#60 Tax-Update Juni 2026 | Entwurf eines JStG 2026, Besteuerung von Kryptowährungen, Update Pillar 2, u.v.m.
Shownotes
Mit unserem monatlichen Tax-Update versorgen wir Sie mit aktuellen und praxisrelevanten Neuigkeiten aus dem (inter-)nationalen (Unternehmens-)Steuerrecht - prägnant aufbereitet und leidenschaftlich diskutiert.
Die Themen im Überblick (06/2026):
01:00 Steuerpolitik aktuell: KEIN Beschluss des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatergesetzes und weiterer Vorschriften (neuer Versuch startet dann am 12.06.) und Informationen hinsichtlich der Abgabe des Mindeststeuerberichts ("common understanding" der OECD - https://www.oecd.org/content/dam/oecd/en/topics/policy-sub-issues/global-minimum-tax/support-for-central-gir-filing-and-exchange-2024-reporting-fiscal-year.pdf )
05:50 Steuervorhaben der Koalition: Kommt eine Anpassung der Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen? Wir ordnen die Pläne kurz ein und holen Sie ab!
11:40 Ausblick ins JStG 2026: Ein Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, der einige erfreuliche Themen für die Praxis bereithält und gravierende Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer beinhaltet (Stichwort Organschaft)
22:35 Grundsteuer aktuell: Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig (BFH-Urteile v. 22.4.26; Az. II R 26/24 und II R 27/24, veröffentlicht am 20.5.26)
24:30 News vom EuGH: die umsatzsteuerliche Relevanz von Anpassungen von Verrechnungspreisen (EuGH-Urteil v. 14.5.26; C‑603/24, Stellantis Portugal, S.A.)
30:40 Die Statistik des Monats: Passend zur aktuellen Diskussion rund um die Besteuerung der Kryptowährungen - wie hoch wären die Steuer-Mehr-Einnahmen bei einer Änderung des Einkommensteuergesetzes? Wir besprechen die Szenarien einer Änderung des § 23 EStG und eine Erfassung iRd § 20 EStG!
!! Wir stellen ein: Steuerberater/-in an unserem Standort Frankfurt gesucht! Wenn Ihr Lust habt auch bei unserem Podcast mitzuwirken, dann bewerbt Euch unter durchstarten@bbsz.de !!
Tax Me If You Can - Der Steuerpodcast
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00:00:07: Hallo und herzlich willkommen zu Text Me If You Can, dem Steuerpodcast von Bergemann Schöner und Partner.
00:00:13: Mein Name ist Philipp Lukas.
00:00:14: ich bin Steuerberater und Partner an unserem Frankfurter Standort und ich darf Sie heute zu unserer Jubiläumsfolge Nummer Sechzig begrüßen.
00:00:20: also wir haben wieder eine Runden und haben auch einige ganz spannende Themen mitgebracht aus dem nationalen internationalen Konzernsteuerrecht oder Steuerecht wie man auch sagt und die Themen habe ich ja nicht alleine vorbereitet.
00:00:32: das wäre auch viel zu viel und bin froh dass wir heute zu dritt sind.
00:00:36: Ich schaue als allererstes mal über den Tisch und freue mich, dass sie wieder dabei ist.
00:00:39: Die Natalie Sieb auch Steuerberaterin an unserem Frankfurter Standort.
00:00:42: Grüß dich, Natalie!
00:00:43: Hallo Philipp, schön wieder dabei zu sein.
00:00:45: Das
00:00:46: freut mich auch und dann schau ich einmal nach rechts auch wieder angereist unter Umsatzsteuerexperte-Steuerberater Alexander Seidel ebenfalls aus Frankfurt.
00:00:53: Grüße ich Alex!
00:00:54: Grüßt sich Philipp!
00:00:55: Perfekt, da haben wir eine ganz gute Runde zusammen und dann starten wir auf Wiederstandesgemäß mit unserer Steuerpolitik und da können wir direkt mit einem kleinen Knall starten Wie es manchmal so ist, letzte Folge haben wir etwas später aufgenommen am sechsten Fünften und hatten verkündet oder waren uns eigentlich relativ sicher dass das neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zu Änderungen weiterer Vorschriften schlanker Name.
00:01:18: Dass das am neunten fünften verkündete wird bzw dann auch vom Bundesrat verabschiedet wird.
00:01:23: Und ja, am siebten haben was aufgenommen.
00:01:26: Zuerst am sehnten und am sieben gab's die ersten Meldungen aus Berlin.
00:01:30: Das ist da doch etwas knürscht und dass am achten gar keine Zustimmung für das Gesetz dann aus dem Bundesrat zu erwarten ist, sondern dass hier die Finanzierungsfrage nicht geklärt ist.
00:01:39: Und dass gegebenenfalls sogar dann ja widersprochen wird
00:01:42: bzw.,
00:01:42: dass das Gesetz nicht verabschiedet wird.
00:01:44: So war es dann tatsächlich außer... Also im fünften wurde dann tatsächlich vom Bundesrat das Gesetz jetzt nicht verabschiedelt, da wurde sich dann geweigert, das zu verkünden und auch des Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.
00:01:56: Grund dafür war die Entlastungsprämie von tausend Euro steuerfreie sozialversicherung frei worauf sich die Arbeitnehmer großen Teilen wahrscheinlich auch schon drauf gefreut hatten, aber dadurch dass die Länder das zum großen Teil hätten finanzieren müssen und dass diese Finanzierungsfrage nicht geklärt war haben die Länder dann entsprechend die Zustimmung verweigert.
00:02:12: Das Gesetz ist daher nicht in Kraft gedrehten da ja an alle Arbeitgeber auf keinen Fall jetzt hier diese tausend Euro steuerfrei und sozialversicherungsfreie Auszahlen.
00:02:21: das könnte dann hinten raus zu Problem führen.
00:02:23: Und ja, die Entlastungsprime ist jetzt auch erst mal vorerst vom Tisch.
00:02:26: Also die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt dass das dann nicht kommen wird weil im Endeffekt die Finanzierungsfrage lässt sich jetzt auch zeitnah nicht klären Und da haben wir jetzt auch schon ein paar Neuigkeiten mitgebracht.
