#62 Tax-Update August 2026 | Krypto-Haltefrist vor dem Aus, härtere Gangart bei Steuerstraftaten & GrESt bei Share-Deals
Shownotes
Mit unserem monatlichen Tax-Update versorgen wir Sie mit aktuellen und praxisrelevanten Neuigkeiten aus dem (inter-)nationalen (Unternehmens-)Steuerrecht - prägnant aufbereitet und leidenschaftlich diskutiert.
Die Themen im Überblick (08/2026):
01:10 Steuerpolitik aktuell: Die einjährige Haltefrist des § 23 EStG bei Kryptogewinnen soll fallen - alles neu ab 01.01.2027?; ein neuer Aufteilungsmaßstab für die Gewerbesteuer speziell für Rechenzentren ist geplant und der Beschluss des JStG 2026 wurde abermals vertagt (Grund hierfür: die vorgesehene Streichung der Umsatzsteuerbefreiung von Dienstleistungen der Deutschen Post im Geschäftskundenbriefsegment)
08:15 Aktionsplan BMF / BMJV: Das Steuerstrafrecht soll verschärft werden und die Steuer- und Finanzkriminalität entschlossener bekämpft werden - wir stellen den Aktionsplan vor
12:40 Neues BMF-Schreiben zur körperschaftsteuerlichen Organschaft (BMF-Schreiben v. 17.7.2026, GZ: IV C 2 - S 2770/00042/002/081)
16:45 Dauerverlustgeschäfte im kommunalen Querverbund - Spartenrechnung auf Ebene eines Organträgers (BFH-Urteil v. 6.5.26, Az. I R 5/23)
21:35 Neuigkeiten aus der EU: Die Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren u.a. gegen Deutschland ein - Hintergrund ist die fehlende Anpassung der nationalen Vorschriften für die Dividendenbesteuerung an die Vorgaben der Mutter-Tochter-Richtlinie
25:00 Grunderwerbsteuer: Der EuGH hat am 4. Juni 2026 in der Rechtssache Nova Iberomoldes ein Urteil betreffend die portugiesische Grunderwerbsteuer gesprochen, welches auch auf die deutschen Regelungen Auswirkungen haben könnte (EuGH-Urteil v. 4.6.26, Az. C-837/24, NOVA IBEROMOLDES); anhängige Verfahren beim BFH (II R 8/23) und BVerfG (1 BvR 574/25)
31:20 Umsatzsteuer aktuell: 100-prozentige Beteiligung für Mehrwertsteuergruppe widerspricht unionsrechtlichen Vorgaben (EuG-Urteil v. 15.7.26; Az. T-268/25, Sampension Livsforsikring)
37:40 Die Statistik des Monats: Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich - Das BMF hat ein paar spannende Zahlen der einzelnen Staaten direkt verglichen und wir schauen uns an, auf welchem Platz sich Deutschland einreiht!
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00:00:07: Hallo und herzlich willkommen zu Text mir für Kern, dem Steuerpodcast von Bergmann Schöne und Partner.
00:00:12: Mein Name ist Philipp Lukas, Steuerberater und Partner an unserem Frankfurter Standort und ich darf Sie zu unserer Sommerfolge kurz vor der aktuellen Sommerpause der Bundesregierung begrüßen.
00:00:21: Wir schreiben das Text Update August Folge Nummer zweiundsechzig wie wir gerade festgestellt haben und haben vor der Sommerpause nochmal einige Themen dabei und wir sind heute in großer Runde vertreten insgesamt zu viert.
00:00:33: Da stellen wir uns einmal kurz vor, dann machen wir die Ladies First oder eröffnen die Runde mit Ladies First.
00:00:37: Mit der Nathalie Siebsteuerberaterin auch aus Frankfurt.
00:00:40: schön dass du dabei bist
00:00:41: Hallo Philipp
00:00:42: Grüß dich.
00:00:43: Genau, dann gehen wir erst mal zum Frank Schöne weil du die weiteste Anreise hast mit Abstand aus München extra angereist.
00:00:49: unser Partner und Steuerberater Frank Schönherr grüßt euch.
00:00:52: schön dass ihr da bist.
00:00:53: ja was Philipp freut mich auch
00:00:54: mich auch und die kürzeste Anreise mit Abstand der Alex hier aus Sachsenhausen angereißt ist.
00:00:59: Alexander Seidel Steuerberat und Umsatzsteuerexperte Auch von unserem Frankfurter Standort.
00:01:02: Grüß Dich Alex
00:01:03: Grüß sich Philipp.
00:01:05: auch schön dass Du dabei bist genau und haben ein schönes Quartett zusammen Und dann starten wir direkt wieder standesgemäß mit unserer Steuerpolitik.
00:01:12: Und da ist tatsächlich ein bisschen was passiert bzw.
00:01:14: mal ein bisschen etwas mitgebracht und das gehört sich erstmal ein bisschen komisch an, aber wir starten erst einmal mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt zwei siebenundzwanzig und der Beschluss des Finanzplans bis zwanzig dreißig.
00:01:28: Das klingt jetzt erstmal nicht so steuerlich, aber tatsächlich hat sich darin etwas versteckt, was für viele Kryptotrader eventuell ganz interessant sein wird Weil wie wir das alle mitbekommen haben, die Bundesregierung sucht Wege Geld zu verdienen oder Geld einzunehmen.
00:01:44: Weil doch einige Haushaltslücken klaffen.
00:01:48: und eine Idee, die jetzt hier in den Bundeshaushalt aufgenommen wurde
00:01:51: bzw.,
00:01:52: die auch sehr prägnant beschrieben wird ist dass sich eine Änderung bei der Besteuerung der Kryptowerte abzeichnet.
00:01:59: Bisher ist es ja so, dass das alles als private Veräußerungsgeschäfte im Rahmen des XXII und XXIII ESCG besteuert wird – wenn sie jetzt keine gewerblichen Einkünfte sind.
00:02:09: Und man hier unter anderem auch den Vorteil nutzen kann bei einer Haltefrist von über einem Jahr, dass Gewinne nicht besteuert werden müssen weil zum Endeffekt dann auch nicht steuerbar Stört.
00:02:21: die Bundesregierung scheinbar und wir hatten auch vor ein paar Folgen schon mal eine Statistik darüber breitgedrehten.
00:02:27: Und zusammengefasst, was das bedeuten würde wenn man denn jetzt hier mal ja hat den Rotstift ansetzt und das Besteuerungssystem ändert?
00:02:34: Und scheinba hat sich die Bundesregierung wieder gesehen oder wieder gefunden und man plant jetzt ab ersten ersten zwei siebenzwanzig das Besseuerungs System komplett umzustellen und dann entsprechend Gewinne aus privaten Kryptoveräußerungsgeschäften im Rahmen des Zwanzig-Estegi zu besteuern.
00:02:50: sprich Die Besteuerung innerhalb der Jahresfrist mit dem privaten Einkommenssteuersatz fällt dann weg.
00:02:56: Dann hat man im Endeffekt seine Flat Tax Rate oder kapitale Tragssteuer von, sagen wir mal, sechsundzwanzig Prozent wenn wir die Kirchensteuer rauslassen.
00:03:03: und ja diese Steuerfreiheit fällt halt weg.
00:03:07: und hier verspricht sich der Gesetzgeber entsprechend mehr Steuern, sagen was mal so das ganze soll ab ersten ersten zwei sieben zwanzig kommen.
