuer auch beschließen und dann würde ich eine kurze Pause machen.

00:20:13: Und dann gehen wir direkt in den Teil des Ertragsteuers.

00:20:21: Ja, an der Ertragesteuern haben wir einen Urteil vom zehnten Juni, im Jahr zum Jahr zu dem Jahr zu den Jungen, das wurde jetzt kürzlich veröffentlicht am zwanzigsten August.

00:20:28: Das ist jetzt keine bahnbrechende Neuigkeit aber tendenziell trotzdem ganz interessant insbesondere im Hinblick auf Oktober weil wir wissen dass viele Prüflinge uns zuhören.

00:20:39: Insofern, da kommt jetzt gleich noch ein Hinweis, der vielleicht auch für euch ganz interessant ist.

00:20:44: Genau was geht?

00:20:45: Um einen Gewerbesteuerverlust oder einen Gewärbeverluste, der für einem Mitunternehmer festgestellt wurde bei Beteiligung einer Personengesellschaften und der Mann ist dann im Endeffekt gestorben.

00:20:57: Und jetzt war die Frage, was passiert denn mit diesem ja festgestellten Gewerbesteuerverlust, der dann entsprechend geltend gemacht werden könnte?

00:21:04: – also gewerbsteuerlicher Flussvortrag war hier in der Frage Und die Erben wollten den gerne mitnehmen, also Erben waren hier im Fall des Verstorbenen.

00:21:15: Die Frau und eine Tochter wenn ich das jetzt richtig in Kopf hab bzw.

00:21:20: Buchstaben ABC aber genau die waren grundsätzlich an dem Unternehmen an der Personengesellschaft beteiligt, wollten wie gesagt diesen gewerbesteuerlichen Verlust Vortrag mitnehmen und auch Geld machen und das Finanzamt hat sich hier dagegen gestellt.

00:21:34: Die haben dann für zwei tausend neunzehn einen Feststellungsbescheid bekommen Und da war eben dieser gewerbesteuerliche Verlust-Vortrag für den Verstorbenen dann nicht mehr drin.

00:21:45: Und dagegen haben sich die beiden dann entsprechend gewährt, weil sie halt gerne diesen Verlustevortrag mitgenommen hätten.

00:21:52: und ja, da kam jetzt das BFH Urteil wie gesagt vom zehnten Juni zwanzig sechsundzwanzig – die Aktenzeichen auch wieder in die Shownotes – und da hat der BFA jetzt seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

00:22:03: Und auch hier nochmal ganz deutlich gesagt, es reicht hier nicht aus dass der Gewerbebetrieb als solcher fortgeführt wird sondern der gewerbesteuliche Verlust Vortrag.

00:22:11: Der kann tatsächlich auch nur von dem einen Anspruch genommen werden, den er auch wirtschaftlich getragen hat.

00:22:17: das fällt alles unter dem Begriff der Unternehmer Identität.

00:22:21: Das heißt, der der wirtschaftliche den Verluste getragen haben soll ihn auch entsprechend nutzen können mit positiven Einkünften verrechnen können in der Zukunft und eine Verehrung in dem Sinne gibt es dann entsprechend nicht.

00:22:33: Wie gesagt, das ist jetzt keine Überraschung.

00:22:35: Das ist einfach nur eine Bestätigung der bisherigen Rechtsprechungen.

00:22:38: Wir haben es aber dennoch noch mal ins Text-Update mit reingenommen weil insbesondere für Oktober das für die Prüflinge vielleicht ganz hilfreich sein könnte.

00:22:47: ein schöner Praxisfall, der auch immer mal vorkommt und da möchten wir gerne noch den Hinweis mitgeben Wenn ihr euch vorbereitet, schaut doch gerne mal in die Gewerbesteuerhinweise.

00:22:57: In H-XA Punkt drei Absatz drei und zwar da werden die kompletten Felder und Beispiele aufgeführt, in welchen Fällen der Gewerbeverlust oder dieser Verlustvortrag untergeht beziehungsweise wann er mitgenommen werden kann.

00:23:12: Und das ist an sich eine schöne Orientierungshilfe weil wie gesagt die Beispiele darin stehen und wenn der Fall tatsächlich einer Prüfung vorkommen sollte was in den letzten zehn Jahren auch immer der Fall war Dann kann man da mit einem kleinen Zitat sich dann entsprechend vielleicht den einen oder anderen Punkt mitnehmen und vielleicht entscheidet das ja auch über bestehen oder nicht bestehen.

