#59 Tax-Update Mai 2026 | "Steuerreform", Handgeldzahlungen im Profisport, Abgabenlast der OECD-Länder, u.v.m.

Shownotes

Mit unserem monatlichen Tax-Update versorgen wir Sie mit aktuellen und praxisrelevanten Neuigkeiten aus dem (inter-)nationalen (Unternehmens-)Steuerrecht - prägnant aufbereitet und leidenschaftlich diskutiert.

Die Themen im Überblick (05/2026):

01:10 Steuerpolitik aktuell: Das Konzeptpapier "Steuerreform" der CDU/CSU im Kurzüberblick, Vorstoß von unserem Finanzminister in Sachen strafbefreiende Selbstanzeige, durchgesickerte Informationen betreffend das ErbSt-BVerfG-Urteil für 2026 und der Beschluss des Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatergesetzes

**- UPDATE: Bundesrat hat am 08.05.2026 das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatergesetzes abgelehnt - **

05:00 Verfahrensrecht / Betriebsprüfung: Entwurf des BMF für eine „Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung für die Außenprüfung (ApO)"

07:20 Umsatzsteuer aktuell: Die Überprüfung des EuG-Urteils vom 11.2.2026 durch den EuGH ist bestätigt und Infos vom BMF zur Umsatzsteuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen (BMF-Schreiben vom 31.3.2026, Gz. III C 3 - S 7140/00020/001/069)

12:40 Welche Anforderungen an einen Antrag auf Buchwertfortführung nach § 21 Abs. 2 Satz 3 und 4 UmwStG 2006 bestehen und wann kann es kritisch werden? (BFH-Urteil v. 2.12.2025, Az. X R 32/23)

15:40 Die bilanzielle Behandlung von Handgeldzahlungen im Profisport (BFH-Urteil v. 3.3.2026, Az. IX R 33/23)

20:05 Ertragsteuer-Organschaft: Bringt eine nachträgliche Anpassung eines Gewinnabführungsvertrages für Zwecke der Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit etwas, wenn festgestellt wird, dass in der Vergangenheit ggf. Fehler gemacht wurden die diese gefährden? (FG-Berlin-Brandenburg-Urteil v. 8.7.2025, Az. 8 K 8092/24)

24:40 Die Statistik des Monats: Die Abgabenlast der OECD-Länder für das Jahr 2025 im Vergleich - Deutschland hat sich (leider) wieder in den Spitzenplätzen eingereiht

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München | Frankfurt

Transkript anzeigen

00:00:07: Hallo und herzlich Willkommen zu TextMirfürkehen, dem Steuerpodcast von Bergmann Schöne und Partner.

00:00:13: Mein Name ist Philipp Lukas.

00:00:14: ich bin Steuerberater und Partner an unserem Frankfurter Standort und ich darf Sie begrüßen.

00:00:18: zu unserem Text Update Mai heute mal ein paar Tage später es ist geschuldet der Steuererklärungsfrist vom dressenten vierten.

00:00:25: da haben wir uns mal ein Paar Tage rausgenommen um da entsprechend alles erfolgreich und fristgerecht zu übermitteln.

00:00:30: das haben wir auch gemacht.

00:00:32: deshalb sind wir jetzt heute Mal ein paar Tag später dran.

00:00:34: Nichtsdestotrotz haben wir vor der politischen Sommerpause, die jetzt auch bald ansteht.

00:00:39: Einige Themen dabei – also es ist viel passiert und das kann ich natürlich nicht alleine vorstellen, deshalb habe ich Verstärkung mitgebracht.

00:00:46: Dann schaue ich erstmal über den Tisch Richtung.

00:00:49: Frank Schöneer, Partner-Steuerberater aus München angereist.

00:00:52: Grüß dich, Frank!

00:00:54: Gute Philipp, freut mich wieder hier zu sein.

00:00:55: Freut

00:00:56: mich auch, dass du dabei bist.

00:00:57: Schön, dass ihr angereißt bist und damit einer kleineren oder kürzeren Anreise hat aber ein bisschen länger gebraucht wegen diversen Baustellen.

00:01:04: Unser Umsatzsteuerexperte und Steuerberater aus Frankfurt, der Alexander Seidel.

00:01:08: Grüß dich Alex!

00:01:09: Grüß Dich Philipp.

00:01:10: auch schön dass du dabei bist und dann starten wir direkt in die Steuerpolitik.

00:01:14: da haben wir einiges dabei.

00:01:15: wie gesagt die Sommerpause steht demnächst an deshalb werden jetzt noch einige Sachen auf den Tisch gehauen die natürlich auch noch umgesetzt werden sollten und das Start mal mit dem Konzeptpapier Steuereform von der CDU CSU also nämlich tatsächlich ganz spannende Sachen dabei die grundsätzlich wahrscheinlich alle von unseren Hörern betreffen.