00:02:36: Und zwar soll jetzt am zwölften Sechsten eigentlich der gleiche Gesetzesbeschluss nochmal verabschiedet werden, also im Bundestag und im Bundesrat.
00:02:44: das einzige was rausgenommen wurde ist eben diese Entlastungsprämie weil es gab noch ein paar andere Vorschriften die nicht ganz unwichtig sind, die wir jetzt in der letzten Folge schon vorgestellt hatten insbesondere Anhebung des Gewerbesteuer Mindesthebesatz von zweihundert auf zweieinachzig Prozent etc.
00:02:59: und das soll bestenfalls vor der Sommerpause noch verkündet werden, deshalb hat man sich jetzt das sportliche Programm gesetzt am zwölften sowohl im Bundestag als auch am gleichen Tag im Bundesrat dann entsprechend das Gesetz zu beschließen.
00:03:12: Das wartet man natürlich ab.
00:03:13: die nächste Folge nehmen wir auch schon am achtzehnten sechsten auf.
00:03:15: von daher sind wir da auch ja ziemlich aktuell kann man sagen genau okay mal vom national nochmal ein bisschen ins international gibt es noch ein paar Informationen zu Pella zwei.
00:03:27: Alle, die da betroffen sind werden sich ja schon darauf freuen auf den dreißigsten.
00:03:32: Das ist dann die Abgabefrist der Mindeststeuerberichte und der Mindesteuereklärung für das Jahr zwanzig vierundzwanzig.
00:03:38: Und hier gab es jetzt letzte Woche eine Info, die nicht ganz unwichtig ist bis sie erstes so vorgesehen hat dass wenn ein multinationaler Unternehmensgruppe im Ausland einen Mindesteuerbericht abgibt das grundsätzlichen Datenaustausch sichergestellt sein soll sodass dann in Deutschland für, sag ich mal niedrigspälligere Konzerngesellschaften keine erneuter Mindeststeuerbericht abgegeben werden muss.
00:04:01: Dieser Datenaustausch der Fuß auf einem Gesetz – wo Deutschland sich auch eigentlich bereit erklärt hatte das entsprechend umzusetzen –.
00:04:08: das Problem ist jetzt dass dieses Gesetzgebungsverfahren nicht nur in Deutschland und auch in anderen Staaten bis zum XXI, XXVI wahrscheinlich oder aller Voraussicht nach nicht abgeschlossen sein wird so dass dann dieser Datenausstausch gar nicht sichergestellt ist.
00:04:21: De facto wäre dann praktisch diese Erleichterung der Nichtabgabe des Mindeststeuerberichts hier in Deutschland hinfällig.
00:04:28: Das haben die OECD-Staaten gesehen, wir erwarten da auch noch eine Stellungnahme vom BZST bzw.
00:04:33: vom BMF.
00:04:34: aber man hat jetzt letzte Woche ein Common Understanding in der OECd Gruppe veröffentlicht wo sich der am Großteil der Staaten dann auch dafür ausgesprochen hat, dass wenn jetzt der Mindeststeuerbericht hier in Deutschland nicht abgegeben wird.
00:04:46: Weil beispielsweise in UK, Österreich oder der Schweiz dann entsprechende Mindesteuerberichte schon abgegeben wurde.
00:04:52: Dass dann hier keine Bußgelder drohen sollen und das auch bis zum einreisend zwölften, zwanzig, sechsundzwanzig erst mal nichts erzwungen werden soll also keine Abgabe des Mindesteuierberichts oder keine erneute Abgaben des Mindesteuerberichts erzbungen werden Weil bis zum einigstens zwölften, zwanzig, sechsundzwanzig eben wieder dieser Datenaussausche sichergestellt sein soll.
00:05:10: Das ist ein Common Understanding.
00:05:11: also die OECD Mitgliedsstaaten, die sich da verpflichtet haben, die sollen das auch soweit durchführen
00:05:16: bzw.,
00:05:16: sie haben sich jetzt verpflichtend das so zu machen.
00:05:19: und wie gesagt wir erwarten hier noch eine Stellungnahme von BZST oder vom BMF was das dann auch noch bestätigt damit man dann auch am dreißigsten sechsten mit guter Gewissheit dann kein Mindeststeuerbericht hoch lädt wenn er denn im Ausland für ne andere Konzerngesellschaft schon hochgeladen wurde.
00:05:35: Insofern beobachten, das werden wir in der nächsten Folge auch nochmal aufnehmen.
00:05:38: Das passt mit dem achtzehnten Sechsten auch ganz gut mit der nächsten Aufnahme.
00:05:41: da wird es dann aller Voraussicht nach auch noch mal ein Update geben.
00:05:46: Ja, dann haben wir die Steuerpolitik schon abgeschlossen.
00:05:49: Dann bevor es dann, sag ich mal mediasres geht, haben wir noch einen Steuervorhaben mitgebracht was ganz spannend ist.
00:05:54: also eine aktuelle Diskussion weil der Staat braucht Geld.
00:05:59: Es fehlt an allen Ecken und Enden und eine Idee kursiert, die die Nathalie uns jetzt gerne vorstellen möchte.
00:06:06: Ja, vielen Dank, Philipp!
00:06:08: Die Bundesregierung plant einen tiefgreifenden Umbau der Kryptobesteuerung in Deutschland.
00:06:14: Finanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, dass im Zuge der Haushaltsplanung für die kommenden Jahre auch kryptowährungsstörlich neu geregelt werden sollen.
00:06:24: Ziel ist einerseits Steuerhinterziehung stärker zu bekämpfen Andererseits könnte sich aber auch die bisherige steuerliche Behandlung von Bitcoin und Co.
00:06:33: deutlich verschärfen.
00:06:35: Erste Änderungen könnten bereits ab Januar, zwei Tausend siebenundzwanzig gelten.
00:06:41: Wie ist der Status aktuell?
00:06:43: Aktuell profitieren viele Anleger in Deutschland ja von einer vergleichsweise attraktiven Regel.
00:06:49: Wer Kryptowährung länger als ein Jahr hält, kann Gewinne anschließend Steuerfrei realisieren.