00:03:14: Konkretes Gesetz liegt jetzt noch nicht vor Aber wie wir es auch damals vorgestellt haben, das würde einige Milliarden Euro wahrscheinlich in die Kassen spülen.
00:03:22: Deshalb gehen wir mal davon aus dass das kommen wird und wenn man dann das konkrete Gesetz haben nehmen wir das auch gerne nochmal auf.
00:03:28: Genau, was Gott sei Dank nicht drin war oder nicht aufgenommen wurde ist die Haltefrist bei den Immobilien.
00:03:35: Das war jetzt hier nicht im Haushalt oder im Bundeshaushalt aufgenommen.
00:03:39: Da gab es aber auch schon mal einen Gesetzentwurf der Grünen vom vierundzwanzig Juni zwanzig sechstenzwanziger.
00:03:45: Der hat aber scheinbar keine Mehrheit gefunden bzw.
00:03:47: man hat danach nichts mehr gehört.
00:03:49: also da kann man sich erst einmal vorerst zurücklehnen entspannt.
00:03:53: Also da wird erstmal nichts verschärft.
00:03:55: Aber das kann natürlich auch sein, dass das irgendwann nochmal angegriffen wird.
00:03:58: Weil wie gesagt die Bundesregierung braucht Geld.
00:04:02: Genau!
00:04:03: Dann gehen wir schon in den nächsten Punkt und zwar haben wir noch kurz vor der Sommerpause ein Programm für Aufspung- und Beschäftigung mitgeteilt bekommen.
00:04:12: Hier wurde was verabschiedet und beschlossen.
00:04:14: Und ja, neben dieser ganzen Update Thematik der Grundfreibeträge Anhebung von einem Werbungskostenpauschbetrag und der Verschiebung der Steuersatzgrenzen aufgrund der Inflation gibt es ein Thema was relativ spannend ist für die Kommunen.
00:04:28: Und zwar möchte man einen eigenen Zerlegungsmaßstab für den Betrieb von Rechenzentren dann ins Gesetz aufnehmen weil aktuell die Kommunen da relativ große Flächen für diese Rechencentren bereitstellen.
00:04:42: Aber das Gewerbesteueraufkommen, weil dort nicht so viel Personal angesiedelt ist.
00:04:46: Er gering ist oder gering erwartet wird und es soll jetzt entsprechend ein neuer und eigener Gewerbssteuer-Zerlegungsmaßstab ins Gesetz aufgenommen werden.
00:04:55: Also das kommt.
00:04:55: Das ist grundsätzlich ganz spannend.
00:04:58: Und dann haben wir da noch ja bisschen thematisch Verschärfung des Steuerstrafrechts aber da erzählt die Natalie gleich noch ein bisschen was dazu.
00:05:06: Bevor wir dazu aber kommen, haben wir noch eine Ja, ich nenne es jetzt mal negative Nachricht.
00:05:12: Weil grundsätzlich wäre der Beschluss des Jahressteuersetzes, das Jahr ist ganz positiv gewesen wenn man dann Gewissheit hätte.
00:05:18: Das hat sich verschoben und die Ausrede ist eine Regelung in der Umsatzsteuer.
00:05:22: Jetzt kann uns der Alex sagen ob das ne berechtigte Ausredee ist oder nicht?
00:05:26: Naja zumindest für die relevanten die in großen Mengen Postversendungen tätigen ansonsten doch eher ein ehr vorgeschobener Grund um sich dann doch noch etwas mehr Zeit zu gönnen bei seinen Entscheidungen.
00:05:40: Dennoch wollen wir natürlich vorstellen, um was es da geht.
00:05:43: das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet der die Steuerbefreiung für Postdienstleistungen nach Paragraf vier Nummer elf B im USTG weiter einschränken soll.
00:05:56: in Folge eines OGH Urteils aus zwei tausend fünfundzwanzig Und auch auf Druck der Monopolkommission sieht sich das Ministerium gezwungen sowohl den Umfang der steuerbefreiten Postdienstleistungen als auch dem Kreis Derra, die davon Gebrauch machen enger zu fassen.
00:06:13: Im Ergebnis soll die Änderung faire Wettbewerbsbedingungen schaffen einer Monopolbildung entgegenwirken und ganz nebenbei jährlich in Deutschland zu Steuermereinnahmen in Höhe von einhundert fünfzehn Millionen Euro führen.
00:06:28: kann man sich natürlich Gedanken machen Ob das jetzt in Folge der Höhe, der Steuermereinnahmen dann ja berechtigt ist.
00:06:36: Dann etwas länger zu brauchen für eine Entscheidung.
00:06:39: Hundertfünfzehn Millionen Euro klingen zumindest mal nach brauchbarem Geld.
00:06:45: Für die Praxis heißt es für sie dass sich die Steuerbefreiung voraussichtlich ab zwei tausend siebenundzwanzig nur noch auf Postdienstleistungen erstrecken wird, die ausschließlich der Grundversorgung der Bevölkerung dienen und damit keine Leistungen mehr umfasst, die faktisch nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden.
00:07:04: Wie beispielsweise dem Großversand gebündelter Briefsendung.
00:07:09: Konkret sollen die Teilleistungen aus §.
00:07:11: XVI des Postgesetzes herausgenommen werden und damit auch für §.
00:07:15: IV Nr.
00:07:15: elf BUSDG nicht mehr infrage kommen.
00:07:19: Letztlich eine Belastung für Unternehmen wie Banken oder Versicherungen, Postdienstleistungen großzügig beanspruchen und Mangelvorsteuerabzug mit Umsatzsteuer zusätzlich belastet werden.
00:07:33: Ist vielleicht auch so ein Hink in Richtung, schick dich mehr so viele Briefe weil im Endeffekt wird es dann teurer.
00:07:38: aber wie du's gesagt hast glaube ich vorgeschobenes Argument um sich hier noch ein bisschen Zeit zu verschaffen weil ja ob das Jahressteuersetz erst nach der Sommerpause kommt.
00:07:46: Und fairerweise auch getrieben durch EU-Recht weil eben der EUGH dann im Vorjahr eine Entscheidung getroffen hatte die eben von den nationalen Gesetzgebern zu befolgen ist.
00:07:58: Ja, in dem Sinne hätte man es dann auch direkt mit umsetzen können.
00:08:00: aber gut, dann warten wir mal auf den Abschluss der Sommerpause und ob's da noch zeitnah ins Gesetz gefasst wird, ob sie sich dann einigen können.
00:08:07: und wenns dann soweit isst Wenn wir frohe Kunde haben dass das Ding verabschiedet ist, dann melden wir uns da auf jeden Fall.
00:08:13: Ja, besten Dank Alex für die Zusammenfassung und dann würde ich den Staffel starten bevor wir die Steuerpolitik schließen.
00:08:19: Dann nochmal an die Nattal übergeben.
00:08:20: Die haben uns einen Aktionsplan mitgebracht und da geht es um das Steuerstrafrecht!
00:08:24: Ja, ich habe eine Pressemitteilung mitgebracht vom Bundesfinanzministerium und Bundesministerium der Justiz.
00:08:32: Und es wurde ein Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt.
00:08:38: Ziel ist es die Steuerhinterziehung konsequenter zu verfolgen das Entdeckungsrisiko zu erhöhen und die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden deutlich zu stärken.
00:08:48: Dazu habe ich mal die wesentlichen steuerpolitischen Maßnahmen mitgebracht.
