#61 Tax-Update Juli 2026 | Tax-Omnibus aus Brüssel, Urteile vom BFH & Steuerfragen vom Fußballplatz
Shownotes
Mit unserem monatlichen Tax-Update versorgen wir Sie mit aktuellen und praxisrelevanten Neuigkeiten aus dem (inter-)nationalen (Unternehmens-)Steuerrecht - prägnant aufbereitet und leidenschaftlich diskutiert.
Die Themen im Überblick (07/2026):
00:55 Steuerpolitik aktuell: EU-Tax-Omnibus - was hat die EU im Unternehmenssteuerrecht geplant?, Endlich: Der Beschluss des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatergesetzes und weiterer Vorschriften ist da und zu guter Letzt: ein überarbeitetes DBA zwischen Deutschland und der Ukraine
05:30 § 8b Abs. 3 S. 4 KStG erfasst keine Zinsforderungen & das "Nahestehen" i.S.v. § 8b Abs. 3 S. 5 KStG bei Beteiligung natürlicher Personen (BFH-Urteil v. 1.4.2026; Az. I R 11/24)
09:15 Kann eine unentgeltliche Ratenzahlungsvereinbarung zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen? (BFH-Urteil v. 24.3.2026; Az. VIII R 30/24)
13:20 Passend zur WM - sind Prämien eines Fußballspielers als „Markenbotschafter“ immer gewerbliche Einkünfte? (FG-Düsseldorf-Urteil v. 31.3.2026; Az. 10 K 48/25 E,G; die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim BFH unter Az. X B 40/26 anhängig)
17:30 Neuigkeiten hinsichtlich der Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren (BFH-Urteil v. 21.4.2026; Az. IX R 34/24)
22:00 Umsatzsteuer aktuell: Digitalisierung des Vorsteuervergütungsverfahrens für nicht im Gemeinschaftsgebiet (EU) ansässige Unternehmer (BMF-Schreiben v. 2.6.2026)
24:35 Die Statistik des Monats: Gut 7 % der Steuerpflichtigen zahlten 2022 den Spitzensteuersatz; das statistische Bundesamt widmet sich ausführlich dem Zahlenwerk des Jahres 2022
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Transkript anzeigen
00:00:07: Hallo und herzlich willkommen zu TexMirFuCan, dem Steuer-Podcast von Berge Mann.
00:00:11: Schöner und Partner!
00:00:12: Mein Name ist Philipp Lukas.
00:00:13: ich bin Partner und Steuerberater in unserem Frankfurter Standort und ich darf Sie begrüßen.
00:00:17: zur Juli Folge sagen wir jetzt mal die Folge kommt relativ früh raus also mitten in der WM.
00:00:23: die ersten Spiele sind rum und ja steuerlich ist auch ein bisschen.
00:00:26: was passiert jetzt in den letzten Wochen ganz so lange es hier als nicht her aber trotzdem in den zwei Wochen haben wir ein bisschen etwas gesammelt das wir heute vorstellen können.
00:00:34: Und ja, weil das relativ viel ist bin ich auch sehr froh dass ich heute nicht alleine bin.
00:00:39: Wir haben noch eine Partnerin mit am Start die Lisa Pfaffes extra aus München angereist um mir die Folge mit aufzunehmen Steuerberaterin Wirtschaftsprüferin und Partnerin an unserem Münchner Standort.
00:00:49: Grüß dich Lisa.
00:00:49: schön dass du da bist.
00:00:50: Hallo Ich freue mich auch mal wieder hier zu sein.
00:00:52: Das
00:00:52: freut mich auch.
00:00:53: und Ja genau dann starten wir direkt in Medias Reis.
00:00:56: Wir fangen an wieder, wie immer mit der Steuerpolitik.
00:00:59: Wir haben ein paar Sachen dabei.
00:01:01: und zwar das erste Thema was super spannend ist gerade für alle Praktiker im internationalen Steuerrecht ist der sogenannte EU-Tax Omnibus, den jetzt vorgestellt wurde.
00:01:11: Den Omnipuss kennen vielleicht sogar ein paar Rechtsanwälte die uns zuhören Auch wenn es nur vereinzelt rechtsanwälte sein werden, weil Steuerrecht und Recht ist doch ein bisschen was anderes.
00:01:20: Aber es gab schon mal einen anderen Omnibus und wird gerne als Metapher genommen, weil hier viele Sachen transportiert werden sollen Und dieser EU-Tex-Omnibus hat's tatsächlich in sich.
00:01:30: Also das ist im Endeffekt ein Reformpaket In dem unter anderem die Art hat Die Muttertochterrichtlinie, Lizenz und die Lizenzgebühren Richtlinie und auch die Fusionsrichtlinien bearbeitet und geupdatet werden sollen.
00:01:42: Und wir haben mal so ein paar Kracher mitgebracht, die wichtigsten Punkte jetzt ganz knapp und kürze.
00:01:49: Und zwar soll bei der Mutter-Tochterrichtlinie beispielsweise die bisherige Mindestbeteiligung und die Mindesthaltedauer für die Beteiligungshöhe
00:01:57: etc.,
00:01:58: es soll gestrichen werden.
00:01:59: das wäre natürlich für die Praxis eine extreme Vereinfachung.
00:02:03: und generell überlegt man sogar hier die Entlastung nicht mehr zwingend von Vorabgenehmigung oder von einer Prüfung am Zahlungszeitpunkt abhängig zu machen, sondern dass das Vorfeld erst mal gewährt wird und dass man dann halt noch eine Prüfungsmöglichkeit im Nachgang hat oder den Behörden einräumt.