00:01:33: Wir sind jetzt nicht alle, aber viele.

00:01:36: Und zwar wird vorgeschlagen dass der Solidaritätszuschlag komplett wegfallen soll.

00:01:41: dafür soll dann entsprechend der Spitzensteuersatz oder der reichen Steuersatz erhöht werden und generell soll es eine Erhöhung des Grundfreibetrags um tausend Euro geben.

00:01:49: Der Spitzen-Steuersetz von forty zwei Prozent soll beispielsweise erst ab eighty fünftausend statt aktuell seventy Tausend greifen.

00:01:56: Das sind so ein paar Themen, die jetzt gefordert werden.

00:01:58: Das muss natürlich auch alles finanziert werden.

00:02:00: Da komme ich gleich noch zu weil das könnte ein bisschen problematisch werden.

00:02:04: aber da sind schon mal so Themen, wie jetzt auf den Tisch gehauen wurden und schauen wir mal ob das jetzt vor der Sommerpause dann umgesetzt wird.

00:02:10: Viel spannender war allerdings eine Aussage von unserem Finanzminister Herrn Klingball, der jetzt gefordert hat.

00:02:16: Das wurde auch wohlwollend erst mal zur Kenntnis genommen, dass die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft werden soll.

00:02:23: Also aus bestimmten Beträgen soll es nicht mehr möglich sein, straf befreien Selbstanzeigt zu stellen.

00:02:28: Das heißt in den Fällen kann man dann auch schon direkt mit einer Haftstrafe rechnen.

00:02:34: Das soll ein Stück weit in die Richtung gehen das das generell ja verschärft wird, um halt diese Motivation der Steuerhinterziehung möglichst gering zu halten und das wäre dann ein Schritt in die Richtung dass das eben ja komplett abgeschafft wird.

00:02:49: Schauen wir mal ob das kommt?

00:02:51: Genau jetzt mit der Finanzierung hatte ich eben schon gesagt es könnte etwas schwierig werden weil ein Punkt wie man überlegt hat diese ganze Steuerreform zu finanzieren war nämlich mehr Einnahmen aus der Erbschaftsteuer zu generieren Weil man damit gerechnet hat, dass das Urteil aus Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht jetzt zeitnah kommen wird.

00:03:09: Das war ja im Jahresbericht des Bundesverfaßungsgerichts auch angekündigt, dass zwei sechsenzwanzig die Entscheidung kommt.

00:03:15: Jetzt ist allerdings durchgesickert und die Bundesregierung hat jetzt hier eine Information bekommen, dass Karlsroh hier frühestens erst gegen Ende des Jahres das Urteil besprechen wird und auch veröffentlicht wird.

00:03:25: Deshalb, dass mit der vierten Finanzierung könnte dann erstmal schwierig werden?

00:03:28: Da müssen wir uns tatsächlich noch ein Stück weit gedulden!

00:03:32: Was aber schon beschlossen wurde, beziehungsweise was jetzt beschlossen werden soll am fünften.

00:03:36: Wir nehmen jetzt heute am sechsten Fünften auf und da es dauert nur noch wenige Tage, wir gehen davon aus dass das durchgeht der Bundesrat soll nämlich dem Gesetz im fünftem dann auch zustimmen ist einerseits der Tankrabatt der jetzt beschlossen wurde ab ersten Mai greifen soll bzw.

00:03:49: auch schon greift.

00:03:50: von vierzehn Komma vier Cent pro Liter soll nämlich die Energiesteuer gesenkt werden und dann gibt's noch ein paar andere Themen die grundsätzlich erfreulich für die Arbeitnehmer sind Sorgt aber für Kritik auf Seiten der Arbeitgeber.

00:04:02: Es soll eine Steuerbefreiung von einer Tausend Euro-Premier nach drei Nummer elf C ESDG ermöglicht werden, das heißt zusätzlich zum normal geschulten Arbeitslohn kann der Arbeit Geber tausend euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei auszahlen.

00:04:16: Das ist ne ganz schöne Geschichte für die Arbeitnehmer.

00:04:19: Zumindest für die Arbeiter, wo es dann halt im Bereich des Möglichens gibt es Auszuzahlen da können sich die Arbeitnehmers freuen.

00:04:25: Und generell ein paar Themen, die wir beim letzten Mal schon angesprochen hatten.

00:04:28: Wir hatten ja die dreijährige Befristung des Vierundzwanzig-Grunderwerbsteuergesetzes.

00:04:32: Da hat der Bundesrat sich dafür ausgesprochen das zeitnah fristlos zu verlängern bzw.

00:04:37: diese dreijährigen Befristungen aufzuheben und es ist tatsächlich jetzt auch ins Gesetz aufgenommen worden.

00:04:43: insofern ziemlich erfreulich.