00:08:52: Erstens ist das neue gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll mit enger Zusammenarbeit von Zoll- und Steuervahndungsstellen der Länder.
00:09:02: Hierzu soll es auch einen Stellenausbau, von ca.
00:09:05: cinqhundert neun Stellen bei dem Zoll geben.
00:09:08: Zweitens die Steuerverwaltung soll modernisiert werden durch ein zentrales Datenanalysezentrum Und der Einsatz von KI soll in dem Zuge ebenfalls verstärkt werden, um Risikoanalysen durchzuführen und den Steuerbetrug so aufzudecken.
00:09:25: Im Bereich der Umsatzsteuer beziehungsweise des Umsatz-Steuerbetrugs soll dieser verstärkt bekämpft werden durch Einführung eines Umsatzsteuermeldesystems sowie weitere Schritte zur Digitalisierung der Steuerverwaltung.
00:09:39: Auch die Mitwirkungspflichten sollen verschärft werden, so sollen die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf fünfzehn Jahre verlängert werden und es soll eine Registrierkassenpflicht für bargeldintensive Branchen kommen, so wie das auch schon der Koalitionsvertrag vorsieht.
00:09:56: Dann soll daneben noch Härtere Sanktionen bei der Steuerhinterziehung bestehen, man möchte den Strafrahmen für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität von zehn auf bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstraf erhöhen und die Einstufung besonders schwerer Steuern hinterziehungen soll als Verbrechen mit Mindestfreiheitstrafen vor einem Jahr kommen.
00:10:21: Daneben gibt es auch härtere Sanktionen im Bereich der Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten.
00:10:28: Die Geldbuße sollen hier deutlich erhöht werden, teilweise bis zum Vierfachensatz.
00:10:34: Ein weiterer zentraler Punkt ist die Abschaffung der strafefreienden Selbstanzeige in ihrer bisherigen Form.
00:10:42: Hier möchte man die Fehlanreize beseitigen und Lars Klingbeil zitierte, Weiterhin soll die Bundesbetriebsprüfung auch gezielter eingesetzt werden, damit komplexe Konzernstrukturen besser geprüft werden können und es soll generell mehr Transparenz durch mögliche Veröffentlichungen von Sanktionen bei schweren Steuerstraftaten von Unternehmen kommen.
00:11:07: Für die Praxis kündigt der Aktionsplan eine deutliche Intensivierung der steuerlichen Strafverfolgung an, insbesondere mit härteren Sanktionen und Unternehmen sollten ihre Textkompleinsysteme und Dokumentations- und Aufbewahrungsprozesse überprüfen und stärken.
00:11:23: Und sobald der Aktionplan in die Tat umgesetzt ist würden wir uns hierzu noch mal
00:11:27: melden.".
00:11:28: Das nehmen wir dann auf jeden Fall auf wie er das so schön gesagt.
00:11:31: sonst ist auch die Rolex und der Porsche weg für alle die Steuern da ziehen also...
00:11:37: Die Bandagen werden auf jeden Fall härter.
00:11:39: Das ist schon so ein bisschen der Vorbote dieser Verteilungskämpfe, die es hier geben wird in den nächsten Jahren.
00:11:46: Bin ich fest davon überzeugt?
00:11:48: Ja vor allem die Abschaffung der Selbstanzeige das wäre halt ein Riesenbrett.
00:11:51: also wir hatten auch mal eine Statistik.
00:11:52: Ich glaube einen Viertel der Fälle die steuerstrafrechtlich verfolgt werden die sind auf Basis von Selbstanzeugen ist ja die Frage ob man sich da nicht ein Stück weit selbst ins Knie schießt weil wenn man's jetzt nicht angezeigt bekommt muss man es halt selbst aufdecken und je nachdem Wie schwierig das dann in einzelnen Fällen ist.
00:12:07: Auf jeden Fall nicht zur Befriedung insgesamt bei meiner Meinung nach.
00:12:11: Genau so ist es, aber das nehmen wir dann gerne auf wenn's denn dann ja konkret wird, wenns dann auch ein Gesetz gibt und keinen Aktionsplan und dann schauen wir uns das gerne nochmal genauer an.
00:12:21: Besten Dank, Natalie!
00:12:23: Genau, dann gehen wir mal in die Ertragssteuern.
00:12:25: Da würde ich tendenziell erstmal mit dem Frank anfangen.
00:12:28: Der hat uns aus der Körperschaftsteuer zwei Themen mitgebracht, die eigentlich ganz schön vernetzt werden können.
00:12:35: Ich lasse dir sogar freie Wahl mit was du anfängst ob mit dem BMF schreiben oder mit dem Urteil?
00:12:40: Dann beginne ich mal mit den BMF-Schreiben zur Organschaft.
00:12:45: das ist das allgemeinere Thema BMF vom siebzehnten Juli, zwanzig sechsundzwanzig beschäftigt sich mit zwei Themen zum einen mit der Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrages und dann mit der Gewerblichkeit von Personengesellschaften als Organträger.
00:13:07: In Bezug auf die Mindestlaufzeit übernimmt das Schreiben Grundsätze, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben.
00:13:15: Zu Beginn der Organschaft ist er gefordert, dass der Ergebnis Abführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen wird und die Plenanzverwaltung stellt eben hier jetzt aus ihrer Sicht klar, dass während dieser fünf Jahre anerkannt wird, wenn er auch zivilrechtlich wirksam ist, sprich im Handelsregister eingetragen ist.
00:13:40: Ja also es gab offensichtlich die Fälle wo man Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen hat im Jahr zero eins auf fünf Jahre und der im Jahr zwei erst dem HandelsRegister eingetragen wurde und in solcher derartiger Konstellation soll wohl die Mindestlaufzeit nicht erfüllt sein.
00:14:01: Ja, also da in der Praxis aufpassen dass man hier wirklich fünf Jahre zivilrechtlich wirksam auch die Gültigkeit hat.
00:14:12: Das war das Thema eins, das Thema zwei.
00:14:15: Die Personengesellschaft als Organträger muss ja selbst gewerblich tätig sein und hier wurde nochmal präzisiert, was das alles bedeutet.
00:14:28: Zum einen, was den Umfang angeht da wird verwiesen auf die Hinweise fünfzehn acht Nr.
00:14:36: Fünf in den Einkommenssteuer hinweisen.
00:14:39: dort gibt es eine Bagatellgrenze abgeleitet aus BFH Rechtsprechung Die sagt Die gewerblichen Nettoumsatzerlöse müssen mindestens drei Prozent der Gesamtnetto-Umsatserlösen betragen und vierundzwanzigtausend fünfhundert, also das ist ja der Euro der gewerbsliche Freibetrag übersteigen.
00:15:03: Dass die Bagatellgrenze hier erfüllt ist, dass ein gewisser Umfang verlangt Was nicht reichen soll, ist die bloße Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft.
00:15:14: Das führt da zu einer Infektion aber das soll nicht ausreichen.
00:15:18: was allerdings anerkannt werden soll ist eine geschäftsleitende Holdingtätigkeit wenn die Beteilligung an mehreren Tochterkapitalgesellschaften besteht und ja Was auch anerkannt wird, wenn Dienstleistungen erbracht werden gegenüber mehreren Konzerngesellschaften gegen gesondertes fremdübliches Entgelt.