00:02:20: Das wäre so ein Systembruch vom bisherigen System oder der bisherigen Vorgehensweise.
00:02:26: Und was jetzt insbesondere in dieser wirtschaftlich schwierigen Lage, in der sich Deutschland befindet nennen wir es mal so Das was ganz interessant ist im Bereich der ARTAT, insbesondere für die Zinsschranke.
00:02:38: Hier hat man sich ein paar Maßnahmen überlegt, die doch recht erfreulich für die Praxis wären wenn sie denn umgesetzt werden.
00:02:45: das wären dann insbesondere Regelungen die vereinheitlich werden sollen und zwar soll grundsätzlich die Zinstranke bei dem dreißig Prozent EBITDA bleiben.
00:02:53: Die Regelung kennt man ja auch wenn man damit zu tun hat.
00:02:56: Aber der Freibetrag, der bisher bei drei Millionen Euro liegt, der soll tatsächlich wenn alles durchläuft dann noch fünf Millionen Euro angehoben werden und das ist was ganz Neues.
00:03:05: Der soll tatsächlich auch indexiert werden.
00:03:07: Das heißt, alles was mit Inflation die nächsten Jahre kommen soll, soll dann entsprechend auch direkt Auswirkungen auf den Freibetrack haben.
00:03:14: Es sind noch ein paar Ausnahmen geplant, die so in Vergangenheit nicht Rede waren also... Zum Beispiel bei einem massiven EBITDA-Einbruch aufgrund Wirtschaftskrisen, beispielsweise Irankrieg oder Corona.
00:03:26: Da hat man in den letzten Jahren scheinbar ein bisschen was von gelernt und das soll jetzt im Endeffekt eine Ausnahme formuliert werden.
00:03:32: Inwieweit das dann umgesetzt wird, wird sich zeigen.
00:03:36: Im EU-Rad ist ja auch die Einstimmigkeit vorausgesetzt.
00:03:39: Das heißt da wird es auch noch ein paar Diskussionen geben.
00:03:41: aber wenn sowas natürlich kommen sollte packen wir das natürlich dann auch entsprechend die Folge und wir würden uns extrem freuen weil das für alle Praktiker natürlich ne massive Erleichterung und auch näherfreuliche Regelungen wäre.
00:03:52: Genau, dann gehen wir schon in den nächsten Punkt.
00:03:54: Wir hatten es in der letzten Folge ja auch schon mal angekündigt.
00:03:57: am zwölften sechsten sollte planmäßig das neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsgesetz Und andere vorschrifte im Steuerechts verabschiedet werden und dass ist tatsächlich auch Am elftensechsten durch dem Bundestag gebrügelt worden und am zwelfensechsten dann auch durch dem Bundesrat gepiept wurden.
00:04:15: Das heißt das Gesetz ist jetzt auch offiziell verabscheidet Und es fehlt jetzt im Endeffekt nur noch die Verkündung und die Regelungen, die da drin geregelt sind haben dann Wirkung.
00:04:24: Und da würde ich jetzt auf das Text-Update des Monats Mai verweisen, weil da haben wir die wichtigsten Punkte einmal vorgestellt.
00:04:31: Ja was rausgefallen ist – das hat man der letzten Folge ja auch schon mal prominent erwähnt – ist die Tausend Euro Inflationsprämie, die seich mal steuerfreie Sozialversicherungsfreiheit ausgezahlt werden können.
00:04:42: Die ist rausgefallen beim Rest, die bis genau beim Regierungsentwurf.
00:04:48: Ja und der letzte Punkt in der Steuerpolitik, das ist generell nur noch mal ein Hinweis.
00:04:52: Am neunzehnten Mai, zwei sechsundzwanzig kam jetzt eine relativ erfreuliche Nachricht.
00:04:57: Und zwar wurde das DBA Deutschland-Ukraine neu gefasst und dass es ja zum Endeffekt auch schon verabschiedet worden.
00:05:04: Das heißt wenn alles planmäßig durchläuft wird das bis zum ersten Ersten zwei sieben zwanzig ratifiziert und ist dann entsprechend ab dem ersten Januar auch anwendbar.
00:05:13: Insofern, wenn Sie Themen haben mit der Ukraine – insbesondere mit DBA Deutschland-Ukraine – da auf jeden Fall schon mal reinlesen.
00:05:20: Weil das sind sie zum ersten, ersten, zwei, sieben, zwanzig perfekt vorbereitet!
00:05:24: Ja, das war die Steuerpolitik.
00:05:26: Dann können wir dann auch schon in den fachlichen Teil starten und da würde ich den Staffelstab übergeben an die Lisa.
00:05:32: Die hat uns aus dem Bereich der Körperschaftsteuer was mitgebracht Und es geht hier um acht B Absatz drei KSTG.
00:05:37: Genau, Philipp.
00:05:38: Vielen Dank für den Stab!
00:05:40: Es geht um den altbekannten Acht B., den wir ja alle kennen des Körperschaftssteuergesetzes und der BFH hatte hier im April zu entscheiden.
00:05:48: Und zwar ganz genau geht es zum Paragraph Acht-B Absatz drei Satz vier da jetzt um Gewinnminderungen im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung und Satz fünf.
00:05:58: Da geht's um dem Begriff des Nahestehens.