00:23:33: Ja, und das ist auch die perfekte Überleitung zur Statistik des Monats weil wir mit unseren fachlichen Themen durch sind und wir haben jetzt hier die finalen Ergebnisse der Steuerberaterprüfung zwanzig fünfundzwanzig sechsundzwannzig dabei.

00:23:46: Wir haben nämlich jetzt auch die mündlichen Ergebnisse.

00:23:50: Und an sich ganz spannend zu sehen, die Teilnehmerzahlen insgesamt sind gestiegen.

00:23:56: Also wir hatten zwei, vier, zwanzig, zweifemundzwanzig noch fünftausendfünfhundertfünfundzwanzigteilnehmer genau so viele wie im Jahr davor auf den... Auf die Nachkommastelle genau.

00:24:04: und jetzt zwanzi, fümmunzwanzich zwanzisächsenswanzig waren es tatsächlich fünftausend achthunderteins Leute.

00:24:10: Das relativiert sich ein wenig, weil tatsächlich mehr Leute während der Prüfung zurückgetreten sind.

00:24:16: Also sixhundertvierzig Leute sind zurückgetretend im Vergleich zum Vorjahr ein bisschen mehr da waren es nur fünfhundertdreiundfünfzig.

00:24:22: aber insofern eine ganz erfreuliche Entwicklung und wir haben jetzt eben gerade auch schon überlegt warum so viele zurückgedrehten sind.

00:24:28: Aber letztes Jahr am Oktober war die Regelung noch nicht durch dass die Anzahl der Versuche für die Steuerberaterprüfungen eventuell gestrichen wird.

00:24:36: Das kam erst dieses Jahr.

00:24:38: Insofern erwarten wir jetzt auch, dass die Rücktritte in Anführungszeichen während der Prüfung dieses Jahr – das werden wir dann nächstes Jahr an der Statistik sehen – wahrscheinlich eher sinken werden im Vergleich zum Jahr zwanzig, fünfundzwanzig und zweixendzwanzigs.

00:24:53: Genau!

00:24:53: Aber das wesentliche Ergebnis was uns natürlich alle interessiert wie hoch war denn die Bestehensquote?

00:24:57: Und die lag zwanzzig, fünfunzwanzigg, zwanzIG bei fünfzig, zwei Prozent.

00:25:02: Das heißt ein bisschen mehr als die Hälfte Aber immer noch sehr gering, kann man sagen.

00:25:08: Es ist vergleich zu den letzten Jahren ein bisschen niedriger.

00:25:12: also letztes Jahr waren wir bei zweiundfünfzigkommar eins Prozent davor waren es einen fünfzigkommer sechs Davor.

00:25:20: das Jahr war mal beim vierzehntigkommaren eins Prozent.

00:25:22: Das war mal so'n richtiger Ausreißer.

00:25:23: Das war glaube ich das schlechteste Ergebnis seit zwanzigsechzehn-zwanzig siebzehn.

00:25:28: aber das zeigt dass die Prüfung weiterhin extrem schwierig ist und ja ungefähr die Hälfte durch kommt.

00:25:35: Und wenn man sich das dann noch mal anschaut, kleine Schätzfrage an euch.

00:25:39: Weil ich mache ja gerne Schätzfragen nur was wird zu schätzen welches Bundesland die schlechteste Bestehensquote hat?

00:25:45: Ich hab's glaube ich sogar einmal gehört.

00:25:46: es war ähm...ich glaub Mecklenburg-Vorpommern war

00:25:50: vollkommen korrekt.

00:25:52: Also grundsätzlich liegen wir ja am Schnitt bei fünfzig Komma zwei Prozent und in Meckpommen waren es tatsächlich nur achtzehn Komma acht Prozent also von zweiunddreißig Leuten die die schriftliche Prüfung abgelegt haben haben die Schriftliche nicht bestanden.

00:26:05: Dafür alle, die in der Mündlichen waren, das waren sechs Leute, die haben es dann auch zu hundert Prozent

00:26:08: geschafft.".

00:26:09: Das heißt im Mecklenburg-Vorpommern gibt's jetzt sechs neue Steuerberater?