00:15:44: Und was auch gelten soll Wenn die Personengesellschaft eine Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist denn das ist ja auch eine originär gewerbliche Tätigkeit und Das wird in dem Sinne auch Anerkannt für diese Zwecke Was auch interessant ist, hier referenziertes BMF-Schreiben auf ein BfH-Urteil was aber schon im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde die im Erstjahr rauch die gewerbliche Tätigkeit nicht von Anfang an vorliegen.
00:16:21: Also es reicht wenn die während des Jahres für den Organträger genau für die Personengesellschaft, wenn das sie während des Jahre begründet wird.
00:16:30: Also das ist eine gewisse Erleichterung in solchen Fällen.
00:16:33: Nee, so auf jeden Fall hilfreich!
00:16:35: Ist ja immer schön wenn man sich an einem Schreiben orientieren kann und alles einmal niedergeschrieben ist.
00:16:39: von daher alle die mit Organschaft zu tun haben sollten sich das auf jeden fall anschauen.
00:16:44: So ist es?
00:16:45: Genau dann kannst du direkt beim zweiten Thema auch weiter machen.
00:16:46: Ja
00:16:46: ich direkt weiter... Das ist etwas spezieller.
00:16:50: da geht's um ein BFH-Urteil zur Frage der Verrechnung von Ergebnissen im sogenannten kommunalen Querverbund für alle, die nicht so häufig damit zu tun haben.
00:17:05: Worum geht es da?
00:17:07: Häufig ist es so dass Kommunen ihre Aktivitäten auch über Gesellschaften organisieren, über GmbHs in der Regel, die auch ja eine Art Konzern dann bilden mit einer Konzernspitze, die mehrere Tochtergesellschaften hat.
00:17:24: Die sehr häufig auch über Organschaften miteinander verbunden sind.
00:17:28: also Ergebnis Abführungsverträge.
00:17:31: und im Unterschied jetzt zu normalen privatwirtschaftlich organisierten Konzernen ist es aber in den Fällen so, dass die Ergebnisse dieser Gesellschaften auch wenn die Organschaften anerkannt sind nicht unmittelbar miteinander verrechnet werden dürfen.
00:17:47: Warum ist das so?
00:17:48: Häufig werden in diesen Gesellschaften sogenannte Dauerverlustgeschäfte betrieben ja zum Beispiel Kulturbetriebe oder auch Schwimmbäder Auf der einen Seite, auf der anderen Seite hat man Gewinnbringer wie die Energieversorgung und Ziel ist natürlich möglichst die Verluste hier mit den Gewinnen verrechnen zu können um die Steuerlast niedrigzuhalten.
00:18:11: Und hierfür gibt es aber klare gesetzliche Vorgaben im Körperschaftssteuergesetz, § eight ist das und § fünfzehnt dann auch KSTG für die Organschaft dass diese Aktivitäten in Sparten aufgeteilt werden müssen.
00:18:26: Und es gibt auch klare Vorgaben dazu, welche Sparten Ergebnisse miteinander verrechnen dürfen und welche nicht.
00:18:36: Und hier lag eben so ein Fall vor, eine Kommune betrieb einen Konzern mit einer Muttergesellschaft die unter anderem Immobilien vermietete.
00:18:51: Das als Vermögensverwaltungsbetrieb sozusagen betrachtete.
00:18:58: Und über eine Tochtergesellschaft einen Kulturbetrieb hatte, der den Museumsbetrieb organisierte Zeitungen herausgab und entsprechende Verluste einfuhr.
00:19:12: Die Immobiliengeschäfte brachten Gewinne – also die Immobilie-Geschäfte waren bei der Organträgerin, die die Verlustgeschäften waren bei einer Organgesellschaft.
00:19:23: und die Frage war nun können diese beiden Geschäfte miteinander verrechnet werden, die Gewinne und die Verluste.
00:19:31: Und die Klägerin versuchte das mit der Argumentation... Aus der Spartenrechnung heraus konnte eine Verrechnungen nicht erfolgen, weil die Sparte sozusagen Immobilienverwaltung insofern nicht kompatibel ist mit dem Kulturbetrieb.
00:19:49: Aber man bediente sich hier einer Hilfskrücke und wollte die Grundsätze anwenden, die gelten für kommunale Eigenbetriebe.
00:19:58: Da ist die Rechtslage dann ein bisschen anders, das sind Betriebe gewerblicher Art.
00:20:02: Und hier ist es unter Umständen möglich für solche Eigenbetriebe gewillkürtes Betriebsvermögen bilden.
00:20:11: Und da wäre denkbar gewesen, eben diese Immobilienverwaltung als gewill kürtes betriebs vermögen dieses Kulturbetriebs zu behandeln und somit eine Verrechnung zu erreichen.
00:20:20: Man wollte hier eine Gleichstellung – das hat der BFH abgelehnt und hat gesagt es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung von Eigenbetrieben- und Eigengesellschaften Und ließ eben eine derartige Verrechnung hier nicht zu, weil er sagte, hier gelten allein die Grundsätze der Sparten-Rechnung und diese lassen eben hier nur eine getrennte Besteuerung zu.
00:20:43: Ja das ist kreativer Weg aber natürlich schade für den Steuerpflichten dass es einem Endeffekt jetzt nicht geklappt hat.
00:20:49: Ja also war wirklich an dieser Stelle mal ein kreativer Ansatz.
00:20:54: Die Frage ist aber nun geklärt.
00:20:56: Und ja, in vergleichbaren Fällen bleibt eben dann wirklich nur zu schauen.
00:21:01: Die Spartenrechnung hat immer der organen Träger zu machen, dass man auch wirklich sauber aufteilt nach den Sparten und auch sauber ist was die Verrechnungen angeht.
00:21:13: Und da gegebenenfalls die Möglichkeiten schafft gewisser Gestaltungsspielraum besteht gelegentlich.
00:21:23: Ja ansonsten hat man Böse Überraschung bei der Betriebsprüfung und insbesondere wenn ab Anfang nächsten Jahres die Zinsen wieder erhöht werden, kann das natürlich dann entsprechend
00:21:30: weh tun.
00:21:31: So ist es!
00:21:32: Nehmen wir gerne mit.
00:21:33: Besten Dank Frank.
00:21:35: Bevor wir die Ertragsteuer schließen können, kann die Nathalie wieder das abschließende Wort haben.
00:21:38: Und zwar gibt's aus der Ertragesteuern noch eine spannende Neuigkeit was gegen Deutschland eventuell sprechen könnte und zwar gibt sie hier ein Vertragsverletzungsverfahren.
00:21:48: was im Raum steht?
00:21:49: Ja, und zwar die Europäische Kommission beanstandet die deutsche Dividendenbesteuerung.
00:21:54: Und hat daher beschlossen ein Vertragsverletzungsverfahren unter anderem gegen Deutschland aber auch Frankreich und Italien einzuleiten.
00:22:03: Zur Einordnung zunächst ein kurzer Blick auf die Mutter-Tochterrichtlinie.
00:22:08: Die Mutter-Tochterrichtlinien soll ja verhindern, dass Gewinnausschüttungen zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften innerhalb der EU mehrfach besteuert werden und Ziel ist es, grenzüberschreitende Konzernstrukturen störlich nicht schlechter zu stellen als rein nationale Beteiligung.
00:22:24: In Deutschland wurde die Richtlinie im Paragrafen dreiundvierzig b des Einkommenssteuergesetzes umgesetzt Und danach kann bei Dividenden einer inländischen Tochtergesellschaft, an eine EU-Muttergesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf den Kapitalertragsteuerabzug verzichtet werden bzw.