00:06:02: Es ist sehr bekannt das Gewinn Minderungen in einem Zusammenhang dem Abzugsverbot nach Paragraph Acht B unterliegen.
00:06:10: Und jetzt hat sich hier eben die Frage gestellt, was ist denn eigentlich mit den Zinsen in diesem Zusammenhang?
00:06:16: Im Sachverhalt war es konkret so, dass wir einen A haben.
00:06:19: der war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der AGmbH und hat zudem eine Beteiligung an der BGBH gehalten, an der er zu sechsundsechzig Prozent beteiligt.
00:06:30: An der BGMBH war er zu dem erst mal Geschäftsführer.
00:06:35: Jetzt hat die AGBH, der BGBH ein Darlehen gegeben mit anschließender Rangrücktritzvereinbarung sowie einem Zinsverzicht.
00:06:43: Die Gesellschaft ist dann in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten so dass auf das Darlehn AGB H eine Einzelwertberichtigung im Stadt gefunden hat und diese Zinsversicht wurde erfolgswirksam gebucht.
00:06:58: Und jetzt hat sich eben die Frage gestellt wie es das steuerlich zu beurteilen vor dem Hintergrund des Paragraphen.
00:07:05: Das Finanzamt hat dann im ersten Schritt die Gewinnminderungen nicht berücksichtigt, hat gesagt sowohl die Einzelwertberichtigung auf das Darlehen als auch die erfolgswerksame Buchung der Zinsen muss außer bilanziell wieder korrigiert werden.
00:07:20: Das Finanzgericht hat daraufhin eine andere Meinung vertreten und zwar hat zinssichtig der Darlehensforderung zugestimmt aber hat eben gesagt Zinsforderungen sind davon nicht umfasst von diesem Abzugsverbot.
00:07:31: Der BFH hat dem zugestimmt.
00:07:34: Im Hinblick auf die Zinsforderungen hat noch mal ausgeführt, dass diese nicht vom Paragraph Acht B Absatz Drei Satz V erfasst werden.
00:07:41: Weil wir hier keine Korrespondenz mit der Steuerfreiheit haben und so ein Zinswärtssicht ist keine der Darlehensgewährung wirtschaftlich vergleichbare Rechtshandlung.
00:07:52: also sehr positiv dieser Entscheidung.
00:07:55: daneben hat der BfH sich noch zur Nähebeziehung geäußert.
00:08:00: das betrifft Paragraf Acht b Absatz drei Satz fünf.
00:08:04: Weil hier hatten wir eine natürliche Person.
00:08:06: Also A ist ja eine natürlichen Person, die an der A GmbH und B Gmbh also zwei Schwestern beteiligt war.
00:08:13: Und es gibt auch einen Ausschluss von Gewinnminderungen für den Gesellschaft danach stehenden Personen im Sinne des Paragrafen I Absatz II Astigie.
00:08:23: aber weil wir eben hier eine Beteiligung einer natürlichen person haben, ist das eben fraglich inwiefern der Paragraph Anwendung findet.
00:08:30: Und auch hier hat sich dann der BfH für den Steuerpflichtigen positiv entschieden und hat gesagt, eine natürliche Person ist vom Wortlaut des Paragrafen Acht Besserts V nicht umfasst.
00:08:41: Und erfreulicherweise trifft es hier also nicht zu.
00:08:45: Sehr zu begrüßen die Entscheidung für die Steuerpflichtige, für die Praxis ist doch noch wichtig dass man sich das Thema einer verdeckten Gewinnerschüttung weiterhin anschaut.
00:08:54: Das nehmen wir auf jeden Fall gerne mit.
00:08:55: Wie du es gesagt hast, der freuliche Entscheidung für den Steuerpflichtigen.
00:08:58: Da lohnt sich dann auch dem Verfahrensweg bis zum Ende durchzuziehen.
00:09:01: Es ist natürlich schön wenn er recht bekommen hat und da freut er sich natürlich dasselbe Zinsaufwendung die ja auch tatsächlich eingetreten sind.
00:09:08: Dann entsprechend auch irgendwo auf uns wirksam Geld machen kann.
00:09:12: Ja besten Dank für den Ausflug in die Körperschaftsteuer!
00:09:15: Dann hätten wir schon direkt das nächste Thema Die Einkommensteuer.
00:09:18: und zwar hast du noch ein anderes BFH um Urteil mitgebracht.
00:09:21: Hier geht es grundsätzlich auch, also im weitesten Sinne um Einkünfte aus Kapitalvermögen.
00:09:25: das hat jetzt mit den Zinsen auch ganz gut thematisch gepasst.
00:09:28: aber hier geht's tatsächlich darum sind es Einkünfe oder nicht wenn es um unendgeltliche Ratenzahlungsvereinbarungen geht?
00:09:34: Richtig, genau auch ein spannendes Thema.
00:09:37: Hier hat der BfH im März zu entschieden.
00:09:39: Vom Sachverhalt war es so dass ein Ehepaar einen Grundstück in zwanzig-einundzwanzig an die eigene Tochter veräußert hat.
00:09:48: Es war beim Ehepaa über zehn Jahre im Eigentum und da die Tochter nicht über genug Liquidität verfügt hat wurde der Kaufpreis gestundet aber nicht verzinnst.
00:09:58: In der Steuererklärung hat das Ehepaaa dann hier keine Kapitalerträge erklärt.
00:10:03: Das Finanzamt hat dann diese Rechtsauffassung nicht vertreten und hat die Teilzahlungen herangezogen.