00:06:55: Die Vorschrift findet sich im Paragrafen Zweiundzwanzig und Dreiundzwzig des Einkommensteuergesetzes zu privaten Veräußerungsgeschäften Und diese rechtliche Einordnung wurde auch von der Finanzverwaltung mit dem WMF schreiben, aus dem Sechsten März-Werzehntausendfünfundzwanzig und auch von den BfH bestätigt.
00:07:14: Genau diese Regelung steht nun auf dem Prüfstand.
00:07:18: Vor allem die Grünen setzen sich dafür ein, dass Krypto-Gewinne künftig unabhängig von der Haltedauer versteuert werden müssen.
00:07:27: Also auch dann wenn Coins mehrere Jahre gehalten wurden.
00:07:31: Gewinne würden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.
00:07:36: Nach der im Entwurf enthaltenen Bestandsschutzregel soll die bisherige Steuerfreiheit nach einjähriger Haltedauer nur noch für vor dem ersten, ersten, sechsundzwanzig angeschaffte Kryptowerte gelten.
00:07:50: Die Linkspartei geht noch einen Schritt weiter – sie schlägt vor, Krypto-Gewinne wie klassische Kapitalerträge zu behandeln und zusätzlich Regelungen einzuführen, die einen steuerfreien Wegzug ins Ausland erschweren sollen!
00:08:05: Auch innerhalb der SPD gab es zuletzt Forderungen, Kryptowährung stärker in das bestehende Kapitalertragsteuersystem einzubinden.
00:08:15: Allerdings haben diese Reformerwägung verfassungsrechtliche Grenzen – insbesondere der Gesetzgeber hat den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz im Artikel III des Grundgesetzes sowie das Vertrauensschutzgebot einzuhalten.
00:08:29: Eine Sonderbehandlung nur für Kryptowährung könnte möglicherweise gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, denn andere Anlageformen wie beispielsweise Gold genießen bislang weiterhin steuerliche Vorteile auch nach längerer Haltedauer.
00:08:44: Deshalb dürfte es insbesondere in diesen Punkten noch verfassungsrechtlich zu Diskussionen kommen.
00:08:49: Parallel dazu verschärft sich der Druck auf die Anleger durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz.
00:08:57: Mit der sogenannten DHC-Achtrichtlinie werden Kryptobörsen und andere Anbieter künftig verpflichtet, umfangreiche Daten an die Steuerbehörden zu melden – und ab dem Jahr ist es erstmals automatische Informationen über Kryptotransaktionen zwischen Staaten ausgetauscht.
00:09:17: Dies wird bereits jetzt mit den Steuereklärungen für im Jahr zum Jahr- und Jahrzehnte schon relevant werden.
00:09:23: Das bedeutet, die Zeiten in denen Krypto-Gewinne weitgehend anonym geblieben sind gehen endgültig zu Ende.
00:09:30: Für Investoren wird das Thema deshalb zunehmend sensibel – die Politik setzt deutlich stärker auf Transparenz, Kontrolle und eine konsequentere Besteuerung von digitalen Vermögenswerten.
00:09:43: wer in der Vergangenheit Gewinne erzielt oder Transaktionen durchgeführt hat, sollte deshalb dringend prüfen ob steuerlich alles korrekt in den Steuererklärung angegeben wurde.
00:09:55: Denn sobald Steuerbehörden durch die neuen Meldesysteme auf Unstimmigkeiten stoßen könnten strafrechtliche Ermittlungen folgen.
00:10:03: Gleichzeitig plant die Politik offenbar auch Einschränkungen bei strafbefreienden Selbstanzeigen.
00:10:10: Die geplanten Reform könnten die Spielregeln des Kryptomarkts für Anleger grundlegend verändern.
00:10:16: Wer investiert ist, sollte die politischen Entwicklungen jetzt sehr genau beobachten.
00:10:22: Genau oder zukünftig unseren Podcast hören weil wir werden die Themen natürlich immer wieder aufgreifen.
00:10:27: Er ist ein guter Punkt also es viel im Umbruch.
00:10:29: Die Zeiten, wie du es gesagt hast, sind vorbei.
00:10:30: Dass man da anonymisiert vom Staat vorbei dann praktisch die Themen vereinigen kann ohne dass der Starter irgendwelche Ahnung hat.
00:10:37: aber man muss tatsächlich sagen Da ist auch relativ viel Geld zu holen.
00:10:41: Wir haben heute auch die Statistik des Monats passend zu dem Thema dann angepasst Wenn wir nachher noch mal drauf zurückkommen weil die verschiedenen Modelle wollen wir natürlich auch einmal kurz durchsprechen.
00:10:50: Aber ja wie du das gesagt hast richtig erklären ist das A und O. Die Zeiten ändern sich langsam.
00:10:54: Und du hattest auch, glaube ich gesagt das Österreich schon seit mehreren Jahren bezüglich der Kryptowährung in Regelungen getroffen hat?
00:11:01: Ja genau wenn man ins Nachbarland Österreich blickt dann kann man schon sehen wohin die Reise geht.
00:11:07: dort wurde in zwei tausend zwei und zwanzig bereits geregelt dass die Krypto werte der Abgeltungssteuer unterliegen.
00:11:14: in Österreich beträgt die siebenundzwanzig Komma fünf Prozent.
00:11:18: Und ja auch hier in Deutschland sind wir zwar etwas später dran, aber das zeigt ja auch eigentlich dass wir da wahrscheinlich hinkommen werden.
00:11:25: Genau die Richtung wird es gehen und wie gesagt was dazu holen ist, das spreche ich mal gleich nochmal drüber.
00:11:29: also es sind schon ziemlich habige Beträge.
00:11:32: Ja vielen Dank für das Steuervorhaben für den kurzen Ausflug in der Welt der Kryptobesteuerung und passend dazu.
00:11:38: also es wurde jetzt noch nicht umgesetzt Aber natürlich jetzt auch was was in Zukunft gerichtet ist haben wir noch ein Thema aus der Ertragsteuer dabei.
00:11:45: Da können wir jetzt auch gemeinsam ziemlich diskutieren, weil das grundsätzlich auch jeden Bereich betrifft und insbesondere auf die Umsatzsteuer.
00:11:51: Wir haben nämlich einen Entwurf des Jahressteuersetzes es ist im Jahr sechsechsundzwanzig der datiert zwar vom neunzehnten Fünften er wurde aber vor uns gestern am sechzehnzwanzigen fünften erst veröffentlicht und da sind so ein paar Punkte dabei wo man sagen muss in der freulich.