00:22:44: eine Erstattung gewährt werden.
00:22:46: Vorausetzung ist insbesondere eine qualifizierte Beteiligung von grundsätzlich mindestens zehn Prozent Und für die Körperschaftssteuer gilt unabhängig davon in Deutschland das nationale Schachtelprivileg des Paragrafen Acht-Bier-Körperschaft-Steuersgesetzes.
00:23:02: und danach sind die Dividenden einer Kapitalgesellschaft unterm Strich grundsätzlich zu ninety-fünf Prozent steuerfrei, denn fünf Prozent der Dividende werden als nicht abziehbare Betriebsausgabe fingiert.
00:23:16: Und diese pauschale Hinzurechnung erfolgt auch unabhängig davon, ob tatsächlich Betriebsausgaben entstanden sind und führt im Ergebnis dazu, dass faktisch fünf Prozent der Dividende mit Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer belastet sind.
00:23:30: Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich und Italien eingeleitet.
00:23:38: Nach ihrer Auffassung führt die nationale Umsetzung dazu, dass Dividenden aus EU Tochtergesellschaften über das von der Muttertochterrichtlinie zulässige Maß hinaus besteuert werden.
00:23:51: Deutschland hat nun zwei Monate Zeit auf die Beanstaltung zu reagieren – für die Praxis besteht noch daraus Kein unwindelbare Handlungsbedarf.
00:24:01: Allerdings sollte für Grenzüberschreiten tätige Unternehmensgruppen die Entwicklung abzuwarten sein und man sollte das Ganze aufmerksam verfolgen.
00:24:10: Definitiv, weil selbst ein Prozent auf so eine Dividende also effektive Besteuerung kann ja im Endeffekt auch ziemlich weh tun wenn es zehn-fünfzehnmal durch die Kette geht.
00:24:18: Insofern hoffen wir mal dass es umgesetzt wird, weil das wäre ne schöne Geschichte für die Unternehmen und würde natürlich diesen Kaskadeneffekt nach oben so'n Stück weit
00:24:25: Ja, wegbügeln.
00:24:26: Müsste man überlegen ob man solche Fälle offen hält?
00:24:30: Wiegebendenfalls
00:24:31: ne?
00:24:31: Wieder offen halten oder tatsächlich so lange warten bis die Regelung umgesetzt ist?
00:24:34: wenn man warten kann weil ja wenn der Finanzbedarf gegeben ist und man braucht die Dividende dann ist das natürlich schwierig.
00:24:39: aber solange man das rauszuhögen kann bis gegebenenfalls sowas festgesetzt wird oder eine neue Regelung drin ist Das wäre natürlich eine schöne Möglichkeit.
00:24:46: ansonsten wie du sagst versuchen offen zu halten Genau!
00:24:50: Dann haben wir den Bereich der Ertragssteuern soweit abgeschlossen.
00:24:54: Dann würde ich sagen, machen wir mal eine kurze Pause und dann gleich mit der Grunderwerbsteuer weiter.
00:25:03: Gehen wir mal nach Portugal und zwar die portugiesische Grunderwärbsteuere.
00:25:06: Das ist grundsätzlich auch aus deutscher Sicht sehr interessant insbesondere in dem Fall Nova Ibero Moldesch.
00:25:13: Ich hoffe ich habe es richtig betont.
00:25:15: ansonsten bitte ich schonmal vorab um Verzeihung.
00:25:17: Es geht um das OGH-Urteil vom vierten Juni zwanzig sechsundzwanzig In der genannten Rechtsache.
00:25:22: Wiederhole ich jetzt nicht nochmal Und zwar ging es hier um eine gegründete Aktiengesellschaft in Portugal und im Endeffekt der Fall ganz schnell erklärt, dass Gesellschaftskapital von dieser Aktien-Gesellschaft wurde vollständig durch die Einlage oder Einbringung von Beteiligung erbracht.
00:25:40: Und Thema was jetzt hier angeschlossen ist, eine dieser Beteilligungen oder eine dieser Gesellschaften, die eingebracht wurde, die hatte im Endefekt Immobilienvermögen.
00:25:50: Und jetzt kennt das portugiesische Grunderwerbsteuergesetz eine ähnliche Regelung wie dieses deutsche Grunderwärbsteuersetz.
00:25:56: Deshalb ist der Fall auch aus unserer Sicht so spannend, nämlich wenn ja mittelbar Immobilien übertragen werden also die Gesellschaftsanteile zu mehr als neunzig Prozent dem Besitzer wechseln dann kann es zur Festsetzung von Grunderwerksteuer kommen.
00:26:10: und wie gesagt war das in Portugal hier genau der Fall.
00:26:14: Und derjenige, der hier die Beteiligung eingebracht hatte hat sich bis vor den EUGH geklagt.
00:26:21: Weil die Regelungen so vergleichbar sind, hat sich dann auch der deutsche Gesetzgeber diesem Verfahren beteiligt und hat dann auch hier entsprechende Gegenargumenten mit eingebracht.
00:26:28: Genau worum geht es insgesamt?
00:26:30: Es geht um die Kapitalansammlungsrichtlinie Der EU und die verbietet den Mitgliedstaaten grundsätzlich, dass bei bestimmten Kapitalzuführungen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen keine indirekten Steuern auftreten sollen.
00:26:47: Im Endeffekt soll hier Sachgründung, Kapitalerhöhung einlagen, Unternehmensstrukturierung
00:26:51: etc.,
00:26:51: dann vereinfacht werden?
00:26:53: Und man möchte die Unternehmen entsprechend entlasten und eben nicht Und das Thema, was jetzt hier in dem vorliegenden Fall der Fall ist.
00:27:01: Man hat eine indirekte Steuer die jetzt mit dieser Unternehmensgründung zu tun hat, was eigentlich die Kapitalansammlungsrichtlinie vermeiden soll.
00:27:09: und wie gesagt gegen die Festsetzung ist dann entsprechend vorgegangen worden.
00:27:12: und der EUGA hat den Kläger jetzt tatsächlich auch recht gegeben, hat im Endeffekt ausgesagt dass sich diese Festsetzungen der Grunderwerbsteuer gegen diese Kapital-Ansammungsrichtlinien stellt.
00:27:23: also im Endefekt wird er gegen verstoßen.
00:27:26: Und selbst die Argumente der Portugiesischen und auch der Bundesregierung, warum hier entsprechend keine indirekte Steuer gegeben ist, die gegen diese Kapitalansammlungsrichtlinie verstößt.
00:27:36: Die haben nicht gezogen – man hatte im Endeffekt argumentiert, dass wirtschaftlich nicht die Übertragen von den Gesellschaftsanteilen besteuert wird sondern eigentlich nur die mittelbare Übertragung der Immobilien, die halt hinten angeschlossen ist.
00:27:48: Und da hat das OIGH oder der OIGA dir ganz klar gesagt, dass wenn man jetzt unmittelbar auf die Einlage blicken würde und dann nur die indirekten Steuern in Bezug auf die unmittelbare Einlage betrachten würde.
00:28:00: Dann würden die Richtlinien ja mehr oder weniger ins Leere laufen und deshalb hat man das hier nicht zugelassen, das Argument.
00:28:06: Und ja end vom Lied wie man so schön sagt ist, dass der Oigah dem Kläger recht gegeben hat und diese Grunderwerbsteuer nicht rechtensfest gesetzt wurde.