00:10:10: Und hat sich anhand einer, anhand der Barwertminderung des Kaufpreises quasi den Zins- und Tilgungsanteil abgeleitet und hat entsprechend Kapitalerträge nach Zwanzig Absatz eins Nummer sieben ESDG erklärt, die auch dem gesonderten Einkommensteuertarif unterliegen.
00:10:29: Daraufhin ist der Fall beim Finanzgericht gelandet.
00:10:33: Das hat dem Ehepaar recht gegeben, hat aber noch gesagt dass diese unentgeltliche Stundung eine freigebige Zuwendung nach Paragraph sieben des Erbschaftssteuergesetzes ist.
00:10:43: Und im nächsten Schritt kam dann der ganze Sachverhalt zum BFH und er hat sich hier ausführlich zu geäußert und zwar sehr positiv für uns Steuerpflichtige.
00:10:52: Er hat hier verschiedene Normen geprüft und hat im ersten Schritt bejaht, dass wir hier keine Steuerpflicht-Dingerträge nach §.
00:10:59: XXII haben also konkret §.XI Satz III A Doppelbuchstabe B Satz II da die Voraussetzungen nicht vorliegen.
00:11:09: Wir haben hier keinen Leibrentenrecht vereinbart.
00:11:12: Und jetzt zu einem spannenden Punkt.
00:11:13: der BFA hat zudem gesagt es liegen keine Kapitale Träge nach § XX Absatz I Nummer Sieben vor.
00:11:19: Hier wird kein Entgelt angenommen.
00:11:22: Es ist zivilrechtlich möglich, vollentgeltliche Wirtschaftsgüter ins Privatvermögen zu übertragen bei einer zinslosen Stundung der Kaufpreisforderungen und dann muss dies entsprechend auch steuerlich anerkannt werden – auch wenn es unter fremden Dritten nicht üblich ist!
00:11:37: Auch § twelve Absatz drei des Bewertungsgesetzes bietet hier keine Grundlage.
00:11:42: Was anderes wäre wirklich nur dann anzunehmen, wenn man jetzt eine Zins-Update verschleiern möchten würde oder einen Gestaltungsmissbrauch vorlege.
00:11:51: Sehr positiv.
00:11:51: und hier dritt der BfH auch von der ursprünglichen Rechtsauffassung ab und entscheidet hier tatsächlich positiv für uns Steuerpflichtige.
00:12:00: In Paragraph zwanzig des Einkommenssteuergesetzes und zwar Absatz zwei Satz eins Nummer sieben gibt es auch noch die Norm, die den Rückzahlungsgewinn gegebenenfalls steuern würde.
00:12:11: Auch das wurde hier verneint weil hier keine Gegenleistung oberhalb der Anschaffungskosten der Forderungen vorliegt und ist einfach sich aus der sich um Tegungsbeträge gehandelt hat.
00:12:22: Zuletzt hat der BfH sich noch dazu geäußert zu Paragraph sieben des Erbsafsteuergesetzes, was das Finanzamt ja noch bejaht hatte.
00:12:29: Das eine freigibige Zuwendung aufgrund der unentgeltlichen Stundungsvorliege und auch das hat der bfh verneint.
00:12:36: Auch das liegt hier nicht vor weil wir eben hier eine zivilrechtlich anzuerkennende voll entgeltliche Veräußerungen haben.
00:12:44: es sei stark vom Darlehen abzugrenzen.
00:12:46: die Tochter hat hier keinen Kapital bekommen.
00:12:49: Also damit zusammenfassend, der BFH ändert die bislang ergangene Rechtsprechung im Hinblick auf die zentralste Stundung und wir können uns daran erfreuen.
00:12:57: Definitiv das nehmen wir natürlich gerne mit.
00:12:58: also lauter positive Urteile die ihr mitgebracht hast oder wenn sich unsere Hörer freuen kann man natürlich in den nächsten Folgen dann auch gerne wieder mitnehmen.
00:13:06: also wenn du weiter positive Nachrichten hast bist du immer herzlich willkommen!
00:13:10: Genau wir haben noch zwei weitere Themen aus der Erdragsteuer aber mal ein bisschen Luft zu holen.
00:13:13: um ihnen die Möglichkeit zu geben das Sacken zu lassen machen wir eine kurze Pause und dann sind wir gleich wieder da.
00:13:23: So, wir bleiben in der Ertragsteuer.
00:13:26: Wir haben noch ein Thema.
00:13:27: klar ist das WM.
00:13:28: Das heißt, wir müssen uns auch irgendwo ein Thema rausholen was thematisch in die WM reinpasst und das Finanzgericht hat uns da relativ einfach gemacht weil es kam jetzt ein relativ neues Urteil raus und das Finanz- oder das Finanz Gericht hat sich nämlich mit Prämien eines Fußballspielers als Markenbotschafter beschäftigt.
00:13:48: Hintergrund der ganzen Geschichte, es war ein junger Spieler und eine bekannte Sportmarke hat sich diesen jungen Spieler rausgepickt.
00:13:55: Weil sie entsprechend Potenzial gesehen hat, hat den entsprechend mit Ausrüstung, Sportartikeln etc.
00:14:00: dann ausgerüstet und ausgestattet Und der Spieler hat entsprechend auch mit diesem kompletten Ausrüßungspaket die Spiele absolviert.
00:14:09: Und der Vertrag, der hier geschlossen wurde zwischen dem Ausrüster und dem Spieler hat dann entsprechend vorgesehen dass bei bestimmten sportlichen Ereignissen beispielsweise das erste Ligarspiels erster Tor und andere besondere Eregnisse.