00:12:04: auf der anderen Seite muss man jetzt bei den paar Punkten auch wieder aufpassen zumal sie das beachten und wir haben mal so ein Paar Highlights mitgebracht.
00:12:11: also die ersten Punkte relativ erfreulich, da geht es einmal um die Thematik der Quellensteuerentlastung.
00:12:17: Viele von Ihnen in der Praxis kennen wahrscheinlich den Fünfzig C. Da gibt's insbesondere in der Nummer zwei im Absatz zwei eine Freigrenze, die lag bisher bei Zehntausende Euro.
00:12:27: Sprich wenn man Lizenzen aus dem Ausland bestellt hat und den Auftragnehmer dann bezahlt hat, dann muss man keine Quellenteuer abführen, wenn denn diese Zehnteusende Euro pro Auftragnemer nicht überschritten wurden?
00:12:40: Das hat dazu geführt, dass nicht mehr ganz so viele Fälle beim BZST angelaufen sind.
00:12:44: Und scheinbar ist das so positiv aufgenommen worden, dass man sich jetzt dazu bereit erklären würde diese Grenze auf hunderttausend Euro anzuheben.
00:12:53: Das bedeutet natürlich, dass viel weniger Quellensteuer-Meldung abgegeben werden müssten was super erfreulich wäre wenn es denn umgesetzt wird und zweitens hat man dann auch einen ganz anderen Gestaltungsspielraum weil man natürlich beispielsweise wenn man Hundertfünfzigtausende Euro insgesamt an Honorar zahlen müsste kann man das natürlich teilen in Hunderttausend und Fünfzigtausende, dann werden wir mit dem ersten Zahlbetrag natürlich in dieser Freigrenze drin.
00:13:15: Und müsste dann auch keine Quellensteuer dann einbehalten?
00:13:18: für die Fünfzichttausenden schon aber zumindest könnte man die Hunderttausend-Eurofreigrenzen dann ausnutzen.
00:13:23: Das wäre ein sehr erfreuliches Thema.
00:13:24: der wird sich das bc dsd natürlich auch extrem drüber freuen weil wie gesagt die Anzahl der Fälle würde extrem sinken.
00:13:31: Das soll denn auch schon für alle Vergütungen nach dem einreißten zwölften zwei sechsundzwanzig gelten also ab erst den ersten zwei sieben zwanzig wird es dann scharf gestellt Und da kann man tatsächlich nur hoffen, dass das auch umgesetzt würde.
00:13:43: Der zweite Punkt, der relativ spannend für die Praxis ist, ist die Anpassung des Zinssatzes für die Vollversenso nach zweihundertdreisig A O. Hier hatten wir ja relativ lange gebraucht von den sechs Prozent runterzukommen.
00:13:56: ich glaube bei zehn Jahre nach Beginn der Niedrigzinsphase hat man es dann auf eins Komma acht Prozent abgesenkt und jetzt ist man relativ Flink unterwegs, muss man fast sagen.
00:14:03: Jetzt soll es nämlich auf drei Prozent erhöht werden also über das aktuelle Zinsniveau was man bei den Banken so bekommt.
00:14:09: insofern lohnt sich auf der einen Seite wieder die Anlage beim Finanzamt wenn man dann Erstatungsbeträge erwartet auf der anderen Seite ja bei Nachzahlung ganz weh tun.
00:14:19: aus der Praxis kann man da natürlich empfehlen wenn man höhere Nachzahlungen dann erwartet für Zinszeiträume die ab dem ersten erstens zwei sieben zwanzig anlaufen da freiwillige Vorauszahlung leisten und entsprechend diesen Zinslauf dann zu stoppen.
00:14:31: Ja, was auch ganz spannend ist, ist die KI-Nutzung durch die Steuerbehörden.
00:14:36: Das ist natürlich auch in aller Munde und weil es hier natürlich auch Themen mit dem Datenschutz gibt hat man sich jetzt hier bereit erklärt, den Rundzwanzig C A O anzupassen.
00:14:45: das ist so eine Art Blaupause oder Freifahrtsschein.
00:14:48: da steht umgangssprachlich drin wenn's zu viel auffahnt ist die Daten zu analysieren sind die Finanzämter trotzdem ja in der Lage dann entsprechend diese Daten im KI Systeme dann rein zu packen datenschuss vorausgesetzt aber Naja, mächtigen und dass man die KI-Systeme nutzt.
00:15:03: Und da wird auch die Reise hingehen.
00:15:05: Genau an der letzte Punkt, der extrem wichtig ist und aus meiner Ertragsteuersicht auch erfreulich ist – aber das kannst du besser beurteilen Alex!
00:15:14: Da geht es in die umsatzsteuerliche Organschaft und da gibt's eine Regelung, die jetzt eventuell umgesetzt wird, die für die Praxis natürlich enormer Relevanz hat.
00:15:21: Genau tatsächlich wird Paragraph II Absatz II Nummer zwei aus dem USTG komplett gestrichen und durch einen neuen § II C USTG ersetzt.
00:15:31: Die hauptsächliche Änderung betrifft dabei ein Wahlrecht, wenn man so will ob Unternehmen Organschaften entstehen lassen möchten oder nicht.
00:15:42: Vormals war ja der Fall derart dass wenn eben die drei Eingliederungsmerkmale für eine Organschaft erfüllt waren das dann eben die Rechtsfolgen der Organdschaft automatisch im Grunde taggenau eingetreten sind.
00:15:56: Dies wird jetzt geändert oder soll geändert werden, indem eben die Unternehmen eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben um darin darzulegen ob die Unternehmen Teil eines Organkreis werden möchten oder nicht.
00:16:14: Letztlich wurde damit im Grunde lauten Stimmenfolge geleistet da Eben, man kennt das aus dem Ertragsteuerrecht.
00:16:23: Nun eben ein Instrument, ein Mittel geschaffen worden ist um eben Organtschaften selbst ins Leben rufen zu können.
00:16:30: Aus der Ertragensteuer kennt man das in Form des Ergebnisabführungsvertrages den man im Grunde zunächst schließen muss um eben eine ertrag steuerliche Organschaft begründen zu können.