00:28:17: Also im Endeffekt der Kläger kann sich freuen und aus deutscher Brille ist dieses Thema extrem spannend, also der Bundesfinanzhof hatte grundsätzlich damals mal entschieden dass diese Kapitalansammlungsrichtlinie nicht oder das die Grunderwerbsteuer Gesetze nicht gegen die Kapital-Ansammungsrichtlinien in den Fällen verstoßen würde.
00:28:37: und das kriegt natürlich jetzt nochmal eine entsprechende Bewegung rein weil man jetzt eine Argumentationsmöglichkeit durch diese Auffassung des EUGA hat die im Endeffekt auch die Rechtsauffassung des BFA ein Stück weit durchkreuzt.
00:28:48: Im Endeffekte bedeutet das Folgendes, wenn man solche Fälle hat im Konzern das Grundewerbsteuer aufgrund irgendwelcher Umstrukturierung
00:28:54: etc.,
00:28:55: dann festgesetzt wurde sollte man sich dieses Wurzeil auf jeden Fall mal zu Gemüte führen.
00:29:00: Es gibt auch noch zwei anhängige Verfahren.
00:29:02: die Akten zeichnen können wir auch gerne mal in die Show Notes packen die jetzt die Grunde werbsteuere betreffen.
00:29:06: Das ist einmal ein fall im Kontext des eins ab Satz drei Nummer vier Grunderwerbssteuer gesetzt und da gibt es noch eine verfassungsbesperrte die beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
00:29:15: Da kann man sich dann am Endeffekt ranhängen wenn das einigermaßen vergleichbar ist.
00:29:19: Aber wie gesagt, es kommt jetzt mal ein bisschen Bewegung rein.
00:29:21: Weil im Endeffekt die Gesetzgebung so wie sie jetzt festgesetzt ist oder jetzt gilt könnte gegebenenfalls gegen diese Kapitalansammlungsrichtlinie verstoßen, mitten gegen EU-recht verstozen und man hätte zumindest mal Futter hier gegen die Grunderwerbsteuer vorzugehen.
00:29:37: Insofern sehr, sehr praxisrelevantes Urteil weil ja Grunderwärbsteuern in solchen Fällen wird dann doch häufig festgesetzt und man könnte sich zumindest einige Prozente, die bei größeren Deals schon viel ausmachen können dann auch sparen.
00:29:51: Gut
00:29:52: ist eine Geschichte für die Abwehrberatung im Moment mal noch.
00:29:55: Man wird jetzt nicht offensiv in so eine Struktur reingehen unter Berufung auf dieses Urteil.
00:30:02: aber spannend bleibt natürlich wie es da weitergeht.
00:30:04: das zieht ja offensichtlich gegen die hohen Hürden, die die Paragraf VIa aufbaut.
00:30:10: Und eigentlich müsste es da auch irgendwann mal ein Vertragsverletzungsverfahren geben, wenn Deutschland diese Regel nicht anpasst.
00:30:20: Genau also entweder vertrags- verletzlungsverfahren oder viele in der Literatur sagen jetzt mittlerweile schon, dass der Gesetzgeber auf jeden Fall agieren muss und die Regelung umgestellt wird...
00:30:28: Aber der Trend zeigt ja eher eine andere Richtung.
00:30:31: Genau
00:30:31: das ist das
00:30:32: Thema.
00:30:32: Man will ja dieser Scher, die es eher schärfer besteuern.
00:30:37: Also es beißt sich so ein Stück weit insofern, also ich würde jetzt nicht draufsetzen dass da eine geänderte Regelung kommt und wenn eine kommt wird es wahrscheinlich noch ein paar Jahre dauern sondern eher Richtung Vertragsverletzungsverfahren.
00:30:47: Und man müsste wahrscheinlich gerichtlich dagegen vorgehen, wenn so einen Fall auftritt weil wie gesagt Argumente hat man jetzt zu genüge kann sich auf das Urteil berufen und dass die Richter dem Kläger wohlgesonnen sein können.
00:30:58: Das hat das urteil entsprechend auch gezeigt.
00:31:01: Ja, wie gesagt, Aktenzeichen packen wir in die Show Notes.
00:31:04: Schneiden Sie sich das dann gerne raus wenn sie es brauchen und schauen sich das Urteil auch gerne mal an, wenn sie ähnliche Fälle im Konzern haben und von unserer Seite die Empfehlung Fall aufhalten und im Zweifelsfall durchklagen.
00:31:16: Dann haben wir die Grunderwerbsteuer auch durch.
00:31:19: Dann würde ich die Farbe auf Orange schwenken.
00:31:22: wird noch dem Alex kurz das Wort übergeben?
00:31:24: du hast ebenfalls aus der EU vom OIG ein schönes Urteil mitgebracht.
00:31:29: Ja, genau, Philipp.
00:31:30: Und wir reisen weiter durch Europa.
00:31:33: aber bevor wir in Luxemburg beim Gericht der Europäischen Union landen müssen wir uns zunächst nach Dänemark begeben.
00:31:40: hier hat das dänische Gericht dem EUG die Frage vorgelegt ob Artikel elf der Mehrwertsteuer Systemrichtlinien auch derart ausgelegt werden könne dass Mitgliedstaaten für die finanzielle Eingliederung eine hundertprozentige Beteiligung zwischen Organträger und Organengesellschaft verlangen dürfen Wenn der Organträger grundsätzlich nur Ausgangsumsätze erbringt, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen.
00:32:05: Im Vergleich zu Dänemark würde in Deutschland eine solche Frage beim BRF nicht aufkommen können da bei uns die finanzielle Eingliederung lediglich einer Stimmrechtsmehrheit benötigt und somit keine hundertprozentige Beteiligungshöhe vorliegen muss.
00:32:19: In Dänemark hat sich der Gesetzgeber jedoch dazu entschieden Artikel elf für bestimmte Fallkonstellationen im dänischen USDG strenger auszugestalten, mit dem Ziel möglichen Steuerumgehungen keinen Raum zu bieten.
00:32:34: Um hier noch tiefer einzusteigen kommen wir zum Sachverhalt.
00:32:38: In Dänemark wollte eine Versicherungsgesellschaft die steuerfreie Umsätze ausführt die steuerpflichtige Ausgangsumsätze ausführt, eine Mehrwertsteuerkruppe bilden.
00:32:51: Das Ziel war also mithilfe der Mehrwertteuergruppe, um die Umsätze an die Versicherungsgesellschaft als nicht-steuerbare Innenumsetze auszugestalten und den Vorsteuerausschluss auf Ebene der Versicherung zu vermeiden.
00:33:04: Da die Versicherungssellschaft lediglich zu ninety vier Prozent an der Verwaltungsgesächer beteiligt lehnte die dänische Finanzverwaltung das Vorliegen der Mehrwertsteuergruppe mangelsfinanzieller Eingliederung ab und begründete dies damit, dass in solchen Konstellationen, in denen die Muttergesellschaft keine Abzugsumsätze ausführe eine hundertprozentige Beteiligung an der Tochtergesellschaft zwingend notwendig sei.
00:33:30: Im Anschluss klagte das betroffene Unternehmen gegen diese Auffassung und erwirkte, dass das nationale Verfahren in Dänemark ausgesetzt wurde und die Frage zur Auslegung von Artikel elf der Mehrwertsteuersystem-Richtlinien, dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg vorgelegt wurde.