00:14:20: Dass da eine kleine Prämie gezahlt wird also rein spekulativ ist es im Endeffekt nur gezahlt worden weil das Sportliche Ereigneß eingetreten ist.
00:14:29: was hat der Spieler gemacht?
00:14:30: Der hat die Einkünfte natürlich Ja, so wie sich es gehört erklärt.
00:14:34: gegenüber dem Finanzamt hat das als sonstige Einkünfte nach Zweiundzwanzig ESDG deklariert und wie es meistens zu kommt.
00:14:41: Das Finanzamt war nicht einverstanden und ist hier reflexartig darauf gesprungen.
00:14:46: wir haben Profisportler der hat entsprechend von einer Mark oder einem Ausrüster Geld bekommen.
00:14:51: das müssen doch gewerbliche Einkünfe sein.
00:14:54: Das hat das Finanzamt dann auch durchgezogen setzte dann entsprechend auch Gewerbesteuer fest.
00:15:01: Beziehungsweise der Profi-Sportler, oder ich vermute mal der Steuerberater des Profisportlers hat sich dann auch gegen diese gewerblichen Einkünfte im ersten Schritt gar nicht gewährt.
00:15:09: Sondern ist vor das Finanzgerecht gezogen nachdem der Einspruch nicht erfolgreich war und wollte eigentlich nur das Namensrecht des Spielers praktisch aktivieren und dann abschreiben was dazu geführt hätte dass die Gewerbsteuer nicht festgesetzt worden wäre weil ein negativer Gewehrbeertrag rausgekommen wäre.
00:15:26: So, jetzt hat sich das Finanzgericht mit dieser Thematik beschäftigt und kann mir sehr überraschenderweise zu dem Ergebnis, dass gar keine gewerblichen Einkünfte vorliegen.
00:15:34: Also im Endeffekt, Zweiundzwanzig ECG wäre richtig gewesen weil hier ganz klar ausgedrückt keine aktive Werbeleistung vorlag.
00:15:43: Kann man sehen wie man will.
00:15:44: also ich hatte jetzt grundsätzlich auch ein Stück weit die Werbeleistungen gesehen aber eine aktive Werte Leistung wurde ja nicht gesehen und das Finanz Gericht hat ihr darauf abgestellt spezielle Ereignisse vorausgesetzt hat, dass das wirklich spekulativer.
00:16:00: Man setzt auf eine spätere Bekanntheit des Spielers und nur wenn er sein erstes Tor schießt, wenn er seine ersten Liga-Spiele
00:16:06: etc.,
00:16:07: dann gibt es entsprechend diese Zahlung.
00:16:09: also nicht die reflexartige Zahlung.
00:16:11: wir machen einen Vertrag und der kriegt laufen irgendwelche Kohlen.
00:16:14: Nein!
00:16:14: Der hat das nur bei diesen Eregnissen bekommen.
00:16:17: Ja und das hat dem Finanzgerichtern entsprechend gereicht, um zu sagen wir sind hier gar nicht in der Gewerblichkeit sondern eher in den privaten Einkünften im Zweiundzwanzig ESCG also sonstige Einkünfte.
00:16:27: Und Ergebnis von dieser ganzen Geschichte ist dass das Finanzgerichte gesagt hat dann müssen wir uns über dieses Namensrecht gar keine Gedanken machen weil eine Namensrechtsabschreibung im Rahmen des Zwei-undzwanzeig-ESCG die gibt es nicht.
00:16:38: Ja, und das ist im Endeffekt auch das Ergebnis gewesen.
00:16:41: Zweiundzwanzig ESCG keine Namensrechtsabschreibung.
00:16:44: ich denke mal dem Profisportler oder dem Jungfußballer wird das entgegen gekommen sein.
00:16:49: allerdings muss man hier ganz klar betonen Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
00:16:53: es ist eine Revision beim BfH anhängig Und Ich bin Mal gespannt wann das entschieden Wird und wie Es Entschieden wird weil Klar der Reflex wäre Auch Bei mir Erstmal gewesen.
00:17:01: das sind Gewerbliche einkünfte und Fünfzehn ESC G wäre Wahrscheinlich Die bessere Variante gewesen, hätte ich mir zumindest im Vorfeld gedacht ohne mit dem Fall direkt genauer anzuschauen.
00:17:11: Aber das wird noch spannend wie der BFH hier entscheidet.
00:17:14: Passend zur WM!
00:17:15: Das heißt bei dem nächsten Deutschlandspiel wenn Sie eingeladenen Leute kurz langweilen wollen oder kurz abholen wollen können sie das natürlich vor Anstoß einmal mitgeben.
00:17:22: da haben so einen kleinen K-Lauer den es zum Besten geben kann.
00:17:26: Ja dann haben wir noch ein letztes Thema aus der Ertragsteuer bevor wir dann auch endlich in die Umsatzsteuer kommen.
00:17:32: Lisa du hast noch Thema mitgebracht und zwar geht es hier um die Passivierung von Verbindlichkeiten im Inservenzverfahren.
00:17:39: Und ich bin gespannt, ob's wieder eine gute Nachricht für den steuerpflichtigen ist?
00:17:43: Danke Philipp genau!
00:17:44: Hier hat der BFH ebenfalls im April zwanzig sechsundzwanzig entschieden ein Thema das ja leider aktuell ist.