00:26:13: Da

00:26:14: gibt's nun sechs neue Steuerberater und die haben nicht ganz so viel Konkurrenz wie in den anderen Bundesländern.

00:26:17: also die werden sich ziemlich gefreut haben dass sie es dann geschafft haben weil das ist schon eine krasse Quote wenn man überlegt, dass mehr als einundachtzig Prozent da durchgefallen sind.

00:26:26: Heftig!

00:26:27: Ja Wer sich auch noch verstecken kann, ist Berlin tatsächlich.

00:26:31: Die sind nämlich die zweitschlechtesten Bundeslandvergleich.

00:26:34: da sind vierundvierzig, neun Prozent nur durchgekommen das heißt fünfundfünfzig, mal eins Prozent durchgefallen.

00:26:40: und ja da sind von zweihundertfünf, die die Prüfung angetreten haben, einhundert elf nicht durch die schriftliche gekommen.

00:26:47: und dann in der mündlichen wurden tatsächlich nochmal zwei Leute ausgesiebt.

00:26:50: Das heißt da ist die Bestehensquote auch relativ gering zeigt natürlich dann auch ein Stück weit eventuell, dass die schriftlichen Prüfungen vielleicht doch ein bisschen strenger kontrolliert werden in dem einen oder anderen Bundesland.

00:27:02: Aber das sind schon enorme Unterschiede wenn man sich die Zahlen ja mal zu Gemüte führt.

00:27:07: also insbesondere Baden-Württemberg ist eigentlich immer ganz gut dabei mit fünfzig Komma sieben Prozent.

00:27:11: da ist der Bereich Südbaden mit dreien Fünfzig Kommar eins Prozent Bestehensquote relativ Gut und andere Bundesländer sind eigentlich auch eher über fünfzig Prozent.

00:27:20: Rheinland-Pfalz ist immer relativ stark.

00:27:23: Ja, da kann sich Berlin noch eine Scheibe von abschneiden und mal gucken ob sich das dann in den nächsten Jahren ein bisschen relativiert mit den ganzen Reformen die jetzt angestoßen werden.

00:27:31: Es darf ja jetzt tatsächlich auch digital geschrieben werden d.h.

00:27:34: auf einem Laptop und die Zweitversuche und Trittversuche also diese Zielweise soll abgeschafft werden und auch die Modularisierung wird wahrscheinlich dazu führen dass wir hoffentlich höhere Bestehensquoten kriegen weil Die Zahlen zeigen natürlich auch, es sind nicht ganz so viele die sich das antun und der Steuerberater-Beruf braucht Nachwuchs.

00:27:54: Von daher hoffen wir mal dass da eine Trendwende losgetreten wird.

00:27:58: Genau!

00:27:58: Wir behalten das auf jeden Fall im Auge wenn dann nächstes Jahr die nächste Statistik kommt.

00:28:02: Schauen wir mal wie sich die Rücktritte während der schriftlichen Prüfung entwickelt haben.

00:28:07: ich würde vermuten dass es runter geht aber wir lassen uns natürlich auch gerne eines besseren belehren und nehmen sie dann natürlich auch gern wieder mit rein.

00:28:14: Dann haben wir aber auch soweit alles geschafft.

00:28:16: Da bedanke ich mich zunächst beim Alex, schön dass du wieder dabei warst.

00:28:19: Ja sehr gerne Philipp!

00:28:20: Und auch Noah, schön das du da in der Premiere mitgemacht hast und ich hoffe du hattest ein bisschen Spaß?

00:28:24: Ja vielen Dank hat es ja Spaß gemacht.

00:28:26: Das freut mich zu hören.

00:28:27: und dann sage ich noch danke an die Zuhörerinnen und Zuhörer, dass sie uns wieder verfolgt haben.

00:28:31: für das Text Update September und die nächste Folge Text Update Oktober kommt dann standesgemäß zur Oktoberfestzeit kurz nach unserem Oktober fest Besuch.

00:28:38: Hoffentlich sind die Stimmen dann wieder einigermaßen...ja..in der Reihe Aber Sie werden's ja dann auch hören.

00:28:44: Und wie gesagt, wir freuen uns dann wenn Sie wieder einschalten.

00:28:46: Wenn es denn wieder heißt das ist TexMeeFürKern der Steuerpodcast von Bergemann Schöne und Partner.

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