00:33:50: Wie in diesem Verfahren üblich äußerte sich zunächst die Generalanwaltschaft zum Sachverhalt und vertrat in diesem Fall die Ansicht dass die dänische Finanzverwaltung zu Recht das Vorliegen einer finanziellen Eingliederung abgelehnt habe.
00:34:04: Dänemark habe mit der Voraussetzung lediglich verhindern wollen dass die Organschaft zu unlauteren Steuervorteilen genutzt werde und damit nicht nur der Verwaltungsvereinfachung diene.
00:34:15: Bei einer Beteiligung unter hundert Prozent würden zudem auch Dritte profitieren, welches das Risiko von Steuerumgehungen zusätzlich verstärker.
00:34:26: Der Euge lehnte dann knapp drei Monate später diese Auffassung der Generalanwaltschaft mit aller Deutlichkeit ab Sowohl das Vorliegen von Steuervorteilen als auch geringere Steuereinnahmen für den Fiskus seien nicht zwingend, als Mittel der Steuerumgehung oder gar Steuerhinterziehungen einzustufen.
00:34:46: Zudem sei es für den Steuervorteil unerheblich ob die Höhe der Beteiligung nun bei hundert Prozent oder nur – so wie es im vorliegenden Fall gegeben ist – bei vierneinzig Prozent Liege.
00:34:58: Somit sei die Begrenzung auf eine hundertprozentige Beteilligung für das finanzielle Eingliederungsmerkmal unverhältnismäßig und gehe in der Gesamtbetrachtung über das hinaus, was zur Bekämpfung von Steuerumgehungen erforderlich sei.
00:35:13: Das Verfahren geht nun zurück an das dänische Gericht, welches sich voraussichtlich der Entscheidung des EUG zugunsten der Klägerin anschließen wird – viel Ausland, viel Europa?
00:35:25: Was bedeutet das nun für die deutsche
00:35:27: Praxis?".
00:35:28: Für deutsche Konzerne wird durch den EUG bekräftigt, dass Organschaften rechtmäßig geschaffen werden können um Steuerlasten zu optimieren.
00:35:38: Da allein wegen entgangener Steuereinnahmen nicht gleichzeitig Steuerumgehung angenommen werden dürfen.
00:35:45: Zudem verdeutlicht das Gericht, dass nationale Gesetzgeber die Bildung von Organschaften für bestimmte Sektoren nicht willkürlich durch abstrakte Kriterien erschweren dürfen ohne dass ein direkter Bezug zur tatsächlichen Missbrauchsgefahr besteht.
00:36:02: Ansonsten, abschließend als kleine Erinnerung ob sie Organschaften entstehen lassen möchten, entscheiden Sie in ferner Zukunft selbst Stichwortparagraf IIC-USDG ab Kalenderjahr, das ist
00:36:17: wirklich noch fern!
00:36:22: Aber es wird kommen und man sollte sich darauf einstellen.
00:36:26: Und eben überlegen, ob man diese Entscheidung dann auch wahrnimmt.
00:36:28: Ich wollte gerade sagen das kommt schneller als man denkt.
00:36:30: Zeit fliegt ja dann doch und zwei neunundzwanzig steht ja dann auch.
00:36:34: Aber
00:36:34: trotzdem von den Grundaussagen des Urals mein unsere Gesetzgebung ist ja da liberaler was das Beteiligungsquorum angeht.
00:36:41: aber die Grundausagen sind natürlich positiv und können natürlich hier auch helfen.
00:36:46: bei unserer nationalen Auslegung sage ich jetzt mal.
00:36:49: Im Umsatzsteuerbereich gibt's nicht so viele Ich sag mal Steuersparmodelle oder Gestaltungsmöglichkeiten und die Organschaft lässt solche dann doch zu.
00:37:00: Und deswegen klar haben sich eben manche Länder wie Dänemark dann auch dazu entschlossen, da strengere Regelungen zu fahren einfach weil das Land erkennt dass dadurch eben die Steuereinnahmen verringert werden und deswegen Gesetze streng erfasst.
00:37:17: ja in Deutschland ist man mit der Stimmenmehrheit liberaler unterwegs Ja.
00:37:22: Nehmen wir gerne so mit, ja besten Dank für die Zusammenfassung Alex.
00:37:25: und Blick über die Grenze ist ja grundsätzlich immer spannend und den Bogen oder die Brücke nach Deutschland hat es gut geschlagen obwohl man ja Deutschland-Denemark nicht unbedingt eine Brücke braucht.
00:37:33: aber nehmen wir gerne mit.
00:37:35: Genau dann haben wir den fachlichen Teil soweit abgeschlossen und gehen einmal in die Statistik des Monats und da hatte uns der Alex eine Übersicht des BMF rausgesucht was jetzt zwei sechsundzwanzig veröffentlicht wurde Und zwar sind das die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich.
00:37:51: Deutschland ist jetzt nicht Weltmeister geworden, war nicht mal annähernd dabei aber wir sind ja doch immer auf den vorderen Plätzen vertreten muss man leider sagen.
00:37:58: und gehen wir mal von der Besteuerung der Kapitalgesellschaften zur insgesamten Besteierung wenn die Dividende dann auch beim Anteilseigner angekommen ist also die Gesamtbesteuerungen von Kapitagesellschaft und Dividenden bis zu den Einkommenssteuerspitzen setzen im Internationalen Vergleich.
00:38:15: Und ja, da ist Deutschland wie gesagt relativ weit vorne mit dabei.
00:38:18: Bei den Kapitalgesellschaften liegen wir ja bekanntermaßen mit Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, mit knapp dreißig Prozent im Schnitt relativ weit oben.
00:38:26: Ich habe mir jetzt auf dem Zettel mal markiert, wie viele Gesellschaften oder wie viele Länder auch ein Steuersatz über dreißige Prozent insgesamt haben Und da ist nicht viel Farbe erkennbar, also im Endeffekt ist hier nur Japan auf der Liste die auch mit über dreißig Prozent.
00:38:39: Die sind sogar noch ein bisschen stärker am Steuern als Deutschland mit dreizig Komma vier zwei Prozent aber ansonsten liegt der Schnitt deutlich unter Dreißig Mit dem Spitzenreiter in Bulgarien die sage und schreibe zehn Prozent Besteuerung ausrufen Also diesen absoluter Spitzen Reiter was die andere Richtung angeht.
00:38:57: Ansonsten liegt mal hier im schnitt fünfzehn bis ja ist da relativ viel dabei.
00:39:03: Aber im europäischen Raum sind wir da absoluter Spitzenreiter und da werden wir nur von Japan
00:39:08: gestiegen.".
00:39:10: Ja, wenn man jetzt das nächste Argument ziehen würde und sagt dafür ist die Besteuerung der Dividenden in Deutschland relativ günstig mit twenty-fünf Prozent muss man das natürlich auch wieder relativieren?
00:39:19: Wenn man das mal runter rechnet... Im Endeffekt haben wir dreißig Prozent auf Ebene der Kapitalgesellschaft.
00:39:24: dann wird die Dividende nochmal besteuert d.h.
00:39:26: wir kommen insgesamt bei einer Maximal-Besteuerung oder Steuerlast von knapp forty- acht Prozent, wenn ich das jetzt mal überschlage raus.
00:39:34: Und auch hier sind wir leider sehr weit vorne mit dabei.