00:17:52: Im Sachverhalt ging es darum Es gab diverse Darlehensforderungen zwischen zwei Gesellschaften nennen wir sie mal A und B G in BH Und kurz darauf hat die AGMBH das Insolvenzverfahren eingeleitet und die BGMBHA hatte dementsprechend noch offene Darlehensforderungen nebst Zinsen.
00:18:12: Diese hat sie dann zur Insolventstabelle angemeldet.
00:18:15: Einige Jahre später, fünf Jahre später haben dann die BGMBH und der Insolvensverwalter der AGMBA einen Vergleich abgeschlossen.
00:18:25: Die BGMBA hat daraufhin die Forderungsanmeldung zurückgenommen.
00:18:30: Einige Jahre später hat der Insolvenzverwalter dann die Steuerbilanz für die Gesellschaft erstellt und hat diese Verbindlichkeit gewinnwerksam ausgebucht und als steuerfreie Einnahme in der Steuereklärung erfasst.
00:18:43: Das Finanzamt hat gesagt, diese gewinnwerksame Ausbuchung sei zutreffend aber steuerpflichtig!
00:18:51: Und dann kam Finanzgericht und BFH ins Spiel.
00:18:55: Grundsätzlich sei hier erst mal auszuführen, wir müssen zwischen der Handels- und Steuerbilanz im Unterscheiden wie denn diese Verbindlichkeit im Insolvenzverfahren jetzt zu beurteilen ist?
00:19:06: Und da heißt es handelsbalanziell erstmal grundsätzlich in Paragraph twohundert vierzig Absatz eins das Schulden in der Handel Bilanz zu passivieren sind wenn der Unternehmer dem Inhalt unter Höhe nach zu einem bestimmten Leistung gegenüber einem Dritten verpflichtet ist, die vom Kläubiger erzwungen werden kann und Ambilanz-Stichtag eine gegenwärtige wirtschaftliche Belastung darstellt.
00:19:28: Und jetzt stellt sich hier die Frage, ist denn hier eine wirtschaftlich belastung da gewesen oder nicht?
00:19:34: Keine wirtschaftlichen Belastungen liegt vor wenn mit einer geltenden Machung der Forderung durch den Kläubeger mit an Sicherheit grinsender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen ist dieses allerdings nicht bei einer Überschuldung vorliegend.
00:19:48: Also das hat hier jetzt noch mal ausdrücklich der BFH klargestellt, obwohl quasi die Forderung vorliegend nicht geltend gemacht wurde.
00:19:56: im Insolvenzverfahren hat sie weiterhin bestand.
00:19:59: Das heißt in der Handelsbilanz sind die Voraussetzungen für eine Passivierung nicht entfallen.
00:20:03: wir haben keine gewinnwirksame Ausbuchung.
00:20:07: durch den gerichtlichen Vergleich haben wir keinen Forderungsversicht sondern lediglich eine Verpflichtung die Förderung im insolvenzuverfahren nicht gelten zu machen.
00:20:15: Und die Steuerbilanz folgt hier der Handelsbilanz.
00:20:18: Hier ist noch Paragraf fünf Absatz zwei A erste G zu beachten, da heißt es konkret für Verpflichtungen, die Nuhr zu erfüllen sind soweit künftige Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten und Rückstellungen erst anzusetzen wenn die Einnahmen- oder Gewinner angefallen sind.
00:20:36: Dieses hier nicht vorliegen, nicht zutreffend wurde auch nochmal bestätigt.
00:20:41: Diese Form ist einfach nicht einschlägig, so dass wir hier auch kein Passivierungsverbot haben.
00:20:46: Wir können also oder müssen unsere Verbindlichkeiten sowohl handels- als auch steuerbilanziell weiterhin passivieren.
00:20:53: Es bedeutet für die Praxis, für die insolvenzrechtliche Praxis wer es anders dann hätte hier das gravierende Folgen vor alle Insolvenzerfahren.
00:21:03: Als Beispiel hätte man ja höhere Erträge vermutlich und dann hättet die Finanzverwaltung auch eine höhere Befriedigungsrate im Insolventsverfahren.
00:21:11: Also erst tatsächlich, wenn hier eine Verjährung vorliege wird es zum Beispiel in Grund die Verbindlichkeit auszubuchen.
00:21:17: Und noch ein Hinweis?
00:21:18: Die Forderungen muss trotzdem separat betrachtet werden also bei der anderen Gesellschaft.
00:21:23: Hier gilt jetzt kein Korrespondenzprinzip, die kann trotzdem gegebenenfalls berichtigt werden.
00:21:27: Das nehmen wir natürlich gerne mit.
00:21:29: Also im Endeffekt ja auch wieder ne positive Nachricht, auch wenn's kein schönes Thema ist mit der Unservenz.
00:21:33: du hast gesagt das wird uns wahrscheinlich in den nächsten Jahren immer mehr verfolgen.
00:21:37: Man liest ja täglich in der Presse, wie viele Unternehmen da jetzt am Rand des Kollapses stehen oder schon einen Schritt weiter sind und die Inservenz anmelden müssen.
00:21:45: Von daher wenn Sie in dem Themenbereich unterwegs sind schauen sie sich das Urteil auf jeden Fall an damit sie dann auch für die Steuererklärungserstellung und für die Jahresabschlusserstellungen vorbereitet sind.
00:21:54: Genau.
00:21:55: Super besten Dank!