00:04:45: Genau die ganze Geschichte soll am fünften dann auch final verabschiedet werden.

00:04:49: Das werden wir dann wahrscheinlich bei LinkedIn noch mal an einem kleinen Posten veröffentlichen dass sie da auch abgeholt sind Und dann können Sie sich, wie gesagt auf diese Punkte schon freuen wird es wir sie drauf vorbereiten.

00:05:01: Dann starten wir von der Steuerpolitik direkt in Medias Rees gehen ins fachliche und da hat uns der Frank aus dem Verfahrensrecht was spannendes für die kommenden Betriebsprüfungen mitgebracht?

00:05:13: Ja also ob das jetzt so spannend ist weiß ich nicht aber es gibt auf jeden Fall einen Entwurf einer neuen Außenprüfungsverordnung hat das BMF jetzt veröffentlicht zur Diskussion.

00:05:26: Und das Ganze soll die alte Betriebsprüfungsordnung zweitausend ersetzen, also damit schon mal die erste Neuerung nämlich der Name des Ganzen.

00:05:39: und damit ist auch klargestellt dass diese Verordnung alle Außenprüfungen erfassen soll und nicht nur gewerbliche Betriebsprüfungen.

00:05:49: Ja, was berücksichtigt diese Verordnung?

00:05:52: Insbesondere Anwendungen der Neuerungen in den vergangenen Jahren.

00:05:57: In der Abgabenordnung zur Durchführung der Außenprüfung insbesondere die Regelungen, in denen eine Beschleunigung angeschrebt wird.

00:06:06: offen gestanden ist da bei unserer Praxis noch nicht viel angekommen, aber wir hoffen damals darauf dass das zeitnäherkünftig alles passiert.

00:06:16: Ja und darüber hinaus gibt es beim Aufbau der Gliederung, der Verordnung Neuerungen.

00:06:24: man hat das eben jetzt hier neu gefasst Und insbesondere gibt es auch Neuregelungen zur Zusammenarbeit zwischen den Landesfinanzbehörden und dem Bundeszentralamt für Steuern.

00:06:38: Alles sehr umfangreich, gibt ein paar neue Aspekte.

00:06:42: man sollte sich ja intensiv damit beschäftigen um insbesondere die Rechte in Außenprüfungen zu kennen und jetzt müssen wir aber erstmal abwarten, was hier noch an Änderungen kommt bis das ganze Finale ist.

00:06:58: Genau das beobachten wir, nehmen wir dann natürlich auch gerne wieder auf, aber erst mal besten Dank für den kurzen Überblick!

00:07:02: Und wie gesagt, wie der Frank das schon gesagt hat beschäftigen sich damit wenn sie mit Betriebsprüfung öfter zu tun haben und das werden wir alle in Zukunft viel öfter, wie wir vermuten, insofern darauf vorbereiten.

00:07:17: Dann schwenken wir die Farbe auf Orange, gehen in die Umsatzsteuer.

00:07:21: Da hat uns der Alex, ich will nicht sagen anderthalb Themen mitgebracht, aber eins kommen irgendwas Themen.

00:07:27: eine kurze Neuigkeit vom OIGH bezüglich eines Urteils was wir in den letzten Folgen schon mal besprochen haben und dann hast du noch ein zweites Thema.

00:07:34: deshalb würde ich dir direkt den Staffelstab rüberwerfen.

00:07:36: Vielen Dank Philipp!

00:07:37: Dann beginne ich auch mit dem halben Thema so wie Du es genannt hast und zwar der Überprüfung eines OIG-Urteils zum Vorsteuerabzug.

00:07:46: sich als aufmerksame Hörer unseres Podcasts ganz sicher erinnern, haben wir zuletzt ein OEG-Urteil vorgestellt in dem entschieden wurde, dass ein Vorsteuerabzug auch ohne Rechnung vorgenommen werden kann.

00:07:59: Zumindest für die Fälle, in denen die Rechnungen zu einem Erklärungszeitraum noch nicht vorlagen aber noch vor Abgabe der Erklärung beim Leistungsempfänger eingehen.

00:08:08: Übersetzt also wenn im Mai eine Leistung an sie erbracht wird und hierfür erst Anfang Juni die Rechenung eingeht könnten Sie den Vorsteuerabzug aus dieser Leistung bereits in der Ust-VA für Mai gelten machen und müssten hierfür nicht erst die UstvA für Juni abwarten.

00:08:24: Aus umsatzsteuerlicher Sicht ein wildes Urteil, insbesondere wenn sich dann herausstellen sollte das künftig nur auf den Zeitpunkt der Erbrachtenleistungen abzustellen wäre und somit das Rechnungseingangsdatum in den Hintergrund rücken würde.

00:08:39: Dies sah die Generalanwaltschaft des EUGH genauso, sodass nunmehr das Urteil beim EUGH auf dem Prüfstand steht und solange das genannte Urteil, das im Februar verkündet wurde überprüft wird entfaltet dieses auch keine Wirkung.