00:39:37: also im Endeffekt wären wir hier nur von den Niederlande, Schweiz, Bereich Zürich, UK, Dänemark und Kanada überholt.
00:39:43: In dem Fall wäre hier Kanadaspitzenreiter mit einer Gesamtbelassung von fünfundfünfzig Prozent.
00:39:49: der Rest ist wieder deutlich unter Deutschland.
00:39:51: und auch hier Spitzenreiber Bulgarien Wie gesagt, zehn Prozent auf Ebene der Kapitagesellschaften.
00:39:57: Da werden die Dividenden tatsächlich nur mit vier Komma fünf Prozent besteuert.
00:40:00: Also vielleicht sogar ein Argument nach Bulgarien auszuwandern wenn man hohe Dividende erwartet.
00:40:07: Frank kann man nicht begeistern aber vielleicht in Lettland oder Estland.
00:40:10: Die haben auf Unternehmensebene zwanzig und zweinzwanzig Prozent.
00:40:14: da sind die Divedenten dann aber steuerfrei.
00:40:16: das heißt da bleibt es dann auch entsprechend bei der Belastung von den Kapitalgesellschaften.
00:40:21: Und zu guter letzt Gibt's noch eine schöne Schätzfrage, weil ohne Schätzfrage wäre es ja auch irgendwie langweilig.
00:40:25: Was meint ihr denn bei den Einkommenssteuerspitzen setzen?
00:40:29: Wer den niedrigsten Steuersatz im internationalen Vergleich hat und wer ganz weit oben mit dabei ist?
00:40:36: Weltweit also nicht nur innerhalb Europa?
00:40:38: Ja genau!
00:40:39: Einfach mal los schießen.
00:40:40: Niedrig wahrscheinlich im arabischen Raum oder Dubai oder dergleichen?
00:40:44: Das
00:40:44: wäre sogar besser als die Übersicht des BMF, weil die haben Dubai gar nicht aufgeführt.
00:40:49: Stimmt da haben wir gar keine Einkommensstörbe.
00:40:51: Die haben glaube ich eine eingeführt jetzt sogar.
00:40:53: Für
00:40:53: Kapitalgesellschaften ja neun Prozent, aber Einkommen steuert tatsächlich keine für die natürlichen.
00:40:58: Wahrscheinlich
00:40:58: so unter zehn Prozent oder schätze ich mal.
00:41:01: Ja, zehn Prozent ist schon mal eine ganz gute Größe sag' ich mal.
00:41:05: was meint ihr größte Besteuerung?
00:41:07: Ja, fünfzehn Prozent sage ich.
00:41:09: Ich sag so wenig dann nicht.
00:41:11: Fünfzehn-Prozent wäre auch relativ niedrig, aber es sind tatsächlich zehn Prozent?
00:41:14: Okay.
00:41:15: Wer hat das?
00:41:16: Bulgarien wieder.
00:41:17: Auch wieder bewahren.
00:41:18: Also die
00:41:18: Bulldogen.
00:41:18: Das versteuern wir.
00:41:20: mehr Argumente.
00:41:21: Wie gesagt soll ja auch ein schönes Land sein.
00:41:24: Vielleicht ist das ein Argument
00:41:25: hinsichtlich.
00:41:26: Manche Rentner ziehen dahin.
00:41:28: Da ist der Euro noch verwehrt.
00:41:29: Ich glaube
00:41:29: auch, das sind jetzt nicht unbedingt diejenigen, die Milliarden-Benz hier unten sind
00:41:35: und wahrscheinlich nicht
00:41:36: mehr.
00:41:36: Und
00:41:38: was schätzt ihr denn, wer den höchsten Einkommenssteuerspitzensatz im internationalen Vergleich hat?
00:41:43: Das müssen wir erst mal schätzen wie viel.
00:41:44: Das ist bestimmt so so so fünfundfünfzig bis sechzig Prozent.
00:41:47: oder kann es sein?
00:41:47: Fünfund fünfzig trifft ziemlich gut Kanadas weit vorne mit dabei.
00:41:50: Die sind auf Platz vier.
00:41:52: Deutschland hat ja insgesamt siebenvierzig Komma Vier Acht.
00:41:55: Tendenz
00:41:56: steigen sag ich
00:41:57: jetzt mal.
00:41:57: Also, fifty-fünfzig ist eine ganz gute Schätzgröße.
00:42:00: Vielleicht auch Frankreich könnte
00:42:03: man auch vorstellen.
00:42:04: Frankreich
00:42:04: Platz zwei?
00:42:05: Seid ihr schon gut dabei?
00:42:08: Der ausziehen wollte genauer, der wollte heute ziehen den reichnischen Ersatz.
00:42:11: Genau, Frankreich sind wir bei fifty-five zwei also fast die Schnappzahl.
00:42:16: aber die Japaner sind tatsächlich mit fifty- five neun fünf absoluter Spitzenreiter.
00:42:21: Das ist schon heftig!
00:42:22: Da geht jeder zweite Euro oder mehr als jeder zweite euro geht da direkt an den Start.
00:42:27: Und die Glücklichsten sagt man doch auch, oder bei Japan?
00:42:29: Ja.
00:42:31: Ich glaube, die Finnen sind da immer relativ weit
00:42:32: oben.
00:42:33: Oder die Dänen!
00:42:34: Aber die haben
00:42:35: auch hohe Steuern.
00:42:36: Das ist sehr international.
00:42:40: Hochsteuerland.
00:42:41: Scheinbar macht Steuerzahlen glücklich.
00:42:44: aber das wollen wir jetzt natürlich nicht an die Regierung weitergeben.
00:42:46: von daher...
00:42:47: Das passt doch zum Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität.
00:42:53: Steuern zahlen macht glücklich, aber würde ich jetzt nicht unterschreiben.
00:42:56: das müssen wir auch nicht austesten lassen was dabei wie gesagt wer hier noch ein paar Statistiken rausziehen will also dass BMF hat hier extrem viele schöne Schaubilder aufgenommen.
00:43:06: viele internationale Länder werden hier verglichen Und wenn man mit dem Gedanken spielt, aus Deutschland wegzuziehen kann man hier eventuell das eine oder andere Argument vielleicht sogar für Bulgarien dann rausziehen.
00:43:18: Das wäre es dann soweit gewesen mit dem Textupdate für August.
00:43:21: Dann bedanke ich mich bei allen Mitstreiter und Mitstreitorinnen.
00:43:24: Natalie schön dass du dabei warst!
00:43:25: Sehr
00:43:25: sehr gerne Philipp.
00:43:26: Auch Frank, dass du angereist bist.
00:43:28: Spaß
00:43:28: gemacht, Philipp!
00:43:29: Das
00:43:29: kann ich nur zurückgeben.
00:43:30: und auch Alex trotz kurzer Anreise schön, dass Du dabei warst.
00:43:33: Gerne gerne!
00:43:34: Und dann bedanke ich mich bei allen Zuhörern und Zuhörerinnen, dass sie wieder eingeschaltet haben fürs Text-Update August und die nächste Folge ist dann ja diese Abtemberfolge.
00:43:42: da sind wir dann auch schon fast in der Oktoberfestzeit Da freuen wir uns auch schon drauf.
00:43:46: und ja wir freuen uns wenn Sie dann wieder einschalten wenn es denn wieder heißt das ist textmiel für Ken Der Steuer Podcast von Bergmann Schöne und Partner.
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