00:21:56: Dann können wir auch den Teil des Ertragsteuerrechts schließen und gehen nochmal kurz in die Umsatzsteuer bevor wir zur Statistik des Monats kommen.
00:22:04: Und zwar habe ich jetzt in Alex Abwesenheit den Staffelstab der Umsatzsteuer einmal übernommen.
00:22:08: Ich halte es aber relativ kurz und würde hier grundsätzlich mal auf das Vorsteuervergütungsverfahren eingehen, ist ja relativ bekannt in der Praxis.
00:22:16: also alle Unternehmen die im Ausland irgendwo aktiv sind und Umsatzteuer gezahlt haben in jeweiligen Ländern wollen sich natürlich nicht unbedingt dort registrieren.
00:22:24: und dem Mechanismus des Vorsteuer Vergütungs Verfahrens sieht vor wenn man sich in Deutschland registriert hat für die Umsatz-Steuer dass man dann vereinfacht gesagt, die Vorsteuer aus dem Ausland relativ einfach zurückholen kann.
00:22:35: Da gelten Fristen und auch ein besonderes Verfahren.
00:22:38: und genau dieses besondere Verfahren das soll jetzt tatsächlich mal ins einundzwanzigste Jahrhundert geholt werden.
00:22:44: also es soll eine Digitalisierung stattfinden und es gibt noch ein paar Erleichterungen.
00:22:48: da komme ich dann aber gleich zu.
00:22:50: Also generell vorgesehen, eine digitale Antragstellung zu machen und Papiernachweise wie es jetzt in Vergangenheit der Fall war dass man dann auch Rechnungen Einfuhrbeläge etc.
00:22:59: am Papiereinreichen konnte.
00:23:02: das wird abgestellt Das soll jetzt auch digital über das Online-Portal des BZST erfolgen Und man kann tatsächlich wenn's eine relativ große Masse anbelegen ist das über ein Speichermedium beispielsweise einen USB Stick dann machen hat wir eben gerade auch schon gesprochen die sind auch relativ teuer geworden die ganzen Speichermedien.
00:23:19: Aber das ist grundsätzlich möglich und was sehr, sehr erfreulich ist.
00:23:23: Also die Erleichterung, die ich eben angekündigt hatte bis zu einem Schwellenwert von zweihundertfünfzig Euro ist der Nachweis nicht mehr zwingend erforderlich.
00:23:31: also alles, was unter zweieinhalbzig Euro es erst mal so als Kleinbetragsberechnungen abzustempeln Das BZST kann dann zwar die Originalrechnung und Belege anfordern aber Ich würde jetzt davon ausgehen dass man diese Erleicherung entsprechend auch in Anspruch nehmen kann damit das BCSD hier auch nicht jeden einzelnen Fall prüfen muss.
00:23:50: Also insofern eine sehr erfreuliche Änderung, die jetzt auf uns zukommt.
00:23:54: Einerseits die Digitalisierung.
00:23:55: achten sie drauf, dass ihr die Belege wenn Sie nicht digital vorliegen.
00:23:59: im Zalter der E-Rechnung sollte das jetzt sowieso zeitnah funktionieren.
00:24:03: aber falls es nicht der Fall sein solle gerade für vergangene Fälle aus letztem Jahr dann schauen sie da sie das eins skinn und online auch übermitteln können den ganzen Papierwuchs, denen sie einmal hinschicken und nicht wieder zurückgeschickt bekommen.
00:24:15: Und dann eben noch mal einscannen müssen.
00:24:18: Insofern schauen Sie sich das Thema gerne an!
00:24:20: Wir packen es auch nochmal in die Show Notes, dass Sie sich da im Zweifelsfall noch ein paar Informationen holen können... ...und wie gesagt wenn Sie jetzt das hinter die Wornschreiben, da sind Sie auch für dieses kommende Verfahren dann entsprechend gut vorbereitet.
00:24:32: Ja, dann schließen wir dem Bereich der Umsatzsteuer.
00:24:34: Kommen wir noch schnell zur Statistik des Monats.
00:24:37: Das ist eine relativ aktuelle Statistika, die jetzt rauskam, anhört, und zwar geht es hier um die Einkommenssteuer bzw.
00:24:46: um die Steuerpflichtigen des Jahres zwei Tausend Zweiundzwanzig.
00:24:50: Wie gesagt ist das eine relativ neue Statistik auch wenn sich's alt anhört.
00:24:53: Hintergrund ist dass die Finanzämter für das Jahr zweizweinzwanziger auch ein bisschen Zeit brauchen um alle Fälle abzuarbeiten und man geht da in der Regel von dreieinhalb Jahren aus, d.h.
00:25:04: diese sind jetzt um.
00:25:05: Deshalb kriegt sie jetzt auch die Statistika für das.
00:25:09: Und was hier ganz spannend ist, hier werden tatsächlich mal die Steuerpflichtigen, die jetzt eine Steuererklärung abgegeben haben in einzelne Gruppen eingeteilt.
00:25:19: Also fangen wir einmal an!
00:25:20: Es gibt insgesamt drei Komma zwei Millionen Steuerpflichtige, die mit dem Spitzensteuersatz von mindestens zwei Prozent besteuert werden und das ist schon relativ hochbrocken wenn man es jetzt nochmal in Zahlen fasst weil auf diese Steuerpflichtigen entfällt Ein Einkommen von sixhundert und zwanzig Milliarden Euro, das sind insgesamt dreißig Prozent der Gesamteinkünfte aus Deutschland.