00:08:55: Heißt für Sie also bitte weiterhin Vorsteuerbeträge erst berücksichtigen wenn tatsächlich auch die Rechnungen auf Ihrem Tisch liegen bzw elektronisch bei Ihnen eingegangen sind heißt für uns Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, kommen wir unserem Mitteilungsbedürfnis hierzu gerne erneut nach.

00:09:14: Ich wage

00:09:14: mal die Prognose dass der EUGH dieses Orteil kassieren wird.

00:09:18: aber schauen wir dann mal.

00:09:19: Ja

00:09:20: das vermutet man auch einfach weil dann doch die Ansicht in der Vergangenheit vom EUH anders vertreten wurde und das dann insgesamt ein Widerspruch darstellen würde zur bisherigen Rechtsprechung.

00:09:34: Aber ich lasse mich da auch gerne eines besseren Belehren, Frank.

00:09:37: Schauen wir mal.

00:09:38: vor allem schauen wir mal wie lange das dauert bis dann diese Überprüfung abgeschlossen ist?

00:09:41: Dann kannst du auch gerne direkt mit dem zweiten Thema weitermachen Alex.

00:09:44: Genau und hier ist nun das Bundesfinanzministerium tätig geworden in Form eines Schreibens Das Ende März veröffentlicht wurde Und das BMF hat im Anwendungserlass nun aufgenommen dass für unendgeltliche Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet die Steuerbefragung innergemeinschaftliche Lieferungen nicht infrage kommt.

00:10:04: Wie Sie wissen, galt dies zuvor lediglich für Ausfuhrlieferung in Drittländer wie dies auch im Gesetz in § six Absatz fünf USDG sehr unmissverständlich nachzulesen ist.

00:10:16: Bei Ausfuhren hatte der BRF bereits vor Jahren entschieden dass die Entnahme eines Gegenstands aus dem Unternehmensvermögen mit anschließender Beförderung in ein Drittland nicht steuerfrei sei.

00:10:27: Somit werden in diesen Fällen unentgeltliche Wertabgaben den Lieferungen gegen Entgelt nicht gleichgestellt, obwohl genau das die Vorschrift nach §.

00:10:37: III Absatz I B USDG im ersten Halbsatz eigentlich vermuten lässt.

00:10:43: In seinem Schreiben vertritt das Bundesfinanzministerium die Auffassung dass eine Steuerbefreiung nach § IV Nr.I-B in Verbindung mit § VI AUSDG daran scheitere, dass die Lieferung in dem anderen Mitgliedstaat nicht der Erwerbsbesteuerung hinterliegen könne da hier für eine echte Entgeltlichkeit und nicht nur eine gleichgestellte Endgeltigkeit vorliegen müssen.

00:11:05: Somit sei § six A Absatz eins Nummer drei USDG nicht erfüllt, damit auch keine Steuerbefreiung gegeben.

00:11:13: Im Gegensatz zu § sechs Absatz fünf USDGs für Ausfuhren muss das nicht vorliegende Steuerbefreien aus § sechs Absatz eines Nummer drei in Verbindung mit § eins Absatz Eins Nummer fünf USdG hergeleitet werden da der Letzt genannte Paragraf, wie auch die unionsrechtliche Vorgabe eine Entgeltlichkeit zwingend voraussetzt und diese auch benennt.

00:11:37: Im Grunde können Sie aus diesem Schreiben das Bundesfinanzministerium zwei Erkenntnisse mitnehmen zum einen dass eine gleichgestellte Endgeltigkeit keine vollständige Gleichstellung mit dem Begriff Und zum anderen, dass die Auffassung des Bundesfinanzministeriums in der Praxis dann an ihre Grenzen stoßen kann.

00:11:58: Wenn im anderen Mitgliedstaat, in denen die Ware gelangt gegebenenfalls keine Entgeltlichkeit für die Steuerbarkeit von innergemeinschaftlichen Erwerben

00:12:08: voraussetzt.".

00:12:09: Das kann man sich fast mit der Eselsbrücke merken.

00:12:11: Gleiche und selbe ist ja nicht das gleiche weil Dinge können sich... Gleichen, aber nicht selben.

00:12:18: Ja es ist bei Auslegungen von Begriffen in Gesetzen immer wieder Diskussionsbedarf.

00:12:25: Definitiv!

00:12:25: Aber die Praxistips nehmen wir natürlich gerne mit.

00:12:27: Alex besten Dank für die Zusammenfassung und wie gesagt wenn sie das Thema in der Praxis haben schauen Sie sich das BMF schreiben anders kann im Zweifelsfall in einer späteren Betriebsprüfung viel Ärger ja sparen.