00:16:40: so was kannte die Umsatzsteuer vormals nicht.
00:16:44: letztlich heißt es dass diese Erklärung gegenüber dem Finanzamt eine weitere Voraussetzung darstellt, um Organschaften zu begründen.
00:16:54: Des Weiteren was auch für mehr Klarheit sorgt ist das nun auch im Gesetz aufgenommen wird dass Personengesellschaften ebenfalls Organgesellschaften im Organkreis sein können.
00:17:06: Vormals musste man sich dies eben aus Urteilen ableiten oder aus dem Anwendungserlass herleiten.
00:17:14: Neben der Erklärung oder Mitwirkung für die Zukunft auch wiederrufen werden, oder nur für einzelne Organgesellschaften widerrufen.
00:17:27: Die Details hierzu werden sie künftig in § I USCDV nachlesen können.
00:17:33: Weiterhin besteht eine Anzeigepflicht wenn die Voraussetzungen für eine Organschaft nicht mehr erfüllt sein sollten und in Summe kann man sagen dass auch unzutreffend angenommen Organschaften nun Regelungen haben, das heißt im Grunde Korrekturmöglichkeiten gegeben sind wie eben solche Organschaften rückabgewickelt werden können die versehentlich von den Unternehmen angenommen worden sind.
00:17:59: Dann gibt es noch ein paar weitere Änderungen die mit dem neuen § II C USDG einhergehen werden.
00:18:05: zum einen werden im Gesetz selbst Ablaufhemmungen geschaffen die eben verhindern sollen dass Steueransprüche wegen Verjährung verloren gehen.
00:18:14: für Unternehmen bedeutet das aber auch längere Unsicherheiten bei unzutreffend eingereichten Erklärungen.
00:18:22: Weiterhin wird der Zinslauf zeitlich nach hinten verschoben, um übermäßige Nachzahlungs-, aber auch Erstattungszinsen zu vermeiden, neue Haftungsvorschriften aufgenommen und eine im Grunde Übergangstregelung geschaffen die besagt dass die Neuregelung also der § II C US DG ab dem ersten, ersten, zwei-tausend neun zwanzig zwingend anzuwenden ist.
00:18:48: Wenn Sie sich Mitte zweitausend achtundzwanzig dann für eine Organschaft entscheiden möchten, dann können sie ab Ersten Juli zwei tausend achten zwanzigg sich an das Finanzamt melden und diese im Grunde beantragen.
00:19:03: Warum?
00:19:04: Das ganze so spät?
00:19:05: weil letztlich relativ viele Organschaften in Deutschland bestehen und man den Unternehmen entsprechend Zeit einräumen möchte, bis für das Bestehen eine Organschaft zu schaffen.
00:19:19: Es ist natürlich zu begrüßen aus Praxissicht eine unerkannte Organdschaft, die fast nur nach so einer Betriebsprüfung eine gehabt hat.
00:19:25: Meistens hat man die Leute ja dann schon angeschrieben, auch im Rahmen von Umsatzsteuer nachschauen.
00:19:29: Daran kann ich mich noch erinnern und hatte es eher initiiert seitens des Finanzamts weil man ja auch die Möglichkeit hatte im Handelsregister die entsprechenden Abfragen zu tätigen.
00:19:38: also insbesondere für die organisatorische Eingliederung konnte man den Geschäftsführer ableiten.
00:19:43: Die Liste der Gesellschaft da war ja möglich auch die finanzielle Eingledigung zu prüfen Aber ist auf jeden Fall sicherlich eine gute Regelung.
00:19:51: Ich würde sie jetzt für die Praxis begrüßen dass man eben Nicht immer die Vereinfachung hat, also eigentlich war die Organschaft ja zur Verwaltungsvereinfachung gedacht.
00:20:00: Eigentlich ja!
00:20:01: Aber gerade bei Unternehmen wo man eben vielleicht nicht unbedingt organen Gesellschaft und organen Träger als Steuerberatung betreut und die Buchführungen dann irgendwie zusammenführen müsste im Organkreis stelle ich mir das jetzt als Erleichterung vor dass man eben ein Wahlrecht hat anstatt die Pflicht.
00:20:16: Definitiv ja!
00:20:17: aber Alex ich habe noch mal eine Frage.
00:20:19: wenn man jetzt ausdrücklich keine Organdschaft wünscht Dann muss man keine Erklärung abgeben in Zukunft.
00:20:24: oder wie verhält man sich dann, wenn man sie ausdrücklich nicht möchte?
00:20:28: Jetzt ohne die Details genau zu kennen würde ich vermuten dass man da zu keiner Erklärungen gegenüber dem Finanzamt einreichen müsste sondern nur eben für den Fall.
00:20:39: Wenn man sich für eine Organschaft entscheidet und zudem darüber hinaus für den fall, wenn eben eine Orgaschaft besteht und man diese nicht weiter bestehen lassen möchte also im Grunde wie der Ruf der Organschaft oder von einzelnen Organenschaften dann anstrebt.
00:20:56: Also konkludentes Schweigen?
00:20:58: Ja, würde ich vermuten.
00:20:59: aber wer weiß ob es da dann wenn das Gesetz auch final gefasst worden ist nicht dann auch genauere Hinweise dazu gibt vielleicht auch im Paragraf eins USCDV.
00:21:11: letztlich die aktuelle Vorschrift war ja sehr kurz gefasst und die neue Vorschrifft soll viel mehr Informationen den Steuerpflichtigen dazu an die Hand geben.
00:21:24: Ja,
00:21:25: also von meiner Seite muss man es echt begrüßen.
00:21:28: wie gesagt dieser Automatismus ich habe da als allererstes an die Betriebsprüfe damals gedacht weil ich hatte mal eine unerkannt aber gar nicht schaffen das war ein riesengeraffel diese Rechnung dann zu korrigieren und das war alles andere als positiv aufgenommen.
00:21:38: aufseiten der Wandlandschaft sowieso auf seite steuerpflichten was ja damals und Das war alles Andere als schöner Fall als betriebs prüfer kam natürlich viel darum, was für das Finanzamt zu begrüßen war.
00:21:49: Aber ja die Arbeit auf Seiten der Steuerberater und steuerpflichtigen war natürlich enorm.