00:25:43: Und die Zahlen tatsächlich mit ihrem Einkommen hundertundachtzig Milliarden Euro an Steuern also Einkommenssteuer, Lohnsteuer
00:25:50: etc.,
00:25:51: und es macht ungefähr die Hälfte des kompletten Einkommensteueraufkommens aus.
00:25:56: Das heißt diese sieben Komma vier Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen zahlen tatsächlich fünfzig Prozent der gesamten Einkommesteuer ziemlich erbrocken.
00:26:05: Jetzt habe ich aber trotzdem eine Schätzfrage, auch wenn ich versprochen hab dass ich das nicht mag.
00:26:10: Lisa was würdest du schätzen?
00:26:11: Zwei zwanzig wann der Spitzensteuersatz für den steuerpflichtigen greifend würde die Einkommensgrenze zu versteuern des Einkommen.
00:26:20: Gute Frage!
00:26:22: Ich finde die Frage auch extrem fies weil ich hatte mir im Vorfeld auch mal Gedanken gemacht.
00:26:26: also klar man kennt es ja als Steuerberater Aber mit Spitzen Steuersatzt suggeriert man ja grundsätzlich immer sehr sehr hohe Einkünfte.
00:26:33: Gut, du hast jetzt gesagt wir haben sechshundertdreiundzwanzig Milliarden und die zahlen ja trotzdem nicht zweiundvierzig Prozent sondern nur um die hundertfünfzig Milliarden Steuern.
00:26:44: Hast Du gesagt?
00:26:45: Hundertsechsnachtzig,
00:26:45: genau.
00:26:48: Okay das heißt einige liegen mit dem Durchschnittsteuersatz deutlich unter dem Spitzensteuerschatz richtig?
00:26:54: Genau.
00:26:55: also es wäre am Endeffekt die Frage ab wann greift denn der Spitzen-Steuersatz?
00:26:58: Das wär jetzt was für die Steuerberaterprüfung gewesen.
00:27:00: ich glaube die Leute
00:27:01: die das gemacht hätten Zweihunderttausend.
00:27:04: Tatsächlich hätte ich auch relativ hohen Betrag geschätzt, das waren aber nur achtundfünfzigtausende.
00:27:11: Wie gesagt man suggeriert dann immer den Spitzensteuersatz mit dem hohen Einkommen.
00:27:14: also vergleicht es bei der Hohe, ist trotzdem noch viel Aber der greift mittlerweile schon relativ früh und das hat sich in den letzten Jahren auch immer weiter nach unten verschoben.
00:27:22: Das heißt man isst da auch relativ schnell drin.
00:27:25: Genau Ja.
00:27:27: aber was auch noch spannend ist diese sieben Komma vier Prozent die werden dann auch nochmal aufgeteilt in die Reichen Steuersätze, ich glaube da vielleicht hast du den Steuerschatz im Kopf gehabt mit der Einkommensgrenze.
00:27:37: Der greift dann bei zweihundertsebben, siechtausend, achthundert, sechsundzwanzig Euro wenn man es genau nimmt für das Jahr zweitzwei und zwanzig.
00:27:44: Und da gab's tatsächlich einhundert und vierzig tausend Leute die entsprechend diesen Steuer Satz oder diese Grenze gerissen haben.
00:27:51: Das ist ungefähr null, drei Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen und die erzielen tatsächlich sieben, sechs Prozent aller Einkünfte hier in Deutschland.
00:27:59: Und tragen damit auch fünfzehn, drei prozent der Gesamtsteuerlast.
00:28:03: oder das Gesamtscheuereaufkommen sind Deutschland.
00:28:06: Die letzte Statistik, die ich Ihnen jetzt noch um die Ohren haue, dann haben Sie auch genug gehört, was der Zahlenwuchs von zwei tausend zwanzig angeht.
00:28:13: Die Steuerpflichten haben insgesamt ein Einkommen von zwei, eins Billionen Euro Gesamtankünfte erzielt.
00:28:20: Das sind fünf Komma zwei Prozent mehr als zweieinundzwanzig.
00:28:22: Das heißt, die Entwicklung ist grundsätzlich positiv.
00:28:24: Hoffen wir dass das in den nächsten Jahren weitergeht!
00:28:27: Wir werden es dann nächstes Jahr im Juni-Juli hören wenn da zwei drei einzwanziger veröffentlicht wird.
00:28:32: Sind wir mal gespannt in welche Richtung das dann läuft?
00:28:35: Ja damit würde ich die Folge auch beschließen.
00:28:37: Dann bedanke ich mich als allererstes bei dir Lisa für die Anreise und dass du dabei warst.
00:28:41: Sehr gerne, ich komme wieder und dann hoffentlich wieder mit positiven Nachrichten.
00:28:45: Das
00:28:45: schreibe ich mir auf jeden Fall auf.
00:28:46: bin ich mal gespannt ob das klappt weil es waren heute schon sehr gute Nachrichten die du da mitgebracht hast.
00:28:51: Und ja also da nochmal besten Dank dass du dabei warst und ich bedanke mich natürlich auch bei unseren Hörern und Zuhörerinnen die jetzt wieder eingeschaltet haben.
00:29:00: Wir freuen uns wenn sie in der nächsten Folge dann auch wieder einschalten.
00:29:03: bis dahin wünschen wir viel Spaß bei der WM.
00:29:08: Danke und wir hören uns dann in der nächsten Folge bei.
00:29:10: TechSmeer für Ken, der Steuer-Podcast von Bergamann, Schöner & Papa.
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