00:12:38: dann Schließen wir schon den Bereich der Umsatzsteuer, gehen wir in dem Bereich der Umwandlungssteuer.

00:12:43: Da haben wir nämlich noch ein kleines Thema vom Frank mitgebracht bekommen und zwar geht es hier um den Antrag auf Buchwert-Fortführung nach XXI Absatz II und da kannst du uns erleuchten, Frank?

00:12:54: Ja, einen BfH-Urteil zum Thema Anteistausch und zwar an Privatvermögen – wesentlicher Anteil im Privat-Vermögen und die Frage der Anschaffungskostenfortführungen.

00:13:07: Zunächst mal hat der BfH in dem Urteil gesagt, dass der Antrag auch konkludent gestellt werden kann.

00:13:13: Da das Gesetz hier für keine speziellen Vorgaben vorsieht – das ist jetzt auch schon mehrfach so entschieden worden.

00:13:20: die Finanzverwaltung sieht es auch so und den Betriebsvermögen kann man diesen konkludentsen Antrag in der Regel aus den Bilanzen ableiten wenn dort entsprechend die Buchwerte Ja, in der Schlussbilanz dargestellt werden beziehungsweise dann bei der einbringenden Gesellschaft.

00:13:39: Dann gilt der Antrag in der Regel, der Buchwert-Fortführungsantrag in der Regel als konkludent gestellt.

00:13:45: Hier hatten wir aber Anteil einer deutschen GmbH die in eine spanische Aktiengesellschaft eingebracht worden sind.

00:13:53: Also man hatte weder einen Buchwert, noch hatte man eine entsprechende Bilanz nach deutschen Vorschriften aus denen jetzt irgendwie ein Buchwert oder irgendwelche Anschaffungskosten für das Finanzamt hervorgegangen sind.

00:14:06: Und die Antragstellung in solchen Fällen muss ja durch den Einbringenden erfolgen also spricht durch die hier in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen.

00:14:18: Und dieser Antrag wurde eben so nicht gestellt, also zumindest nicht fristgerecht bis zur Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen des Einbringungsjahres.

00:14:31: Daher lehnte das Finanzamt die Fortführung der Anschaffungskosten abbesteuerte den Einbringungsgewinn nach §.

00:14:38: seventeen ESTG und hat letztendlich vom BFH recht bekommen, weil eben der Antrag in der Steuererklärung auch nicht als konkludent gestellt akzeptiert wurde.

00:14:53: Es lief mir einfach deshalb, weil das Finanzamt aus den Angaben in der Steuererklärungen weder die Anschaffungskosten noch den entsprechenden Einbringswert ableiten Konnte.

00:15:03: die Empfehlung daher, also nicht nur für die Fälle auch generell stellen Sie den Antrag ausdrücklich.

00:15:11: Formulieren Sie ihn extra schreiben und reichen sie den Antrag ein bevor die entsprechenden Bilanzen bzw Steuererklärungen des Umwandlungsjahres eingereicht

00:15:23: werden.

00:15:23: Sparter empfiehle Ärger und hätte in dem Fall wahrscheinlich auch viel Geld gespart?

00:15:26: Ja

00:15:26: das ist so!

00:15:27: Das nehmen wir gerne mit als Learning.

00:15:29: Deshalb schreiben Sie sich das hinter die Ohren immer lieber einen Antrag stellen, als hinten raus dann in Komplikationen zu laufen.

00:15:40: Dann haben wir aus der Ertragsteuer machen wir wieder ein Themenschwenk, ein ganz schönes Thema was sich jetzt in Vorbereitung auf die WM eigentlich ganz gut einfügt und zwar haben wir ein BFH Urteil aus März, was hier zum April veröffentlicht wurde und hier geht es tatsächlich um Handgeldzahlungen im Profisport kaufenen oder Handgeldzahlenden Vereinen zu behandeln sind.

00:16:04: Was ist eine Handgeldzahlung für alle, die im Sportbereich und im Fußballbereich nicht ganz so aufhin sind?

00:16:09: Im Endeffekt wenn ein Spieler gekauft wird gibt es ja immer diese Transfer-Summen, die dann gezahlt werden an den abgebenden Club.

00:16:15: mittlerweile hat sich das aber auch etabliert dass die Spieler um die Unterschrift zu erwirken oder ein bisschen Motivation dann entsprechend diesen Wechsel reinzulegen, ein gewisses Handgeld bekommen.

00:16:25: Und das Handgeld kann mittlerweile auch recht üppig ausfallen.

00:16:28: Das sind teilweise echt Beträge im zweistelligen Millionenbereich mit dabei und da geht es natürlich darum wie sind denn diese Handgeldzahlungen überhaupt bilanziell zu behandeln?

00:16:39: Der Club der hier in Frage stand bzw.

00:16:43: geklagt hat, der hat das erst mal als Betriebsausgabe abziehen wollen also dieser Handgeld Zahlung Und das Finanzamt hat sich dagegen gewährt.