00:21:54: Insofern ich habe es auch so verstanden dass diese Automatismus halt wegfällt wenn man nur Organschaft haben möchte, dass man's ausdrücklich erklären möchte und wie gesagt wenn man sie wiederrufen möchte dass man das dann entsprechend auch machen kann.
00:22:05: insofern schöne Sachen kann man hoffen dass die dann bis Jahresende auch umgesetzt werden.
00:22:09: aber ich denke mal da wird relativ viel Zug drin sein.
00:22:12: gebenfalls klappt das sogar noch vor der Sommerpause auch wenn das recht sportlich ist.
00:22:15: Aber bis zum Jahresende, bis das Jahressteuer gesetzt, zwanzig, sechsundzwanzig verabschiedet sein muss ist ja im Endeffekt auch noch ein bisschen Zeit.
00:22:22: Ja dann würde ich den Themenblock schließen, da machen wir mal eine kurze Pause und dann machen wir gleich mit der Grundsteuer mit Herrn Nathalie weiter.
00:22:33: Es geht ins Land Baden-Württemberg Und da habe ich einen Themenabschnitt zum Landesgrundsteuergesetz mitgebracht.
00:22:41: Der BFH hat in zwei Verfahren entschieden, dass das neue Grundsteuermodell in Baden-Württemberg verfassungsgemäß ist.
00:22:50: Damit sind mehrere Klagen von Grundstückseigentümern gescheitert.
00:22:54: Das besondere an dem Modell in baden-württmberg ist für die Berechnung der Grundsteuer zählt vor allem der Bodenwert eines Grundstücks also Lage und Fläche.
00:23:04: Gebäude selbst spielen dagegen kaum eine Rolle.
00:23:07: Kritiker hatten argumentiert, dass dadurch etwa Besitzer alterer Häuser auf großen Grundstücken benachteiligt würden und das hat der Bundesfinanzhof jetzt so entschieden, dass er darin keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht.
00:23:23: Der Gesetzgeber dürfen laut Gericht vereinfachen und pauschale Methoden anwenden, solange sie grundsätzlich nachvollziehbar und praktikabel bleiben.
00:23:32: Am BfH sind Verfahren gegen die Landesgrundsteuermodelle noch in Hamburg, Hessen und Bayern anhängig.
00:23:39: Und der BfA plant mündliche Verhandlungen für die Ländermodele in Hamburg und in Hessen voraussichtlich im November-Zweißensächsundzwanzig – und für Bayern in der ersten
00:23:49: Jahreshälfte-zwei-tausendseinzehntzig.".
00:23:51: Da warten wir ab!
00:23:52: Denn das in Hessen zeitlich passt, wenn man dann natürlich auch relativ viele Einspruchsentscheidungen bekommen kann.
00:23:58: Viel Post vom Finanzamt.
00:23:59: Es gab damals, glaube ich den Einspruchssunami der Richtung Finanzamt gerollt ist und er wird dann irgendwann auch wieder zurückrollen.
00:24:06: Freuen wir uns drauf!
00:24:07: Ja besten Dank für die Info.
00:24:08: Das ist natürlich keine schöne Nachricht für alle, die geklagt haben aber im Endeffekt hat man jetzt auch mal Gewissheit.
00:24:13: Ich denke mal nicht dass das vor dem Bundesverfassungsgericht gehen wird.
00:24:16: deshalb ist da jetzt ja auch der Rechtsweg soweit bis zum BFA abgeschlossen.
00:24:21: Dann wechseln wir die Farbe auf Orange.
00:24:24: Alex du hast noch aus der Umsatzsteuer was mitgebracht ging es hier um ein Verfahren vor dem EUGH und in Bezug auf Verrechnungspreise.
00:24:33: Da würde ich den Staffelstab
00:24:34: übergeben.".
00:24:34: Ganz genau, Philipp!
00:24:36: Und ergänzend zu unserem Podcast aus Oktober zweifünfundzwanzig ist nun ein weiteres EUGH-Urteil ergangen das sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Verrechenungspreisen beschäftigen durfte.
00:24:46: Bekannterweise existieren weder im USDG noch im Anwendungserlass Vorgaben wie mit verrechnungspreisend umsatzeuerlich umzugehen sodass das ergangene Urteil den Bedarf nach neuen Regelungen weiter bekräftigt.
00:25:00: Mangels bestehender Vorgaben müssen Konzerne also weiterhin mühselig versuchen, aus Urteilen und Schlussanträgen eine für umsatzsteuerliche Zwecke sinnvoll herangehensweise in Bezug auf Verrechnungspreise
00:25:12: herzuleiten.".
00:25:14: Dank des zuvor ergangenen Urteils in der Rechtssache Akkomet Tower Cranes ist zumindest bereits die Frage geklärt worden dass Vergütung, die auf der Netto-Margen-Methode basieren als umsatzsteuerliches Entgelt anzusehen sind wenn dabei ein Leistungsaustausch zwischen den verbundenen Unternehmen gegeben ist.
00:25:34: Bei dem im Mai kürzlich ergangenen vor Abentscheidungsurteil in der Rechtssache Stellantis Portugal steht dagegen die Frage im Fokus ob vertraglich vereinbarte nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen als eigenständige Leistungen zu beurteilen wenn diese primär zu ertragsteuerlichen Gewinneaufteilungen dienen.
00:25:56: Letztlich stehen hier drei Antwortmöglichkeiten im Raum, die bereits Anfang des Jahrhunderts in den Schlussanträgen von der Generalanwaltschaft dargelegt wurden.
00:26:07: Erstens Die nachträglichen Verrechnungspreisanpassung stellen Entgelt einer völlig eigenständigen Leistung da.
00:26:13: Zweitens Die Verechnungsprisanpassungen stellen nachtlägliche Änderungen der Bemessungskundlagen im Sinne von § USTG da.
00:26:23: oder Drittens, die Anpassung sind ein umsatzsteuerliches Nullum also komplett unbeachtlich und nur für die Ertragsteuer relevant.
00:26:32: Bevor ich Ihnen nun mitteile für welche dieser drei Möglichkeiten sich der UGH entschieden hat kommen wir zunächst zum Sachverhalt.