00:16:51: Zuerst ist der Ansicht gewesen, dass das als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Vertragslaufzeit aufzuteilen ist.

00:16:59: Dem hat sich das Finanzgericht allerdings nicht angeschlossen – Ja, urteilte das hier praktisch der Betriebsausgabenabzug gerechtfertigt ist und es ging dann von BFH weil sich das Finanzamt nicht direkt geschlagen gegeben hat.

00:17:13: Und der BFAH hat jetzt zurück ans Finanzgericht gegeben.

00:17:16: Hat sich die Entscheidung des Finanzgerichts auch nicht angeschlossen und hat jetzt eine Unterscheidung getroffen.

00:17:22: Und zwar wenn es nämlich um ein Handgeld geht für einen Spieler den man kauft bisher bei einem anderen Verein unter Vertrag stand, dann ist das entsprechend auf die Vertragslaufzeit zu verteilen.

00:17:34: Dann hätten wir hier entsprechend zu aktivierende Anschaffungskosten insgesamt für dieses – ich nenne es mal im materielle Wirtschaftsgutspieler – man hat ja das Recht den Spieler für diese Vertragslaufzeit einzusetzen und macht aber hier eine Unterscheidung der BFH, dass es noch einen anderen Fall gibt.

00:17:50: wenn man nämlich einen ablösefreien Spieler hat oder einen Spieler, der bereits bei dem Verein unter dann hat man ja keine wirkliche Vertragslaufzeit, die man beim anderen Club dann irgendwie looseisen muss.

00:18:03: Und in diesen Fällen sieht der BFH tatsächlich das Recht einen Betriebsausgabenabzug direkt gelten zu machen weil im Endeffekt hier die Motivation für die Unterschrift geleistet wird und entsprechend nicht auf die Vertragslaufzeit zu verteilen ist, weil es nur eine Unterschrifft zu leisten und dieses Handgeld wird dann halt für den Akt der Unterschrift gezahlt.

00:18:23: In diesem Sinne werden sich viele Bundesliga-Clubs oder generell alle im Sportbereich freuen, wenn sie ablöse freie Spieler dann kaufen können und hier nur ein Handgeld zahlen müssen.

00:18:31: Weil dann kann man es auch direkt als Betriebshausgabe Geld machen!

00:18:35: Der Frank hat im Rahmen der Vorbereitung noch einen ganz schönen Fall – ihr hattet das bei einer Bank.

00:18:39: da kann man mehr oder weniger die gleichen Schlüsse draufziehen mit Vorfälligkeitsentschädigung etc..

00:18:44: Ja, also ich denke solche Provisionen oder Fies oder Signingfies hier in dem Falle deren bilanziellen Behandlung richtet sich auch in anderen Fällen danach ob diese Provision rückzahlbar ist wenn der Vertrag nicht erfüllt wird.

00:19:02: Also wenn die Provision nur für das einmalige Event der Unterschrift bezahlt wird klar Dann ist es Betriebshausgabe sofort.

00:19:10: Wenn die Provision aber rückzahlbar ist, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird und das während der Laufzeit gekündigt wird und die Provision dann rückzahlbar ist – dann ist es meiner Meinung nach anders!

00:19:22: Dann spricht er mehr dafür, die Provision auch auf die Vertragslaufzeit zu verteilen?

00:19:27: Genau also solange der Link zu dieser Vertragslaufzeit besteht muss man entsprechend dann aufteilen.

00:19:32: In dem Fall hier hat man natürlich die Aktivierung als immaterielles Wirtschaftskutspieler Und gleich ist dann halt auch im Bankbereich bei Daliens Geschichten.

00:19:40: Also so lange man das mit der Vertragslaufzeit oder mit der Laufzeit des Daliends verlinken kann, spricht schon viel dafür, dass dann sprechen dann auch zu verteilen.

00:19:46: Wenn es nicht gegeben ist, kann man sich natürlich freuen und an die Kosten wenn's da möglich ist direkt Geld machen.

00:19:52: Passt ganz gut zur Anstehenwärm, die ihr jetzt in vier bis sechs Wochen startet.

00:19:58: Das könnt ihr auf jeden Fall mitnehmen und dann direkt beim Eröffnungsspiel mit dem neu gewissend gewonnenen steuerlichen Wissen prallen!

00:20:06: Dann haben wir noch ein zweites Thema aus der Ertragsteuer.

00:20:09: Frank, da würde ich dir wieder den Staffelstab zuwerfen und zwar du hast noch einen FG-Urteil zur Organschaft mitgebracht.

00:20:16: Das ist jetzt ein harter Spur von ... vom Fußball zur Orgaschaft aber ich versuch's mal.

00:20:23: Ja, mir ist da ein ganz interessantes Finanzgerichtsurteil aufgefallen.

00:20:27: Finanzgerich Berlin Brandenburg.

00:20:30: Und zwar zur Einhaltung der Mindestlaufzeit bei einer nachträglichen Anpassung des Ergebnisabführungsvertrages.

00:20:38: Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde eine Mehrheitsgesellschafterin erwahrt, die Anteile an einer GmbH, also rund eighty-fünf Prozent Ende des Jahres zwanzig neunzehn und schloss dann mit der künftigen Organgesellschaft einen Ergebnisabfahrungsvertrag ab der eine Laufzeit für die Jahre zwanzig neunzehn bis zwanzigg dreiundzwanzig beinhalten sollte, also grundsätzlich mal fünf Jahre.

00:21:13: Allerdings konnte der Vertrag im Erstjahr, also das Jahr zwanzig neunzehn oder wurde nicht durchgeführt weil es an dem An der Voraussetzung der finanziellen Einliederung zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft gefehlt hat.

00:21:27: Man hat also hier das Wirtschafts-Jahr nicht umgestellt und damit hatte man im Erstjahr die finanzielle Einliderung nicht.

00:21:36: Und das Finanzamt wollte dann relativ zügig die Organschaft nicht anerkennen, denn letztlich hatte man ja was Laufzeit und Durchführung angeht nur vier Jahre.

00:21:48: Die Gesellschaft bediente sich dann aber eines ganz geschickten... Ja, eines ganz geschickten Kniffs aus meiner Sicht.

00:21:58: Nämlich sie änderte den Ergebnis Abführungsvertrag kurz vor dessen Ablauf Ende dreiundzwanzig und schrieb fest dass die Geltung erst ab ersten Ersten zwanzig zwanziger sein sollte also nicht erste erster zwanzige neunzehnte sondern erste erste Zwanzig Zwanzig.

00:22:20: Und der Rest blieb unverändertes.

00:22:21: heißt ab erster erster Anfang der Geltung fünf Jahre Laufzeit.

00:22:28: Ja, und damit hatte man einen Zeitraum von zwanzig-zwanzig bis zwanzikvierundzwanziger und hat die fünf Jahre wieder vollgemacht.

00:22:37: Und die entscheidende Frage war eben hier ist mit dieser Änderung die Mindestlaufzeit als erfüllt anzusehen oder ist das nicht der Fall?

00:22:49: Das Finanzgericht hat das interessanterweise bejaht Weil es gesagt hat, diese Laufzeitverschiebung ist steuerlich unschädlich und eine Vertragsänderung.

00:23:03: Und vor allen Dingen weil es eben vor Ablauf des einunddreißigsten zwölften erfolgte und auch im Handelsregister eingetragen wurde Und deswegen sei die Organschaft anzuerkennen, also Mindestlaufzeit und Vertragsdurchführung seien erfüllt.

00:23:20: Allerdings hat das Finanzgericht die Revision zum BFA zugelassen.

00:23:23: wegen grundsätzlicher Bedeutung – das ist wohl noch nicht höchstrichterlich entschieden dieses Thema.

00:23:31: Man kann auch in der Praxis nur davon abraten, das so zu machen sondern man geht gleich auf die vollen fünf Jahre von vornherein, um gar nicht diese Diskussion führen zu müssen.

00:23:45: Auf der anderen Seite wenn man in so einer Konstellation ist könnte sich dieser Kniff eignen um zumindestens zu versuchen das ganze zu reparieren.

00:23:56: Ist zumindest mal ein Versuch wert?

00:23:57: Wenn man jetzt genau in dieser Diskussion sich befindet wäre natürlich unsere Empfehlung Einspruch einlegen, sich ans Verfahren dranzuhängen und dann hoffen das der BFA.

00:24:05: Wenn denn die Revision eingelegt wurde, dann entsprechend zugunsten des Steuerpflichtings entscheidet, hat man zumindest den Fall offen gelassen und kann sich da noch an der positiven Entscheidung.

00:24:15: Ja,

00:24:15: ich denke dieser Fall ist tatsächlich ein bisschen Verunglück gewesen.

00:24:18: Aber man hat das hier also zumindest mal auf der ersten Instanz mit erfolgt wieder zurechtgebogen.

00:24:26: Das ist eine kreative Lösung!

00:24:28: Vielleicht wird es ja belohnt.

00:24:29: Schauen wir mal wenn das BfA-Urteil kommt dann nehmen wir das gerne nochmal auf.

00:24:32: Ja, besten Dank Frank.

00:24:33: Dann schaue ich mal auf die Uhr!

00:24:34: Wir sind heute relativ flott unterwegs.

00:24:36: Wir sind nämlich schon bei der Statistik des Monats angekommen und da haben wir jetzt eine brandaktuelle OECD-Studie mit leider keinen überraschenden Ergebnissen aber dennoch ganz interessant.