00:26:40: in dem zu beurteilenden Fall verkaufte einen Fahrzeughersteller Fahrzeuge an ein verbundenes Unternehmen welches als Vertriebsgesellschaft die Fahrzeige an dritte weiter veräußerte.
00:26:50: Wiesen die verkauften Fahrzeuge Mängel auf wurden Reparaturen veranlasst, deren Kosten von den Dritten an die Vertriebsgesellschaft weiter belastet wurden.
00:26:59: Da zwischen den verbundenen Unternehmen also zwischen Fahrzeughersteller und Vertriebesgesellschaft eine Verrechnungspreisvereinbarung geschlossen wurde in der für die Vertriebgesellschaft Eine bestimmte Gewinnspanne vorgesehen war, passte der Fahrzeug Hersteller seine Verkaufspreise gegenüber der Vertriebsgesellschaft nachträglich an, um eben so sicherzustellen dass sich der Gewinn der Vertriebgesellschaft innerhalb dieser vereinbarten Gewinnspanne bewegt.
00:27:29: Bei Berechnung der nachtreglichen Preisanpassungen wurden dabei neben den Reparaturkosten auch andere Kosten wie beispielsweise Personal- und Marketingkosten berücksichtigt.
00:27:39: Somit konnten die nachtläglichen Verrechnungspreisanpassung Konzernintern in beide Richtungen ausschlagen, also sowohl zur Erstattung als auch zu Nachzahlung zwischen den Verbundenen unternehmen führen.
00:27:52: Nun zur Entscheidung des OGH.
00:27:55: im Gegensatz zur, in dem Fall portugiesischen Finanzverwaltung entschied der OGH das die nachträgliche Verrechnungspreisanpassung nicht als separate Leistung zwischen verbundenen Unternehmen anzusehen sei.
00:28:08: Die Finanzverwandlung ging hier von einer sonstigen Leistung aus, die separat neben der Lieferung von Fahrzeugen ausgeführt wurde.
00:28:16: Als Begründung führte die Finanzverwaltung an, dass die Vertriebsgesellschaft mit Anpassungen der Verrechnungspreise eine eigenständige Reparaturdienstleistung an den Fahrzeughersteller ausführte, da sie so die Fahrzeugreparaturkosten auf diesen abwälzen
00:28:32: konnte.".
00:28:34: Wie eingangs erwähnt folgt der EURGH diese Auffassung nicht und begründet dies damit dass die Höhe der Verrechnungspreisanpassung nicht nur von den Reparaturkosten, sondern auch von anderen Kosten beeinflusst wurden.
00:28:47: Zudem sein in den Vereinbarungen zwischen den verbundenen Unternehmen nur Inhalte über Fahrzeuglieferung und nicht über die Übernahme von Fahrzeugreparaturen ersichtlich.
00:28:58: Aus Sicht des OGH sei somit viel mehr zu prüfen ob die Verrehnungspreisanpassung im Sinne von nachträgliche Anpassung der Bemessungsgrundlagen für die Fahrzeuglieferung einzustufen sein könnten, da nur in diesem Fall ein Zusammenhang zu einem konkreten Leistungsaustausch hergestellt werden könnte.
00:29:17: Ob dieser Ansicht das oberste Verwaltungsgericht Portugals folgen wird ist zwar anzunehmen bleibt aber abzuwarten, da es sich bei dem Urteil um einen Vorabentscheidungsverfahren handelt dass als reines Zwischenverfahren dem nationalen Gericht, dass die Frage dem EGA vorgelegt hat verbleiben lässt.
00:29:41: Für die Praxis wenn Anpassungen von Verrechnungspreisen im Konzern vertraglich geregelt werden sollen ist zu empfehlen darin aufzunehmen ob sich diese auf bestimmte Leistungen beziehen.
00:29:52: so dürfen diese so dann voraussichtlich als nachträgliche Änderung der Bemessungsgrundlage behandelt werden und davon abweichende Auslegungen in den Hintergrund rücken.
00:30:04: Ansonsten wie auch zuvor und auch schon in Oktober erwähnt, auf einen BMF schreiben.
00:30:09: Zu dieser Thematik zu hoffen, dass eine bessere Orientierung verschafft und vor allem für mehr Klarheit
00:30:15: sorgt.".
00:30:16: Das ist natürlich immer zu wünschen das da ein BMF-Schreiben kommt was sonst so bisschen die Arbeit erleichtert.
00:30:20: aber grundsätzlich das Urteil.
00:30:22: sehr guter Praxisbezug.
00:30:23: Es wird wahrscheinlich auch tagtäglich vorkommen gerade in größeren Konzernen.
00:30:27: Insofern sich das auch gerne mal zu Gemüte führen Wie von dir auf da ein BMF schreiben gibt, dann stellen wir das natürlich auch gerne noch mal vor und erhoffen wir uns natürlich auch ein bisschen Klarheit.
00:30:37: Super!
00:30:37: Besten Dank Alex.
00:30:38: Dann bin ich gerade die Liste durchgegangen.
00:30:40: Da sind wir mit den fachlichen Themen schon durch und dann kommen wir zur Statistik des Monats.
00:30:44: wie vorhin versprochen haben wir ja noch ein paar Zahlen zu der Kryptobesteuerung in Deutschland mitgebracht.
00:30:50: Und da sind wir auf einen relativ spannenden Blockbeitrag gestoßen.
00:30:55: und der Kollege, der sich hier mal mit dieser Kryptobesteuerung auseinandergesetzt hat.
00:30:58: Der hat das Zahlenwerk sehr detailliert aufgelistet.
00:31:02: Da wäre jetzt die erste Frage an euch eine Schätzfrage was meinte denn wie viel Gewinne die deutschen Kryptoinvestoren in zwei vierundzwanzig realisiert haben insgesamt?
00:31:11: Dann lasse ich dir gerne den Vortritt natürlich.
00:31:14: Ja vielen Dank auch Alex!
00:31:18: Ja, ich schätze jetzt einfach mal ins Blaue.
00:31:20: Ich habe keine Ahnung... Das
00:31:22: ist sehr gut!
00:31:24: ...zwei Milliarden.
00:31:25: Okay, Alex?
00:31:26: Sehr
00:31:26: gezwanzig Milliarden.