00:24:47: Und zwar geht es um die Abgabenlast der Länder auf die Löhne und Gehälter und kann man sich eigentlich freuen dass wir nicht Spitzenreiter sind, aber wir sind ganz oben in der Gruppe mit dabei.

00:25:00: Ja, was heißt vor?

00:25:01: Eigentlich in den letzten Jahren waren wir immer auf Platz zwei.

00:25:04: Auf Platz eins liegt da Belgien und Belgien hat aktuell eine Abgabenlast auf Löhne und Gehälter von zweiundfünfzig, fünf Prozent aber Deutschland muss sich da leider nicht verstecken.

00:25:13: Wir liegen schon bei neunundvierzig, drei Prozent.

00:25:16: Und wenn man das jetzt mal mit den letzten jahren vergleicht ich habe jetzt nochmal mit zweizweiundzwanzig verglichen weil es ja schon ein paar Jahre her ist und sich da zumindest mal ein bisschen was verändert hat der Lage Da lagen wir nämlich mit siebenvierzig, acht Prozent noch eins, fünf Prozent unter dem aktuellen Wert.

00:25:33: Belgien lag hier schon mit dreinfünfzig Prozent etwas höher.

00:25:36: Das heißt da ist sogar die Abgabenlast niedriger geworden.

00:25:39: und wenn man das in den kommenden Jahren von der Veränderung weiter so sehen dann ja

00:25:43: ich denke wir haben gute Chancen da die Topposition zu erreichen.

00:25:47: Wenn es

00:25:49: mit dem Weltmeisterschafts-Zitel jetzt im Juni nicht klappt vielleicht klappts sammler auf der Seite nächstes oder übernächstes Jahr.

00:25:55: Generell ist auch ganz spannend, mal in die Nachbarländer zu gucken als Österreich und Schweiz.

00:25:59: Die Österreicher sind knapp hinter uns mit siebenvierzig Prozent also die brauchen sich ebenfalls nicht zu verstecken aber die Schweiz ist dann natürlich ganz interessant.

00:26:07: die sind nämlich ganz unten auf der Liste also vom viertletzten Platz.

00:26:10: da haben wir nämlich die Schweiz mit zweiundzwanzig Komma neun Prozent.

00:26:13: das ist schon wesentlich besser wenn man sich das mal durchrechnet.

00:26:19: und generell Was uns ein bisschen irritiert hat, Kolumbien ist in dieser Liste mit Nullprozent ausgewiesen.

00:26:25: Aber ich kann mir nicht vorstellen das sind Kolumbian gar keine Steuern und Sozialversicherungen bezahlt werden.

00:26:29: aber gut da kennen sich die Kolumpier an einem Zweifel zwei besser aus.

00:26:32: ja und die USA liegen mit dreißig Prozent auch relativ weit hinten.

00:26:36: und ja das zeigt dass wir einen relativ hohen Abgabenlast haben und es ist auch ein Stück weit der Denkanstoß für alle.

00:26:44: alles für den guten Zweck Philipp Ne, aber an sich eine ganz spannende Statistik.

00:26:48: Wie gesagt wenn es so weitergeht sind wir demnächst auf Platz eins.

00:26:51: Hoffen wir natürlich nicht!

00:26:52: Insbesondere mit dem was in der Steuerpolitik aktuell auf den Tisch geworfen würde.

00:26:56: vielleicht geht's ja dann doch mal in ne andere Richtung und wie werden da mal ein Stück weit runterfallen?

00:27:01: Genau für die nächste Statistikt des Monats haben wir schonmal die Statistiek des Berufsstandes der Steuerberater rausgesucht.

00:27:06: das kommt dann in der nächsten Folge.

00:27:07: Da können Sie sich drauf freuen.

00:27:08: da gibt es ein paar interessante Zahlen Und joa... Dann wären wir sogar mit dem Text Update für Mai Durch heute mal unter einer halben Stunde, das hat man auch lange nicht mehr.

00:27:18: Und dann bedanke ich mich bei meinen Mitstreitern, Frank und Alex.

00:27:22: Frank schön, dass du angereist bist!

00:27:23: Gerne Philipp!

00:27:24: Und Alex auch schön, das Du angereißt bist!

00:27:26: Sehr

00:27:26: sehr gerne!

00:27:27: Und ja, dann bedank ich mich noch bei Ihnen liebe Zuhörerinnen und Zuhöre, dass Sie wieder eingeschaltet haben fürs Text-Update Mai.

00:27:32: die kleine Verzögerung bitten wir natürlich zu entschuldigen.

00:27:35: Die nächste Folge kommt dann wieder pünktlich und dann sehen wir uns schon zur Fußballfolge für's Text Update Juni wenn es dann wieder heißt Das ist Text mir für Cairn der Steuerpodcast von Bergmann Schöner und Partner.

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