00:31:28: Wir sind tatsächlich sogar bei sieben vierzig Komma drei Milliarden.
00:31:30: also es ist ein riesen Riesenbrocken und tatsächlich sind zwei Drittel davon steuerfrei vereinnahmt worden weil wie du es vorhin gesagt hast der Dreiundzwanziges ist so ausgestaltet wenn man die Kryptowährung mehr als ein Jahr lang hält kann man dann entsprechend die Gewinne auch steuerfreie Vereinahmen.
00:31:47: Das führt natürlich dazu, dass hier extrem viel auf der Strecke bleibt.
00:31:51: Also sehr viele Euros, die gut gebraucht werden können und relativ einfach beizutreiben werden.
00:31:58: Wenn man diese Regelung anpassen würde hätte man einen relativ großen Block am Steuerungssubstrat, den man dann akquirieren könnte.
00:32:04: Und das spannende an dem Blockbeitrag, den wir da gefunden haben ist... Die Person hat sich mit vier Szenarien auseinandergesetzt.
00:32:11: Einmal was passiert denn wenn man die Halte frisst im Dreiundzwanzig ESCG streichen?
00:32:16: Das heißt, alles was ein Krypto-Gewinn realisiert wird auch natürlich die Verluste.
00:32:20: Dann würde das natürlich direkt in den persönlichen Steuersatz reinlaufen.
00:32:25: Das zweite Szenario, was wäre denn wenn wir das im Rahmen des zwanzig ESC-Gebesteuern würden?
00:32:29: Das heißt Abgeltungssteuer, twenty-fünf Prozent und that's it!
00:32:33: Das dritte Szenarium wäre das niederländische Modell.
00:32:35: Die haben ja diese Box drei nennt sich das, die fiktive Rendite auf dem Vermögensbestand.
00:32:41: Und dann hätten wir noch ein viertes Szenario, das würde ich jetzt allerdings als unrealistisch in Deutschland einstufen.
00:32:46: Das wäre das Schweizer Modell.
00:32:48: im Rahmen der Vermögenssteuer wird dort nämlich das Kryptowallet oder die Krypto-Assets dann besteuert.
00:32:54: Genau!
00:32:54: Ich würde mich mal auf die ersten zwei Szenarien stürzen weil dass sie realistisch den Varianten wären.
00:33:00: Das heißt was passiert wenn wir die Haltefrist am Dreiundzwanzig ESG streichen würden?
00:33:05: Da hätten wir nämlich potenzielle Mehreinnahmen auf Basis der Zahlen zwei, vier und zwanzig von elf Komma vier Milliarden Euro.
00:33:11: Und wenn man sich jetzt mal die korrigierte Steuerschätzung des Bundes anschaut, die jetzt vor kurzem veröffentlicht wurde da fehlen uns im Jahr zwei, sechsundzwanzig nehmlich ungefähr zehn Milliarden Euro.
00:33:21: im Vergleich zur vorherigen Schätzung aus Oktober das heißt aufgrund des Iran Kriegs ist es natürlich ein Stück weit runtergegangen.
00:33:27: aber das wäre natürlich eine relativ einfache Möglichkeit dieses Loch von zehn Milliarden sogar mit dem kleinen Puffer mit dieser einfachen Regelung zu stopfen.
00:33:36: Ja, was wäre denn das zweite Szenario?
00:33:38: Wenn wir es im Rahmen des zwanzig ESCGs besteuern würden, da hätten wir eine Abgeldungssteuer und da kämen wir tatsächlich auch bei acht Komma fünf Milliarden Euro raus.
00:33:46: Und wie die Natha, die das gesagt hat – im Endeffekt den Datenbestand hat man durch die DRC-Acht Richtlinie,
00:33:50: d.h.,
00:33:51: die Finanzamt haben alle Informationen und es wäre wahrscheinlich auch ein einfaches, dass dann im Rahmen der zwanzige ESCG zu besteueren.
00:33:57: Das sind relativ hohe Beträge und das weckt natürlich Begehrlichkeiten.
00:34:01: Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Herr Klingball wenn so eine Idee im Raum ist und wie gesagt die Regelung umzusetzen wird wahrscheinlich relativ einfach sein.
00:34:09: Dass es eventuell noch einen Zusatz zum Jahressteuergesetz für den Jahr hier vielleicht eine kleine Anpassung im Dreiundzwanzig-ECG vorgenommen wird.
00:34:19: Wir warten es ab, das sind natürlich relativ heftige Zahlen.
00:34:23: Das wird durch die Presse gehen wenn's dann so kommen wird und wenns dann soweit ist greifen wir das auch gerne wieder auf.
00:34:29: So viel zur Statistik des Monats.
00:34:31: haben wir die Folge für unseren Juni schon geschafft.
00:34:34: Dann Natalie danke dass ihr hier Mitgemacht hast wieder und schön, dass du dabei warst.
00:34:38: Sehr gerne, Philipp!
00:34:39: Und auch Alex, schön, das du dabei wartest... ...und die kurze Anreise auf dich genommen hast mit dem Roller bei den Wetter.
00:34:44: Sehr
00:34:44: gern, Philipp.
00:34:45: Ja, damit danke ich mich bei Ihnen, liebe Hörer und Hörerin, dass Sie wieder eingeschaltet haben.
00:34:49: zu unserer Juni-Folge, die letzte Folge vor der WM.
00:34:51: Nächste Mal werden wir hier im Deutschland-Trikot sitzen.. ..und dann ist auch schon der erste Spieltag rum, den man hoffentlich gewonnen hat.
00:34:57: Ich weiß gar nicht was das erste Spiel ist?
00:34:58: Kurasau.
00:34:59: Kurasauer, das sollte machbar sein.
00:35:01: Sonntag neunzehn Uhr
00:35:02: Perfekt.
00:35:03: Schreiben Sie sich das direkt in die Ohren!
00:35:06: Dann kann man das auch noch guten Gewissens dann schauen und am nächsten Tag an die Arbeit gehen, da ist nicht ganz so spät.
00:35:11: Ja und dann sehen wir uns dann wenn es für die Juli Folge wieder heißt, das ist Textmeafekern der Steuerpodcast von Bergemann, schöner und Partner.
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